Anzeige
Anzeige
Listicle

Ein Jahr Koalitionsvertrag – so steht es um die Versprechen für die Startup-Szene

Ende November 2021 haben die Ampelparteien ihren Koalitionsvertrag vorgelegt. Damals wurde viel versprochen für Startups und die digitale Wirtschaft. Wie sieht es ein Jahr später aus? Wir haben zusammen mit dem Startup-Verband einen Realitätscheck gemacht.

Von Insa Schniedermeier
4 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige

Ein Jahr Koalitionsvertrag. Wie ist der Status? (Foto: Shuttertsock / David Pereiras)

„Deutschland soll führender Startup-Standort in Europa werden“, so haben es die Ampel-Parteien im November 2021 in ihren Koalitionsvertrag für die kommenden vier Jahre geschrieben. Zudem sollte sich Deutschland laut SPD, Grünen und FDP in ein klimaneutrales Industrieland transformieren: „Die Klimaschutzziele von Paris zu erreichen, hat für uns oberste Priorität. Klimaschutz sichert Freiheit, Gerechtigkeit und nachhaltigen Wohlstand“, hieß es von der Ampel.

Anzeige
Anzeige

Was ist seitdem passiert?

Ein Jahr Koalitionsvertrag – so steht es um die Versprechen für die Startup-Szene

Ein Jahr Koalitionsvertrag – wir haben auf Basis eines Papiers des Startup-Verbands, das t3n vorliegt, einige der wichtigsten Änderungen der letzten zwölf Monate zusammengefasst.

Anzeige
Anzeige

1. Startup-Strategie

Noch in den ersten 100 Tagen hat die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag angekündigte „umfassende Startup-Strategie“ in Angriff genommen. Im Juli hat das Bundeskabinett dann erstmals überhaupt eine Startup-Strategie einer Bundesregierung verabschiedet.

„Wir bewerten die schnelle Verabschiedung der Startup-Strategie, in deren Erarbeitung wir als Startup-Verband intensiv eingebunden wurden, insgesamt positiv. Damit hat sich die Ampel eine eigene To-Do-List erstellt. Nun kommt es auf eine schnelle Umsetzung an“, kommentiert der Startup-Verband.

Anzeige
Anzeige

In der Strategie werden für zehn Themenfelder Handlungsvorhaben definiert, die innerhalb der Legislaturperiode umgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem die Themen Startup-Finanzierung, Diversität und Mitarbeiterbeteiligung.

2. ESOP/Mitarbeiterkapitalbeteiligungen

„Wir werden die Mitarbeiterkapitalbeteiligung für Start-ups attraktiver gestalten“, heißt es unmissverständlich im Koalitionsvertrag. Bereits kurz nach Amtsantritt Ende 2021 bekräftigte der dafür federführende Bundesfinanzminister Christian Lindner das Versprechen und weckte damit Erwartungen auf eine schnelle Umsetzung. Doch bislang gibt es hierzu noch keinen Entschluss.

Anzeige
Anzeige

Im Sommer wurden Eckpunkte zum sogenannten „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ vorgestellt, die jedoch laut Startup-Verband wichtige Bereiche, wie zum Beispiel die Vermeidung der sogenannten Dry-Income-Besteuerung, außer Acht ließen.

Mit einem neuen Referent:innenentwurf wird noch in diesem Jahr gerechnet. Das Gesetzgebungsverfahren soll nach den aktuellen Planungen in der ersten Jahreshälfte 2023 abgeschlossen werden, damit das Gesetz zum Ende nächsten Jahres in Kraft treten kann.

Die Verbesserung der Rahmenbedingungen von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen seien für Deutschland von grundlegender Bedeutung, um die Wettbewerbsfähigkeit als Startup-Standort zu sichern, so der Startup-Verband.

Anzeige
Anzeige

3. Universitäten als Startup-Schmieden

Laut Koalitionsvertrag sollten Universitäten eine wichtigere Rolle übernehmen, wenn es darum geht, junge Menschen für Gründungen zu begeistern. Für einen „echten Innovationsschub“ sollten Ausgründungen vorangetrieben und Mittel des Bundes „zur Schaffung einer Gründungsinfrastruktur für technologisches wie soziales Unternehmertum“ bereitgestellt werden.

