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Deutsche Bank einigt sich auf brandneue Homeoffice-Regel – das steckt drin

Mitarbeitende der Deutschen Bank erhalten eine Homeoffice-Pauschale über 1.000 Euro alle fünf Jahre. Jedoch gilt das nicht für alle Teile der Belegschaft. Einige Team-Mitglieder sind ausgeschlossen.

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Deutsche Bank: Mitarbeiter erhalten Homeoffice-Pauschale über 1.000 Euro alle fünf Jahre. (Foto: dpa)

Die Pandemie hat in vielen Unternehmen dazu geführt, dass sich dingend mit dem Homeoffice beschäftigt werden musste. Vielerorts gab es vor 2020 nicht einmal Betriebsvereinbarungen zur mobilen Arbeit. Inzwischen ist das anders. Ein junges Beispiel ist die Deutsche Bank, die sich jetzt mit ihrem Gesamtbetriebsrat auf Regeln für das Arbeiten im Homeoffice geeinigt hat. Wie das Handelsblatt berichtet, sei es nun grundsätzlich allen Beschäftigten möglich, bis zu 40 Prozent ihrer Arbeitszeit – also in der Regel ein oder zwei Tage pro Woche – von daheim aus zu arbeiten. Das geht aus internen Dokumenten hervor, die dem Wirtschaftsmedium vorliegen. In Einzelfällen sei es Mitarbeitenden mit dem Einverständnis eines Vorgesetzten auch möglich, bis zu drei Tage außerhalb des Büros zu arbeiten.

Homeoffice-Pauschale: 1.000 Euro alle 5 Jahre

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Interessant an der neuen Betriebsvereinbarung ist vor allem aber auch, in welchem Rahmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch finanziell unterstützt werden: Wer mobil arbeitet, erhält von der Deutschen Bank einen Laptop, eine Maus und ein Headset kostenlos als Grundausstattung. Beschäftigte, die sich verpflichten, zwei Tage und mehr in der Woche an im Voraus festgelegten Tagen mobil zu arbeiten, erhalten eine Aufwandspauschale von 1.000 Euro brutto, die laut dem Handelsblatt alle fünf Jahre ausgezahlt wird. Wer seltener zu Hause arbeitet, habe dagegen keinen Anspruch auf diese Aufwandsentschädigung, heißt es weiter. Unter Banken gilt diese Vereinbarung als großzügig. Viele Banken haben nur Einmalzahlung versprochen.

Eine Sprecherin der Bank erklärte: „Wir haben in den vergangenen Monaten gemeinsam mit dem Gesamtbetriebsrat die Rahmenbedingungen für ein hybrides Arbeitsmodell entwickelt. Dieses bietet unseren Mitarbeitenden sowohl Flexibilität als auch einen verlässlichen Rahmen.“ Man wolle, so die Sprecherin gegenüber dem Handelsblatt, „die Weichen für die Zeit nach Corona stellen, damit wir möglichst viel Planungssicherheit bieten“. Die Pandemie hat zuletzt in vielen Geldhäusern eine Debatte darüber ausgelöst, wie flexibel Post-Corona gearbeitet werden darf. Ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben der technischen Ausstattung nun auch eine einmalige oder sogar regelmäßig Aufwandsentschädigung erhalten sollen, war Teil der Diskussionen.

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Ein anderer Aspekt ist noch wichtig: Obwohl man das mobile Arbeiten zwar weitestgehend allen Mitarbeitenden ermöglichen möchte, so die Sprecherin, gäbe es dennoch Bereiche, die aus regulatorischen Gründen und aufgrund der Art der Tätigkeit nicht teilnehmen können. Beispielhaft werden der Handel und der Servicebereich der Filialen angeführt. Zudem gelten Betriebsvereinbarungen grundsätzlich nur für nichtleitende Angestellte. Das bedeutet, dass Spitzenverdienerinnen und Spitzenverdiener, die in der Regel leitende Angestellte sind, nicht davon profitieren. Zudem sei der Gesamtbetriebsrat nur für die Deutsche Bank AG zuständig, nicht aber für deren Konzerngesellschaften. Auch Mitarbeitende aus den vielen ehemaligen Postbank-Beitrieben profitieren nicht.

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Paul

Besser als nichts aber der Kracher ist die Home-Office-Regel nicht. Das traurige ist, andere Branchen, die ausschließlich Digital arbeiten, bieten die gleiche mobile Working Regel wie die Banken, dabei arbeitet die Bank ja sowieso im direkten Kundenkontakt face-to-face. Deutschland ist in vielen Teilen sehr altbacken und totalitär

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