Instacops tanzen bei Wohnungsdurchsuchung zu Disco-Mucke
„Wie man es macht, macht man es verkehrt.“ Diesen Spruch kennt wohl jeder und er dürfte auch in den eustachischen Röhren zweier Göttinger Polizisten noch eine Weile laut nachhallen. Die sind nämlich sogenannte Instacops oder – wie es bei der Polizei offiziell heißt – „Community-Policer“. Die sollen – etwa auf Instagram – Einblicke in ihren Berufsalltag geben. Diese Eindrücke sollen ausdrücklich echt und authentisch sein und deshalb gehört auch das Filmen von Einsätzen dazu, soweit dadurch nicht die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden.
Journalisten sehen Verstoß gegen Geschmack und Pietät
Nun hatten sich zwei dieser Instacops kürzlich bei einer Wohnungsdurchsuchung im Discolicht zum Bee-Gees-Klassiker „Stayin‘ Alive“ gefilmt. Einer der Beamten schwang dabei sogar das Tanzbein. Das hatte das Göttinger Tageblatt entdeckt und bei der Behörde nachgefragt, ob dieses Verhalten vom polizeilichen Auftrag gedeckt sei.
„Discofeeling ist bei mir sofort eingetreten“ soll der tanzende Beamte laut Tageblatt bei Instagram zu dem Video geschrieben haben. Der Beitrag soll innerhalb weniger Tage mehr als 600 Likes und dutzende Kommentare erhalten haben.
Nachdem die Zeitung bei der Polizeidirektion Göttingen in Erscheinung getreten war, veranlasste die die Löschung des Videos und kündigte „innerdienstliche Überprüfungen“ an. Mit den beiden Beamten seien bereits „sensibilisierende Gespräche“ geführt worden, hieß es. Der tanzende Polizeioberkommissar hatte seinen fast 4.200 Followern danach mitgeteilt, er lege „aus Gründen“ vorerst eine Instagram-Pause ein.
Kein Verstoß gegen den Datenschutz
Für die niedersächsische Datenschutzbehörde ist die Angelegenheit kein Thema. Direkte Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte seien bei dem Video nicht zu erkennen: „Anhand des kleinen Fensters und der weißen Wand lässt sich keine Wohnung eindeutig identifizieren.“ Auf die Frage des Göttinger Tageblatts, ob das Video aus Geschmacks- oder Pietätsgründen hätte unterlassen werden sollen, erklärte der Sprecher der Datenschutzbehörde, dass das „datenschutzrechtlich nicht zu beurteilen“ sei.
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Man sollte die abgesenkten Hürden bei der Auswahl von Bewerbern für den Polizeidienst wohl noch einmal überdenken….