Ein Jahr Koalitionsvertrag – so steht es um die Versprechen für die Startup-Szene
„Deutschland soll führender Startup-Standort in Europa werden“, so haben es die Ampel-Parteien im November 2021 in ihren Koalitionsvertrag für die kommenden vier Jahre geschrieben. Zudem sollte sich Deutschland laut SPD, Grünen und FDP in ein klimaneutrales Industrieland transformieren: „Die Klimaschutzziele von Paris zu erreichen, hat für uns oberste Priorität. Klimaschutz sichert Freiheit, Gerechtigkeit und nachhaltigen Wohlstand“, hieß es von der Ampel.
Was ist seitdem passiert?
Ein Jahr Koalitionsvertrag – so steht es um die Versprechen für die Startup-Szene
Ein Jahr Koalitionsvertrag – wir haben auf Basis eines Papiers des Startup-Verbands, das t3n vorliegt, einige der wichtigsten Änderungen der letzten zwölf Monate zusammengefasst.
1. Startup-Strategie
Noch in den ersten 100 Tagen hat die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag angekündigte „umfassende Startup-Strategie“ in Angriff genommen. Im Juli hat das Bundeskabinett dann erstmals überhaupt eine Startup-Strategie einer Bundesregierung verabschiedet.
„Wir bewerten die schnelle Verabschiedung der Startup-Strategie, in deren Erarbeitung wir als Startup-Verband intensiv eingebunden wurden, insgesamt positiv. Damit hat sich die Ampel eine eigene To-Do-List erstellt. Nun kommt es auf eine schnelle Umsetzung an“, kommentiert der Startup-Verband.
In der Strategie werden für zehn Themenfelder Handlungsvorhaben definiert, die innerhalb der Legislaturperiode umgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem die Themen Startup-Finanzierung, Diversität und Mitarbeiterbeteiligung.
2. ESOP/Mitarbeiterkapitalbeteiligungen
„Wir werden die Mitarbeiterkapitalbeteiligung für Start-ups attraktiver gestalten“, heißt es unmissverständlich im Koalitionsvertrag. Bereits kurz nach Amtsantritt Ende 2021 bekräftigte der dafür federführende Bundesfinanzminister Christian Lindner das Versprechen und weckte damit Erwartungen auf eine schnelle Umsetzung. Doch bislang gibt es hierzu noch keinen Entschluss.
Im Sommer wurden Eckpunkte zum sogenannten „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ vorgestellt, die jedoch laut Startup-Verband wichtige Bereiche, wie zum Beispiel die Vermeidung der sogenannten Dry-Income-Besteuerung, außer Acht ließen.
Mit einem neuen Referent:innenentwurf wird noch in diesem Jahr gerechnet. Das Gesetzgebungsverfahren soll nach den aktuellen Planungen in der ersten Jahreshälfte 2023 abgeschlossen werden, damit das Gesetz zum Ende nächsten Jahres in Kraft treten kann.
Die Verbesserung der Rahmenbedingungen von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen seien für Deutschland von grundlegender Bedeutung, um die Wettbewerbsfähigkeit als Startup-Standort zu sichern, so der Startup-Verband.
3. Universitäten als Startup-Schmieden
Laut Koalitionsvertrag sollten Universitäten eine wichtigere Rolle übernehmen, wenn es darum geht, junge Menschen für Gründungen zu begeistern. Für einen „echten Innovationsschub“ sollten Ausgründungen vorangetrieben und Mittel des Bundes „zur Schaffung einer Gründungsinfrastruktur für technologisches wie soziales Unternehmertum“ bereitgestellt werden.
Die Startup-Strategie knüpft daran an. Danach soll unter anderem „in Ergänzung zu EXIST-Potentialen“ ein Leuchtturmwettbewerb für Entrepreneurship-Center aufgelegt werden. Die Konzeptphase soll 2023 beginnen und abgeschlossen werden. Hierfür wurde bereits eine Kommission einberufen, die zeitnah Ergebnisse präsentieren soll.
„Für den Erfolg des Projektes wird entscheidend sein, die dafür erforderlichen Haushaltsmittel ab 2024 zur Verfügung zu stellen“, schreibt der Startup-Verband in seiner Einschätzung vom 7. Dezember. „Neben der Förderung von Hochschul-Ausgründungen sehen wir auch beim Transfer von außeruniversitären Forschungsinstituten viel ungenutztes Potential, das dringend genutzt werden sollte.“
Dazu gehöre auch, den IP-Transfer zu vereinfachen. Um das zu erreichen, konnte mit dem Start der Initiative „IP for virtual shares“ von SprinD ein erster wichtiger Beitrag geleistet werden.
4. Cannabislegalisierung
Von vielen mit großer Begeisterung wurde das Kapitel des Koalitionsvertrags aufgenommen, in dem es um die Legalisierung von Cannabis ging. „Die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ sollte laut Koalitionsvertrag möglich gemacht werden.
Um das zu erreichen, hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach Ende Oktober 2022 ein Eckpunktepapier vorgelegt. „Die Drogenpolitik muss erneuert werden. Wir wollen den Cannabis-Konsum unter Gesundheitsaspekten reformieren“, sagte Lauterbach dazu. Cannabis und THC sollen künftig nicht mehr als Betäubungsmittel (BtM) eingestuft werden.
Konkret schlägt das Eckpunktepapier Folgendes vor:
- In Deutschland soll künftig der Kauf und Besitz von 20 Gramm Cannabis ab dem Alter von 18 Jahren grundsätzlich straffrei sein.
- Der Eigenanbau soll „in begrenztem Umfang“ erlaubt werden.
- Eine Obergrenze für den erlaubten THC-Gehalt für junge Erwachsene zwischen und 18 und 21 Jahren steht zur Diskussion.
- Trotz der Legalisierung soll für Cannabisprodukte ein generelles Werbeverbot gelten.
- Der Verkauf soll in lizenzierten Geschäften sowie gegebenenfalls in Apotheken erfolgen.
- Es soll eine „Cannabissteuer“ geben, die sich nach dem THC-Gehalt richtet. Im Jahr 2021 schätzte der Medizin-Professor und FDP-Politiker Andrew Ullmann die Steuereinnahmen durch Cannabis auf circa 1,3 Milliarden Euro pro Jahr.
Bis es zur Cannabislegalisierung in Deutschland kommt, gibt es allerdings noch einige Hürden zu überwinden.
„Das größte Fragezeichen beim vorliegenden Eckpunktepapier ist und bleibt die Interpretation durch die Europäische Kommission“, sagt Cannabis-Unternehmer Niklas Kouparanis im Podcast mit t3n.
5. Unternehmensgründung in 24 Stunden
Ein weiteres Ziel der Startup-Strategie war es, bürokratische Hürden bei der Gründung abzubauen. „Ziel ist es, Unternehmensgründungen innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen“, heißt es im Koalitionsvertrag.
Das ist bislang allerdings nicht möglich und laut Startup-Verband auch nicht in Sicht.
Zwar sei seit 1. August eine „Online-Gründung“, das heißt die notarielle Beurkundung im Online-Verfahren, prinzipiell möglich, allerdings sei das an verschiedene Voraussetzungen gebunden.
„Auch wenn die Neuerungen grundsätzlich positiv zu bewerten sind, besteht daher weiterhin dringender Nachbesserungsbedarf“, schreibt der Startup-Verband.
Und was hat Cannabislegalisierung jetzt direkt mit Startups zu tun?