Spionage trifft New Work: Deutsche Geheimdienste wollen mehr Homeoffice anbieten
Die drei deutschen Nachrichtendienste BND, MAD und BfV wollen die Rahmenbedingungen für IT-Mitarbeiter:innen verbessern, berichtet Golem. Sie erhoffen sich dadurch einen besseren Zugang zu neuen Angestellten. So kündigte der BND (Bundesnachrichtendienst) an, zumindest in manchen Bereichen des Hauses das Homeoffice zu ermöglichen.
Der MAD (Militärischer Abschirmdienst) versucht hingegen, negative Bedingungen positiv auszulegen. Auch das BfV (Bundesamt für Verfassungsschutz) berichtete vor dem Parlamentarischen Kontrollausschuss.
Geheimdienste: Ohne Handy am Arbeitsplatz
BND-Präsident Bruno Kahl bestätigt demnach, man sei als potenzieller Arbeitgeber deutlich unattraktiver, wenn etwa kein Handy am Arbeitsplatz verwendet werden dürfe oder es keine Homeoffice-Tage gebe.
Ähnliche Angaben machten sein Kollege Thomas Haldenwang vom Verfassungsschutz und seine Kollegin Martina Rosenberg vom MAD. Alle bestätigten, dass es schwer sei, neue Mitarbeiter:innen im technischen Bereich zu finden.
Verfassungschutz bietet schon Homeoffice
Kahl erklärte laut Bericht, es gebe Überlegungen, wie es mit der Sicherheit zu vereinbaren sei, dass Mitarbeiter:innen „den Segen der modernen Kommunikation nutzen können“.
Der Verfassungsschutz hat bereits Dienstvereinbarungen mit der Personalvertretung geschlossen, um Homeoffice und mobiles Arbeiten zu ermöglichen.
MAD-Präsidentin Rosenberg deutete an, in Sachen „Mangelressource“ beobachteten sich die Dienste auch gegenseitig „argwöhnisch“. Sie selbst versucht, den Nachteil zu einem Vorteil umzudeklarieren.
Sie nenne das Handyverbot bei Einführungslehrgängen liebevoll „acht Stunden elektronisches Detox“. Sie gab aber zu, die Dienste müssten sich „den neuen Gepflogenheiten anpassen“.
Niedrigere Gehälter, sinnhaftere Aufgabe
Verfassungsschutz-Präsident Haldenwang gab zu, die Dienste könnten nicht die Gehälter der freien Wirtschaft bezahlen. Daher werbe der Dienst stark mit der „Sinnhaftigkeit unserer Aufgabe“. Daneben können die Bundesbehörden auch mit dem Beamtenstatus winken, für den sie allerdings nicht explizit werben (dürfen).