Die Kund:innen wollen „nicht zusammen mit gesicherten und ungesicherten Gläubigern in diesem Konkursverfahren Schlange stehen müssen, nur um an den verminderten Nachlassvermögen der FTX-Gruppe und Alameda teilzuhaben“, schreiben sie in der Klageschrift.
Denn das noch vorhandene Vermögen von FTX wollen auch Insolvenzverwalter auf den Bahamas und Antigua sowie Verwaltende der Konkursmasse der aufgekauften Kryptoplattform BlockFi anzapfen.
Prioritäten der Rückzahlungen
Anders als bei traditionellen, regulierten Finanzunternehmen ist im Fall von FTX nicht klar, ob die Kund:innen selbst oder das Unternehmen Eigentümer der Einlagen der Kund:innen sind. Aus dieser Antwort folgt, wer zuerst ausbezahlt wird.
In ihrer Klageschrift fordern die Anleger:innen ein vorrangiges Recht auf Rückzahlung gegenüber anderen Gläubigern ein. Das soll auch gelten, wenn die Richter entscheiden, dass die Einlagen Eigentum von FTX sind.
Verschiedene Medien berichten, dass sich FTX auf Anfrage nicht zur Klage geäußert habe.
Bevor die Kryptobörse des berühmten Gründers Sam Bankman-Fried im November Insolvenz anmelden musste, warb das Unternehmen damit, dass die Gelder von Kund:innen sicher seien. Wie sich herausstellte, hat FTX allerdings unerlaubt Einlagen der Nutzer:innen in Milliardenhöhe an die Schwesterfirma Alameda Research übergeben. Der Hedgefonds soll das Geld in Hochrisikoanlagen investiert haben.
Angeklagt wegen Betrugs an Kund:innen
Bankman-Fried wurde im Dezember von der amerikanischen Börsenaufsicht wegen Betrugs angeklagt. Kurz darauf wurde der 30-Jährige auf den Bahamas, wo FTX seinen Firmensitz hat, festgenommen und in die USA ausgeliefert.
Am 3. Januar ist SBF zur ersten Anhörung in New York vorgeladen. Bis dahin darf er gegen 250 Millionen US-Dollar Kaution und unter strenger Aufsicht in seinem Elternhaus in Kalifornien wohnen.
Die amerikanischen Behörden ermitteln auch gegen weitere Ex-FTX-Führungskräfte wie dem Mitgründer Gary Wang und der ehemaligen Alameda-CEO Caroline Ellison. Beide haben sich bereits schuldig bekannt und kooperieren mit den Ermittelnden.