Kaufprämie für Elektroautos: Wer den Umweltbonus will, muss ins Risiko gehen

Der Umweltbonus zur Förderung der Elektromobilität wird zunehmend zum Glücksspiel. (Foto: Frank Feil)
Anfang 2022 sorgte die neue Bundesregierung für einen handfesten Skandal, als über Nacht die Förderung für den Neubau von KfW-Effizienzhäusern eingestellt wurde. Dazu muss man wissen, dass die Förderung einst mit 5.000 Euro (KfW 55) bis 15.000 Euro (KfW 40 Plus) pro Wohneinheit gestartet war. Das war der Tilgungszuschuss, den man für sein Darlehen bei der KfW-Bank erhielt, wenn man die entsprechenden Anforderungen erfüllte.
Doch dann wurde die Förderung angepasst: Plötzlich gab es zwischen 26.250 Euro (KfW 55) und 37.500 Euro (KfW 40 Plus) je Wohneinheit – und das auch ohne KfW-Kredit, als direkt ausgezahlten Zuschuss. Mit einem Mal fingen die Menschen an, in ihre Einfamilienhäuser zusätzliche Wohneinheiten einzuplanen, die sie eigentlich gar nicht brauchten, nur um die Förderung doppelt oder dreifach mitzunehmen.
Das ging knapp zwei Jahre lang gut, bis im Januar 2022 die Reißleine gezogen werden musste – und viele Familien, deren Bauvorhaben mit dem Zuschuss kalkuliert worden waren, leer ausgingen. Einige Wochen später wurde immerhin die KfW-40-Förderung noch einmal freigegeben, allerdings waren die bereitgestellten Mittel nach drei Stunden (!) ausgeschöpft.
Damit einher ging ein großer Vertrauensverlust in die Politik – und man sollte meinen, dass die Verantwortlichen daraus etwas gelernt hätten. Doch nun wiederholt sich die Geschichte nur wenige Monate später bei der Förderung der Elektromobilität.
Der Umweltbonus startete 2016 mit 4.000 Euro
Als die damalige Bundesregierung den Umweltbonus im Jahr 2016 ins Leben rief, war die Auswahl an vollelektrischen Modellen noch sehr bescheiden. Natürlich stellten die 4.000 Euro einen Anreiz dar, aber es brauchte dennoch eine gewisse Sympathie für die Elektromobilität, um sich für einen BMW i3 oder einen Renault Zoe zu entscheiden.
Das änderte sich schlagartig, als in den Jahren 2019 und 2020 nicht nur viele neue elektrifizierte Modelle auf den Markt kamen, sondern die Förderung auch massiv aufgestockt wurde: Plötzlich gab es eine 0,25- beziehungsweise 0,5-Prozent-Regel für die Versteuerung elektrischer Dienstwagen, von der auch Plug-in-Hybride profitierten. Zum Umweltbonus gesellte sich die Innovationsprämie – und mit einem Mal wurden aus den ehemals 4.000 Euro stolze 9.000 Euro. Weitere Förderprogramme wurden auf Länderebene aufgelegt, sodass beispielsweise in Baden-Württemberg zeitweise insgesamt bis zu 12.000 Euro Zuschuss für ein Elektroauto möglich waren.
Erschwerend kam hinzu, dass auch Leasings mit recht kurzer Laufzeit gefördert wurden und es bei einem Kauf nur eine Mindesthaltedauer von sechs Monaten gibt. Das führte unter anderem dazu, dass einige Autohändler gebrauchte Elektroautos nach sechs Monaten zum Neupreis (abzüglich der Förderung) ankaufen – und mit Gewinn ins Ausland verkaufen. Auf diese Weise war (beziehungsweise ist) es möglich, Elektroautos nahezu umsonst zu fahren.
All das führte – ganz wie bei den KfW-Effizienzhäusern – zu einer Überförderung, weshalb es ab dem 1. Januar 2023 zu deutlichen Einschnitten kommen wird.
Ab 2023 wird der Umweltbonus zum Glücksspiel
Das Problem sind aber gar nicht die Einschnitte an sich. Es ist vollkommen in Ordnung, dass Plug-in-Hybride nicht mehr gefördert werden – und da Elektroautos schon bald nicht mehr teurer sein werden als ein gleichwertiger Verbrenner, macht es durchaus Sinn, die Höhe der Förderung entsprechend anzupassen.
Was allerdings für viele zum Problem werden wird, ist die Tatsache, dass die Bundesregierung weiterhin daran festhält, dass die Förderung erst beantragt werden kann, wenn das Fahrzeug zugelassen ist. Wer beispielsweise Ende 2021 einen Plug-in-Hybrid bestellt hat, der aufgrund der Lieferkettenprobleme erst Anfang 2023 geliefert werden kann, geht vollkommen leer aus. Wer im Mai 2022 ein Elektroauto geordert hat, das erst im April 2023 geliefert wird, dem fehlen auf einmal 1.500 Euro. Noch spannender wird es für Unternehmen, denn diese sind ab 1. September 2023 überhaupt nicht mehr antragsberechtigt. Will heißen: Wenn ein Unternehmen seine Flotte im nächsten Jahr elektrifizieren will, die Fahrzeuge aber statt am 20. August erst am 3. September geliefert werden, sieht es von der Förderung keinen Cent mehr.
Ab dem 1. Januar 2024 sinkt der Bundesanteil an der Förderung dann auf 3.000 Euro – und das auch nur bis zu einem Nettolistenpreis von maximal 45.000 Euro. Bedenkt man, dass bereits jetzt einige vollelektrische Modelle eine Lieferzeit von bis zu 20 Monaten haben, wird der Umweltbonus zum Glücksspiel. Auch für Privatpersonen.
Denn wenn es blöd läuft, hat jemand bereits 2022 sein Elektroauto bestellt – in der Erwartung, die 6.000 Euro vom Staat zu erhalten. Kommt es erst am 1. Januar 2024, fehlen plötzlich 3.000 Euro. Das ist viel Geld, gerade in der heutigen Zeit. Hier muss die Politik dringend nachkorrigieren, zumindest was die bereits aufgegebenen Bestellungen betrifft.