Anzeige
Anzeige
News

Gerichtsurteil: Sturz beim Kaffeeholen gilt als Arbeitsunfall

Wer auf dem Weg zur Kaffeemaschine stürzt, ist laut richterlicher Entscheidung eines Landessozialgerichts versichert. Ein Revisionsverfahren auf Bundesebene ist jedoch ziemlich wahrscheinlich.

1 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige
Sozialgericht stuft Verletzung beim Kaffeeholen als Arbeitsunfall ein. (Foto: Shutterstock-XiXinXing)

Was im Büro ein Arbeitsunfall ist, ist weitestgehend definiert. Ganz so eindeutig ist das im Homeoffice meist nicht. Immer wieder müssen Arbeits- und Sozialgerichte konkrete Fälle neu verhandeln und bisweilen sogar Grundsatzentscheidungen treffen.

Anzeige
Anzeige

Nun hat sich jedoch ein Fall ergeben, der in einem normalen Büro passiert ist und bislang nicht verhandelt wurde.

Gericht sagt: Sturz beim Kaffeeholen ist Arbeitsunfall

Das Landessozialgericht (LSG) hat über einen Arbeitsunfall entschieden, der sich während des Kaffeeholens ereignete. Das Urteil fiel zugunsten der Klägerin aus: Wer auf dem Weg zur Kaffeemaschine stürzt, ist den Richtern in Darmstadt zufolge unfallversichert. Ein Revisionsverfahren zum Urteil „L 3 U 202/21“ ist beim Bundessozialgericht (BSG) zulässig.

Anzeige
Anzeige

Die Klägerin ist eine Verwaltungsangestellte eines Finanzamtes. Die 57-jährige Frau wollte sich einen Kaffee an einem Kaffeeautomaten im Behördengebäude holen und ist auf dem Weg dorthin auf einem nassem Boden ausgerutscht. Sie brach sich dabei einen Lendenwirbel. Den Unfall wollte sie als Arbeitsunfall von der Unfallkasse Hessen anerkannt haben.

Die Unfallkasse lehnte das Anlehen ab. Der Versicherungsschutz für einen derartigen Fall würde regelmäßig mit dem Kaffeeholen enden. Das wäre zu vergleichen mit dem Mittagessen in der Kantine, das bereits von anderen Sozialgerichten als eigenwirtschaftliche Tätigkeit gewertet wurde und somit der Privatsphäre der Arbeitnehmenden zuzurechnen ist.

Anzeige
Anzeige

Das Landessozialgericht in Hessen sah das anders und argumentierte, dass Beschäftigte, die sich Nahrungsmittel zum „alsbaldigen Verzehr“ besorgen, grundsätzlich gesetzlich unfallversichert sind – zumindest in einem Arbeitskontext. Beobachterinnen und Beobachter gehen nun davon aus, dass dieser Fall zur Revision beim Bundessozialgericht in Kassel kommt.

Funny cause it’s true: Lustige Tweets aus dem Homeoffice

Lustige Tweets aus dem Homeoffice Quelle: Twitter
Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Schreib den ersten Kommentar!
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Melde dich mit deinem t3n Account an oder fülle die unteren Felder aus.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Anzeige
Anzeige