Kampfansage an China: EU verbietet alle Produkte, die in Zwangsarbeit entstanden sind

Schon in den vergangenen Jahren waren immer mal wieder insbesondere Tech- und Autokonzerne aus den USA und Europa unter Druck geraten, deren Zulieferer in Verdacht standen, Zwangsarbeiter:innen zu beschäftigen.
Bei der Kritik geht es vor allem um die Region Xinjiang, in der China Angehörige der unterdrückten muslimischen Minderheit der Uiguren – zumindest nach westlichen Standards – zur Arbeit in Fabriken zwingt.
Laut Angaben der Uno sollen allein in Xinjiang Hunderttausende Uigur:innen und Angehörige anderer muslimischer Minderheiten in Lagern zur Arbeit gezwungen werden. Weltweit zählt die internationale Arbeitsorganisation ILO rund 28 Millionen Zwangsarbeiter:innen, wie das Handelsblatt schreibt.
Dieser Ausbeutung will die EU jetzt einen Riegel vorschieben. Die EU-Kommission hat einen Vorschlag erarbeitet, laut dem künftig Produkte, die in Zwangsarbeit entstanden sind, EU-weit verboten werden.
Das soll dann sowohl für Im- als auch Exporte gelten und für alle Produktionsphasen. Anders als ein im Juni 2022 in Kraft getretenes Gesetz gegen Zwangsarbeit in den USA soll sich die EU-Verordnung nicht explizit gegen China richten – der Vorstoß ist aber zumindest als indirekte Kampfansage gegen China zu verstehen.
Die Verordnung, die anders als eine Richtlinie nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden muss, sondern sofort gilt, wird wohl entsprechende Reaktionen aus China nach sich ziehen.
Das Verbot soll am Dienstag verkündet werden. Die bisher bekanntgewordenen Inhalte sorgen bei den Parlamentarier:innen weitgehend für positive Reaktionen. Allerdings sehen einige von ihnen noch Nachbesserungsbedarf.
Denn aktuell müssten Behörden mögliche Verstöße aufdecken. Gefordert wird, dass die Beweislast bei den Unternehmen liegen solle. Wie das Ganze kontrolliert und wie gegen Umgehungsversuche vorgegangen werden soll, ist noch unklar.
Behördenvertreter:innen erklärten der Financial Times derweil, dass die Latte für die Nachweise extra niedrig gehängt wurde, um das Verbot umsetzen zu können. Man werde sich insbesondere auf große Konzerne konzentrieren, sowohl Hersteller als auch Lieferanten.
In Deutschland tritt im Jahr 2023 das sogenannte Lieferkettengesetz in Kraft, das Unternehmen dazu verpflichtet, ihre gesamte Wertschöpfungskette daraufhin zu überprüfen, ob die Menschenrechte eingehalten werden.
Die Unternehmen dürften sich aber schwertun, denn in China sind unabhängige Kontrollen bei chinesischen Zulieferern beinahe unmöglich. Außerdem ist davon auszugehen, dass Zwangsarbeiter:innen nicht nur in Xinjiang eingesetzt werden.
In den USA, wo das Gesetz deutlich strikter ist und die Einfuhr aller in Xinjiang hergestellten Produkte verboten ist, fällt der entsprechende Nachweis den Unternehmen jedenfalls nicht leicht.
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