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Droht ein Verkaufsverbot für Fritzboxen? Das steckt hinter dem Urteil gegen AVM

Huawei hat sich vor dem Landgericht München I erstinstanzlich gegen Fritzbox-Hersteller AVM durchgesetzt – jetzt droht ein Verkaufsverbot. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Aber was könnte schlimmstenfalls auf Fritzbox-Nutzer:innen zukommen?

2 Min.
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Aus den deutschen Wohnzimmern würde die Fritzbox wohl auch bei einem Verkaufsverbot nicht verschwinden. (Foto: AVM)

Im Frühjahr 2022 hatte der chinesische Tech-Konzern Huawei in Deutschland mehrere Unternehmen wegen angeblicher Verletzung seiner WLAN-Patente verklagt. Dazu gehörten Amazon, AVM, Netgear und Stellantis. Jetzt gibt es ein Urteil in dem Verfahren gegen Fritzbox-Hersteller AVM.

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Gericht urteilt erstinstanzlich gegen AVM

Demnach hat das Landgericht München I in erster Instanz in einer von zwei Klagen gegen AVM vollumfänglich für Huawei entschieden, wie heise.de berichtet. Heißt: AVM hat nach Ansicht der Richter:innen gegen das standardessenzielle Patent EP3337077 verstoßen, das eine Kernfunktion in aktuellen WLAN-Netzwerken beschreibt.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. AVM hat Berufung beim Oberlandesgericht München eingelegt. Sollte das die Entscheidung des Landgerichts bestätigen, dürfte AVM keine Geräte mehr verkaufen, in denen Wi-Fi 6, 6E und 7 implementiert sind. Das würde etwa alle aktuellen Topmodelle der Fritzbox betreffen.

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Drohendes Verkaufsverbot für Fritzboxen

Die Konsequenz eines solchen faktischen Verkaufsverbots wäre, dass AVM nicht nur keine neuen Fritzboxen mehr in den Handel bringen dürfte, sondern auch die schon an Händler ausgelieferten Geräte zurückrufen und vernichten müsste.

AVM rechnet allerdings nicht damit, dass dieser Rückruf Nutzer:innen betrifft, die schon im Besitz einer Fritzbox sind. „Ein Urteil, sollte es rechtskräftig werden, hätte für Endkunden keine Auswirkungen“, heißt es in einer Stellungnahme von AVM gegenüber heise.de.

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AVM: Urteil wird keinen Bestand haben

Darüber hinaus rechnet AVM damit, „dass das Urteil keinen Bestand hat“. Zum einen, weil das betreffende Patent laut Einschätzung des Fritzbox-Herstellers bei gängigen WLAN-Produkten gar nicht zum Einsatz komme.

Darüber hinaus handele es sich um ein standardessenzielles Patent, für das bestimmte Regeln gelten. Ohne ein solches Patent könnte ein Standard wie WLAN nicht eingesetzt werden. Daher, so AVM, müsse der Patentinhaber „seine Lizenzen zu fairen, zumutbaren und diskriminierungsfreien (fair, reasonable and non-discriminatory, FRAND) Bedingungen“ vergeben.

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Tech-Nostalgie aus den 90ern Quelle: Shutterstock/Vladimir Sukhachev

Zudem verwies AVM auf das Verfahren von Huawei gegen Stellantis, das vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt wird – dort aber ausgesetzt wurde. Hier geht es um dasselbe Patent, so AVM.

Huawei prüft weitere Optionen

Huawei wiederum besteht darauf, dass AVM die entsprechenden FRAND-Lizenzgebühren zahlen müsse. „Wir werden auf der Grundlage der Reaktionen von AVM auf das Urteil weitere Optionen prüfen“, teilte der Konzern gegenüber heise.de mit. Welche das sein könnten, ist nicht bekannt. Wir halten euch zu dieser Auseinandersetzung auf dem Laufenden.

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Dein t3n-Team

Fritz B. Ox

Huawei kommt auf die No-Buy Liste, fertig.

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