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E‑Books verleihen: Internet Archive verliert Verfahren wegen Urheberrechtsverletzung

Verstößt die E-Book-Leihe des Internet Archives gegen das Urheberrecht? Ja, findet ein US-Gericht. Die Organisation könne sich nicht auf die Fair-Use-Regel berufen. Geklagt hatten vier große US-Verlage. Das Internet Archive will in Berufung gehen.

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Das Internet Archive verliert Verfahren um E‑Book-Leihe. (Foto: Denniro/Shutterstock)

Die für ihre Wayback Machine bekannte Non-Profit-Organisation Internet Archive hat eine Niederlage vor Gericht hinnehmen müssen. Ein Bezirksgericht im US-Bundesstaat New York hat der Klage von vier großen US-Publishern stattgegeben.

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E-Book-Leihe des Internet Archives vor Gericht

Konkret geht es um die E-Book-Leihe des Internet Archives. Für die sogenannte Open Library hat die Organisation Millionen von Büchern eingescannt – und bietet diese zur Leihe an. Neben zahlreichen gemeinfreien Werken sind auch solche dabei, auf die noch Urheberrechtsansprüche bestehen.

Normalerweise müsste das Internet Archive für deren Ausleihe Lizenzgebühren zahlen. Das finden zumindest die vier Verlage Hachette Book Group, Harpercollins, John Wiley & Sons sowie Penguin Random House – und eben Richter John G. Koeltl, wie The Verge berichtet.

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Lockerungen rufen Verlage auf den Plan

Gestört hatten sich die Verlage allerdings offenbar erst an der E-Book-Leihe des Internet Archives, als dieses zu Beginn der Corona-Pandemie seine Einschränkungen lockerte. Insgesamt geht es in der Klage gerade einmal um 127 Titel.

Während normalerweise ein E-Book zeitgleich nur an eine interessierte Person verliehen wird – und bis zur Rückgabe gesperrt ist –, hatte die Organisation Anfang 2020 im Rahmen des sogenannten „National Emergency Library“-Programms die Titel zum mehrfachen Verleih freigegeben.

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Daraufhin klagten die vier US-Verlage. Sie ließen sich auch nicht von der Klage abbringen, als das Internet Archive Mitte 2020 die Lockerung der Leihe wieder zurücknahm.

Internet Archive will in Berufung gehen

Nach über drei Jahren haben die Verlage jetzt recht bekommen. Das Internet Archive will das aber so nicht akzeptieren und hat angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

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Während der Richter das massenhafte Einscannen von Büchern und deren Verleihen als E-Books als Urheberrechtsverletzung ansieht, beruft sich die Organisation auf die Fair-Use-Regelung.

Darf das Internet Archive eingescannte Bücher verleihen?

Und mehr noch: Das Urteil sei ein Schlag gegen Bibliotheken, Leser:innen und Autor:innen, schrieb Internet-Archive-Gründer Brewster Kahle in einem Blogeintrag. Offenbar sieht Kahle seine Plattform als Bibliothek – mit dem Recht, in physischer Form erworbene Bücher lizenzfrei zu verleihen.

10 geniale Websites, die du noch nicht kennst Quelle:

Kahle: „Damit die Demokratie auf globaler Ebene gedeihen kann, müssen Bibliotheken in der Lage sein, ihre historische Rolle in der Gesellschaft aufrechtzuerhalten – Bücher zu besitzen, zu bewahren und zu verleihen.“

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Bibliotheken zahlen Nutzungsgebühren an Verlage

Allerdings lässt der Internet-Archive-Gründer die Tatsache aus, dass Bibliotheken sehr wohl Nutzungslizenzgebühren an Verlage zahlen. Zudem geht es in dem Urteil nicht um die E-Book-Leihe an sich, sondern um das Verleihen (noch) urheberrechtlich geschützter Büchern in digitaler Form.

Mal schauen, ob ein anderes Gericht bei einer erfolgreichen Berufung des Internet Archives zu einer anderen Einschätzung kommt.

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