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EU plant „schwarze Liste“ für Geschäftspraktiken von Google und anderen

Die europäische Kommission in Brüssel. (Foto: Damir Sencar/ Shutterstock)
Immer wieder stehen große US-amerikanische Tech-Konzerne wie Google, Amazon oder Facebook im Visier der Brüsseler Wettbewerbshüter. Die EU-Kommission will in Zukunft die Macht dieser und anderer Plattformbetreiber einschränken. Das soll einen faireren Wettbewerb in Europa ermöglichen. Zu den Instrumenten soll offenbar auch eine „schwarze Liste“ für unfaire Geschäftspraktiken gehören, wie ein geleaktes Dokument zeigt.
In dem auf der Nachrichtenseite politico.eu veröffentlichten Entwurf heißt es etwa, dass Plattformbetreiber künftig gezwungen werden sollen, die von ihnen gesammelten Daten für konkurrierende Firmen zugänglich zu machen. Darüber hinaus beschäftigt sich die geplante „schwarze Liste“ mit der Bevorzugung eigener Angebote, etwa bei der Besserstellung von Produkten und Dienstleistungen in der Suche, wie Netzpolitik schreibt.
Zudem steht offenbar die exklusive Vorinstallation eigener Apps auf Betriebssystemen von Geräten im Visier der EU-Kommission. Auch sollen Hersteller künftig nicht mehr verpflichtet werden dürfen, Apps vorzuinstallieren. Und: Nutzer müssen die Möglichkeit haben, vorinstallierte Apps zu deinstallieren.
Ein weiterer wichtiger Themenkomplex dürfte die Online-Werbung sein. Hier dominieren zwar Google und Facebook, aber auch Amazon und Microsoft sind in dem Bereich aktiv. Geht es nach den Ideen der EU-Kommission, sollen die Metriken der Plattformen und ihre Berichtspflichten gegenüber Geschäftskunden einmal pro Jahr geprüft werden – um Fälle wie jenen von Facebook zu verhindern, das Werbekunden teils übertriebene Zugriffszahlen gemeldet hatte.
Die „schwarze Liste“ soll laut Netzpolitik durch eine „graue Liste“ ergänzt werden. Dort sollen künftig Geschäftspraktiken festgelegt werden, die nicht verboten sind, aber als unfair gelten. Hier sollen dann Aufsichtsbehörden eingreifen können. Die beiden Listen und weitere Maßnahmen will die EU-Kommission am 2. Dezember im Rahmen des geplanten Gesetzes für digitale Dienste vorstellen.
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Es sollte im Rahmen der Datenschutzgrundverordnungen geprüft werden und nicht aus dem Motiv heraus, dass Google einen Monopolstellung hat und Milliarden scheffelt. Bestimmte Daten und Algorithmen werden aber wohl schwer zu ergattern sein.