Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, deren Arbeitgeber sich in einem anderen Land befindet als der Wohnsitz, war das regelmäßige Homeoffice bislang kaum möglich. Bisher griff der Sozialversicherungssatz des Wohnsitzes, wenn der Beschäftigte dort mehr als 25 Prozent im Homeoffice arbeitete. Durch das Abkommen wurde diese Grenze nun dauerhaft auf 50 Prozent erhöht. Damit können auch diese Personen deutlich öfter von zu Hause aus arbeiten.
Der Spitzenverband der Krankenkassen begrüßt die entsprechende Regelung, weil sie eine sozialversicherungsrechtliche Vereinfachung für die Betroffenen darstelle, so ein Sprecher gegenüber der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten in Telearbeit mehr als früher im Homeoffice arbeiten, ohne dass sich dadurch etwas an ihrer Sozialversicherungspflicht ändert.
Homeoffice: 18 Staaten unterzeichnen Abkommen
Nach Angaben des Verbands haben 18 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet, darunter Deutschland und sämtliche Nachbarstaaten bis auf Dänemark. „Damit kann zum Beispiel eine in Frankreich wohnende Angestellte eines deutschen Unternehmens künftig circa zwei Tage pro Woche von zu Hause aus arbeiten, ohne den Verlust ihrer deutschen Sozialversicherung fürchten zu müssen“, so der Sprecher des Spitzenverbands der Krankenkassen zur dpa.
Von Deutschland aus pendeln laut dem Verband rund 65.000 Menschen vom Wohnsitz zum Arbeiten in die Schweiz, 52.000 nach Luxemburg und 43.000 in die Niederlande. Andersherum zum Arbeitgeber in Deutschland sind es demnach knapp 69.000 Menschen aus Polen, 36.000 aus Frankreich und 34.000 aus Tschechien. Die neue Grenzgänger-Regelung knüpft an eine Sonderregelung aus der Corona-Pandemie an und gilt rückwirkend ab dem 1. Juli 2023.