Der schwedische Modehändler H&M soll an seinem Nürnberger Standort die privaten Lebensumstände Hunderter Mitarbeiter ausgeforscht haben. Das daraufhin im Herbst verhängte Bußgeld wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) betrug 35,3 Millionen Euro. Eine so hohe Strafe hatte es in Deutschland bisher nicht gegeben. In Europa musste nur Google – 50 Millionen Euro Bußgeld in Frankreich – eine höhere Strafe hinnehmen. Ingesamt wurden 2020 in Deutschland mehr Bußgelder wegen DSGVO-Verstößen verhängt als je zuvor in einem Jahr.
H&M fasste 2020 ein Rekordbußgeld ab
Einer Umfrage des Handelsblatts unter den Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern zufolge belief sich die Höhe der Strafzahlungen auf rund 48 Millionen Euro. Der Rekordwert basiert freilich vor allem auf dem hohen H&M-Bußgeld. Das zweithöchste Bußgeld erging gegen den Elektronikhändler Notebooksbilliger.de. Dieser soll Mitarbeiter unzulässig per Video überwacht haben. Die AOK in Baden-Württemberg lag mit 1,2 Millionen Euro auf Platz 3. Die Krankenkasse soll Daten ohne Einwilligung zu Werbezwecken verwendet haben.
Die Zahl der Bußgelder ist von 187 im Jahr 2019 auf 301 gestiegen, was einem Anstieg von knapp 60 Prozent entspricht. Dabei handelt es sich aber überwiegend um Sanktionen im drei- bis fünfstelligen Bereich gegen meist kleine und mittlere Unternehmen, Vereine oder Soloselbstständige. Die DSGVO-Verstöße reichen – wie schon seit Inkrafttreten der DSGVO 2018 – „von der unsachgemäßen Datenentsorgung über Videoüberwachung bis hin zu unzureichenden technischen und organisatorischen Maßnahmen“, wie Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Stefan Brink dem Handelsblatt sagte. Die Zahl der Datenpannen etwa soll im Jahr 2020 auf über 26.000 gestiegen sein.
Deutsche Wirtschaft klagt über DSGVO
Die deutsche Wirtschaft beklagt derweil, dass die DSGVO „weiterhin Verwirrung und Unsicherheit“ stifte, wie es vonseiten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hieß. Durch unklare Regelungen und Überregulierung würden Unternehmen in ihrer Handlungsfreiheit stark beeinträchtigt, so der BDA gegenüber dem Handelsblatt. Man brauche jetzt „einheitliche Handlungsvorgaben und keine Überfrachtung durch neue, komplexe Regelungen“.
„Durch unklare Regelungen und Überregulierung würden Unternehmen in ihrer Handlungsfreiheit stark beeinträchtigt“
Sehr gut! DSGVO wirkt!
Den Sozialismus in seinem Lauf halten weder Ochs noch Esel auf!