Die Startup-Strategie knüpft daran an. Danach soll unter anderem „in Ergänzung zu EXIST-Potentialen“ ein Leuchtturmwettbewerb für Entrepreneurship-Center aufgelegt werden. Die Konzeptphase soll 2023 beginnen und abgeschlossen werden. Hierfür wurde bereits eine Kommission einberufen, die zeitnah Ergebnisse präsentieren soll.

„Für den Erfolg des Projektes wird entscheidend sein, die dafür erforderlichen Haushaltsmittel ab 2024 zur Verfügung zu stellen“, schreibt der Startup-Verband in seiner Einschätzung vom 7. Dezember. „Neben der Förderung von Hochschul-Ausgründungen sehen wir auch beim Transfer von außeruniversitären Forschungsinstituten viel ungenutztes Potential, das dringend genutzt werden sollte.“

Anzeige
Anzeige

Dazu gehöre auch, den IP-Transfer zu vereinfachen. Um das zu erreichen, konnte mit dem Start der Initiative „IP for virtual shares“ von SprinD ein erster wichtiger Beitrag geleistet werden.

4. Cannabislegalisierung

Von vielen mit großer Begeisterung wurde das Kapitel des Koalitionsvertrags aufgenommen, in dem es um die Legalisierung von Cannabis ging. „Die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ sollte laut Koalitionsvertrag möglich gemacht werden.

Um das zu erreichen, hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach Ende Oktober 2022 ein Eckpunktepapier vorgelegt. „Die Drogenpolitik muss erneuert werden. Wir wollen den Cannabis-Konsum unter Gesundheitsaspekten reformieren“, sagte Lauterbach dazu. Cannabis und THC sollen künftig nicht mehr als Betäubungsmittel (BtM) eingestuft werden.

Anzeige
Anzeige

Konkret schlägt das Eckpunktepapier Folgendes vor:

  • In Deutschland soll künftig der Kauf und Besitz von 20 Gramm Cannabis ab dem Alter von 18 Jahren grundsätzlich straffrei sein.
  • Der Eigenanbau soll „in begrenztem Umfang“ erlaubt werden.
  • Eine Obergrenze für den erlaubten THC-Gehalt für junge Erwachsene zwischen und 18 und 21 Jahren steht zur Diskussion.
  • Trotz der Legalisierung soll für Cannabisprodukte ein generelles Werbeverbot gelten.
  • Der Verkauf soll in lizenzierten Geschäften sowie gegebenenfalls in Apotheken erfolgen.
  • Es soll eine „Cannabissteuer“ geben, die sich nach dem THC-Gehalt richtet. Im Jahr 2021 schätzte der Medizin-Professor und FDP-Politiker Andrew Ullmann die Steuereinnahmen durch Cannabis auf circa 1,3 Milliarden Euro pro Jahr.

Bis es zur Cannabislegalisierung in Deutschland kommt, gibt es allerdings noch einige Hürden zu überwinden.

„Das größte Fragezeichen beim vorliegenden Eckpunktepapier ist und bleibt die Interpretation durch die Europäische Kommission“, sagt Cannabis-Unternehmer Niklas Kouparanis im Podcast mit t3n.

Anzeige
Anzeige

5. Unternehmensgründung in 24 Stunden

Ein weiteres Ziel der Startup-Strategie war es, bürokratische Hürden bei der Gründung abzubauen. „Ziel ist es, Unternehmensgründungen innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen“, heißt es im Koalitionsvertrag.

Das ist bislang allerdings nicht möglich und laut Startup-Verband auch nicht in Sicht.

Zwar sei seit 1. August eine „Online-Gründung“, das heißt die notarielle Beurkundung im Online-Verfahren, prinzipiell möglich, allerdings sei das an verschiedene Voraussetzungen gebunden.

Anzeige
Anzeige

„Auch wenn die Neuerungen grundsätzlich positiv zu bewerten sind, besteht daher weiterhin dringender Nachbesserungsbedarf“, schreibt der Startup-Verband.

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Ein Kommentar
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

JK

Und was hat Cannabislegalisierung jetzt direkt mit Startups zu tun?

Antworten

Melde dich mit deinem t3n Account an oder fülle die unteren Felder aus.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Anzeige
Anzeige