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Von George R. R. Martin bis John Grisham: Bestseller-Autoren verklagen OpenAI

ChatGPT wurde auch anhand von unzähligen Büchern trainiert. Gefragt wurden deren Autoren allerdings nicht –und ziehen daher jetzt vor Gericht.

Von Christian Bernhard
2 Min.
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George RR Martin hat eine Klage gegen OpenAI unterzeichnet. (Foto: Kathy Hutchins / Shutterstock)

Die Namen, die zu den 17 Unterzeichner:innen der Klage gehören, haben es in sich: George R. R. Martin und John Grisham sind darunter. Die Autor:innen fürchten sich davor, dass Programme wie ChatGPT ihre urheberrechtlich geschützten Werke ohne Erlaubnis verwenden. Deshalb sprechen sie in der Klage davon, dass OpenAI „systematischen Diebstahl in großem Maßstab“ betreibe.

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„Wir müssen diesen Diebstahl unbedingt stoppen“

Organisiert wurde die Klage von Authors Guild, der ältesten und größten Berufsorganisation für Schriftsteller:innen in den USA, die sich für Fragen der freien Meinungsäußerung und des Urheberrechtsschutzes einsetzt.

Die Klageschrift wurde am Dienstag beim Bundesgericht in New York eingereicht. Darin wird darauf verwiesen, dass OpenAI ein „massives kommerzielles Unternehmen“ sei, das „eklatante Verstöße gegen die eingetragenen Urheberrechte der Kläger“ zu verantworten habe, berichtete der Guardian.

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„Wir müssen diesen Diebstahl unbedingt stoppen, sonst zerstören wir unsere unglaubliche Literaturkultur, die viele andere Kreativindustrien in den USA ernährt“, betonte Mary Rasenberger, CEO der Authors Guild, in einer Erklärung. „Großartige Bücher werden meist von denen geschrieben, die ihre Karriere und oft sogar ihr Leben damit verbringen, ihr Handwerk zu erlernen und zu perfektionieren. Um unsere Literatur zu bewahren, müssen Autoren die Möglichkeit haben, zu kontrollieren, ob und wie ihre Werke von generativer KI verwendet werden.“

Konkretes Beispiel wird angeführt

Der US-Autor Jonathan Franzen präzisierte diesen letzten Punkt in einer Erklärung gegenüber Ars Technica. Falls Autor:innen damit einverstanden sind, dass KI-Plattformen ihre Werke zum „Training“ für ihre KI verwende dürfen, „sollten sie angemessen entschädigt werden“.

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In der Klage werden auch konkrete Beispiele angeführt. So habe eine spezifische ChatGPT-Suchanfragen für George R. R. Martin einen „rechtsverletzenden, nicht autorisierten und detaillierten Entwurf für ein Prequel“ zu Game of Thrones erstellt, das den Titel A Dawn of Direwolves trug und „die gleichen Charaktere“ aus Martins Das-Lied-von-Eis-und-Feuer-Büchern verwende.

Amazon passt Richtlinien für E-Books an

Die Klage von Martin und Co. ist nicht die erste dieser Art – erst Anfang September hatten andere Autor:innen OpenAI in San Francisco wegen „eindeutiger Verletzung geistigen Eigentums“ verklagt. Auch andere Sammelklagen wegen Urheberrechtsverletzung wurden gegen OpenAI bereits eingereicht.

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Der Druck, den die Autor:innen auf die KI-Industrie ausüben, hat zumindest bei Amazon schon etwas erwirkt. Der Onlineversandhändler, der auch der größte Buchhändler der USA ist, hat seine Richtlinien für E-Books geändert. Autor:innen, die über Amazons Self-Publishing- und Online-Buchverkaufsplattform Kindle Direct Publishing veröffentlichen möchten, sollen Amazon im Voraus darüber informieren, wenn sie KI-generiertes Material verwenden.

Um die Verbreitung von KI-Texten zumindest etwas einzudämmen, gibt Amazon zudem vor, dass Autor:innen maximal drei neue Bücher pro Tag auf Kindle Direct Publishing veröffentlichen können. Ob das dabei hilft, das Problem zu lösen, sei dahingestellt.

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