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Kinderbetreuung: Wie steht es wirklich um die Vereinbarkeit von Kind und Beruf?

Die Vereinbarkeit von Kind und Beruf steht und fällt mit der Betreuung des Kindes. Der Rechtsanspruch auf bezahlbare und bedarfsgerechte Betreuung klingt toll, in der Praxis ist es aber schwieriger.

9 Min. Lesezeit
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Schöner Lehrer und eine Gruppe von Kleinkindern, die auf dem Boden mit Papier und Bleistift um viele Spielsachen im Kindergarten sitzen. (Foto: Krakenimages.com / Shutterstock)


Obwohl die Situation auf dem Papier recht einfach aussieht, kämpfen Eltern damit, einen Betreuungsplatz zu finden: In jedem Bundesland und jeder Kommune ist die Situation anders, es ist eine große Laufarbeit und oft sind wichtige Informationen in kommunalen Satzungen hinter unverständlicher Amtssprache versteckt. Unklarheit hilft weder bei der Planung des Wiedereinstiegs noch beim finanziellen Haushalten. Wir zeigen euch die wichtigsten Grundlagen zur Kinderbetreuung und haben mit Eltern gesprochen.

Die Theorie: Kinder über 1 Jahr haben Anspruch auf eine bezahlbare Betreuung

Laut Kinderförderungsgesetz (KiföG) haben seit August 2013 alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, unabhängig von der Erwerbstätigkeit der Eltern. Laut dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sind die Kommunen für ein „bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen“ zuständig. Ab 2025 soll es auch für Grundschulkinder einen gesetzlichen Anspruch auf eine Ganztagesbetreuung geben, so das BMFSFJ.

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Beitragsbefreit sind seit dem Gute-Kita-Gesetz von 2019 laut BMFSFJ neben Familien, die Sozialleistungen kriegen, auch Familien mit kleinem Einkommen, die beispielsweise Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten. Bundesweit sind die Elternbeiträge gestaffelt, beispielsweise nach Einkommen, Betreuungsstunden oder Anzahl der Kinder. Außerdem können zwei Drittel der Kosten für die Kinderbetreuung als Sonderausgaben von der Steuererklärung abgesetzt werden. Dabei gilt ein Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Kind und pro Jahr.

In elf Bundesländern, so die Liste des deutschen Bildungsservers, fallen die Elternbeiträge teilweise oder komplett weg: In Berlin ist jegliche Betreuung beitragsfrei, in Brandenburg das letzte Jahr vor der Einschulung, in Hamburg fünf Stunden am Tag für alle Kinder. In Sachsen-Anhalt müssen nur für das älteste betreute Kind Beiträge gezahlt werden, in Niedersachsen gilt eine beitragsfreie Betreuung nur für die Kitas, die Finanzhilfe durch das Kita-Gesetz erhalten.

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In Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Bayern, Sachsen und dem Saarland zahlen die Eltern die Kitabeiträge, es sei denn, die Kommune trägt die Kosten – wie Heilbronn, wo die Kita ab dem dritten Lebensjahr beitragsfrei ist. Zu den Beiträgen kommen noch Zusatzkosten wie Essensgeld oder Ausflüge – auch hier gibt es aber Kommunen, die beispielsweise beim Essensgeld unterstützen. Eltern müssen sich also sowohl beim Bund, dem Land, ihrer Kommune und den einzelnen Betreuungseinrichtungen informieren.

