Black Friday: Achtung, Lockangebote – was das ist und wie du dich schützt

Der Black Friday lockt mit Schnäppchen – aber kann auch für Stress beim Shoppen sorgen. (Foto: PBX Studio/Shutterstock)
Es ist wieder Zeit für den Black Friday: Schon im Vorfeld weisen Shops gern auf günstigere Angebote zu dem jährlichen Event hin. Verbraucher:innen werden mit der Hoffnung auf Schnäppchen gelockt – dabei können sie auch auf nur vermeintlich günstige Angebote hereinfallen.
Mit Lockangeboten wollen Händler:innen sie auf ihre Websites bringen, auch im stationären Handel kann das der Fall sein. Ein Lockangebot ist ein Produkt oder eine Dienstleistung, die außergewöhnlich günstig beworben wird, aber zu den angegebenen Konditionen nicht ausreichend verfügbar ist. So definiert die Verbraucherzentrale solche Offerten.
Kund:innen werden durch das günstige Angebot angelockt. Bestellen sie das Angebot, bekommen sie die Bestellbestätigung – und plötzlich eine Nachricht, dass sich der Lieferzeitpunkt um Wochen verzögert. Möglicherweise wird ihnen auch mitgeteilt, die Ware sei gar nicht mehr lieferbar.
Was können Betroffene in dem Fall tun? Für sie gilt der Kaufvertrag mit den darin enthaltenen Konditionen. Ergo: Wenn das Produkt oder die Dienstleistung nicht verfügbar ist, können sie ihr Geld zurückfordern. Außerdem sind sie nicht verpflichtet, ein Gegenangebot zu akzeptieren, etwa das Produkt oder die Dienstleistung zu einem höheren Preis.
Außerdem können Betroffene laut der Verbraucherzentrale dem Shop eine Lieferfrist setzen. Beim Ablauf dieser kann eine sofortige Erstattung verlangt werden. Bei der Verwendung von Paypal oder Klarna sollten die Zahlungsdienste über das Problem informiert werden.
Leider ist es schwierig, solche Lockangebote frühzeitig zu erkennen. Ein Warnhinweis in dem Bestellvorgang ist, wenn nur eine Bestellung gegen Vorkasse möglich ist. Außerdem sollte der Lieferzeitpunkt klar sein: Wenn dazu keine Angaben vorhanden sind, könnte es besser sein, die Bestellung nicht zu tätigen.
Sind sich Konsument:innen unsicher, sollten sie vor dem Kauf die Bewertungen eines Shops oder eines:einer Händler:in checken. Auch ein Blick in das berühmte Kleingedruckte hilft: AGB und FAQ sollten gecheckt werden.
Lockangebote gibt es nicht nur in der digitalen Welt, auch im stationären Handel sind sie bekannt. Ein Beispiel: Prospektanzeigen, in denen günstige Angebote mit „solange der Vorrat reicht“ gekennzeichnet sind.
Erlaubt sind solche Angaben nur, wenn die Ware in ausreichender Menge und über einen „angemessenen Zeitraum“ verfügbar ist – laut der Verbraucherzentrale sind das etwa bei „Ware des täglichen Bedarfs“ zwei Tage ab angekündigtem Verkaufsstart. Sollten Angebote übrigens als „Restposten“ oder „Einzelstücke“ gekennzeichnet sein, müsse mit einer sehr kurzen Verfügbarkeit gerechnet werden.
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