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Die Betreuungsmöglichkeiten: Kita, Tagesbetreuung, Elterninitiativen und die eigene Familie

Für eine regelmäßige Betreuung gibt es vier Möglichkeiten: Kinderkrippe oder Kindertagesstätte, Tagesbetreuung, Elterninitiative oder die eigene Familie. Kitas gibt es von verschiedenen Trägern – beispielsweise der Stadt, der katholischen Kirche mit der Caritas oder der evangelischen Kirche mit der Diakonie. Laut den Websites der kirchlichen Träger ist es nicht notwendig, dass ein Kind getauft ist und auch konfessionslose Kinder oder Kinder anderer Konfessionen werden angenommen. Die Kitas haben aber einen religiösen Bildungsauftrag, es werden beispielsweise christliche Feiertage thematisiert oder christliche Lieder gesungen. Die Ausprägung ist aber je Einrichtung unterschiedlich stark. Dazu gibt es private Kitas nach pädagogischen Konzepten, wie Waldorf-Kindergärten, Montessori-Kinderhäuser oder Waldkindergärten.

In einer Kindertagespflege gibt es meist kleinere Gruppen und einen niedrigeren Betreuungsschlüssel als in Kitas. Die Tagesmütter oder -väter sind freier in der Gestaltung der Betreuungszeiten, deswegen müssen Eltern schauen, ob die Betreuungszeiten mit ihren Arbeitszeiten übereinstimmen. Elterninitiativen sind von Eltern und Erzieher:innen selbstverwaltete Betreuungsstätten. Oft erledigen die Eltern auch ehrenamtliche Tätigkeiten, wie einen Putz- oder Kochdienst oder Reparaturen. Für die Betreuung fallen in der Regel nicht nur Kosten für den Erhalt der Initiative, sondern auch Zeit und Aufwand an.

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Die letzte Möglichkeit ist die eigene Familie: Ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied wie Oma oder Opa bleibt zu Hause und betreut das Kind. Die Familienmitglieder haben aber meist keine pädagogische Ausbildung – und muss ein Elternteil die Betreuung übernehmen, bricht zudem ein Einkommen weg.

Die Praxis: Die Theorie ist unrealistisch

Im März 2020 gab es in ganz Deutschland nur 18.884 Kindertagesstätten öffentlicher Träger. Dazu kommen noch 38.710 Kitas freier Träger (Statistisches Bundesamt), aber das reicht nicht, damit jedes Kind ab einem Jahr garantiert einen Betreuungsplatz kriegt. Das zeigt beispielsweise eine Studie der IW Köln: Jedes siebte Kind unter drei Jahren bekam 2020 keinen Betreuungsplatz, obwohl sich die Eltern einen wünschten. Insgesamt fehlten 342.000 Plätze, allein rund 100.000 in Nordrhein-Westfalen. Es gibt auch noch Unterschiede zwischen Ost und West: In den „neuen“ Bundesländern bekamen zwar mehr Kinder Betreuungsplätze – dafür sei aber der Betreuungsschlüssel aufgrund von Personalmangel auch fast doppelt so hoch wie in den westlichen Bundesländern. Dementsprechend gebe es großflächig überall Handlungsbedarf, so die IW Köln.

Jedes siebte Kleinkind bekommt keinen Kitaplatz.

Jedes siebte Kleinkind bekommt keinen Kitaplatz. (Statista)

Eltern erzählen: Vitamin B, Klagen und eine eigene Kita

Hannah, Lokalredakteurin, Wuppertal (NRW)

„Bei den städtischen, freien und kirchlichen Kitas stehen wir auf der Warteliste. Die Plätze werden im November/Dezember vergeben. Bei der Tagesbetreuung kommt es darauf an, wer wen kennt. Die Liste der Tagesbetreuungen von der Stadt ist nicht vollständig. Man muss mit anderen Eltern quatschen, die einem Handynummern geben oder jemanden empfehlen. Oft gibt es nur eine Facebook-Seite mit einer Mailadresse. Da musst du dich echt durchwurschteln. Ich habe eine Tagesmutter zufällig gefunden, weil ich vorbeigelaufen bin. Ich habe gegoogelt, was auf dem Fenster stand – keine Internetseite, kein Auftritt in den sozialen Medien. In einer Whatsapp-Gruppe für den Stadtteil habe ich sie dann gefunden. Sie meinte, das klappe so gut übers Hörensagen, sie brauche keinen Internetauftritt. Auch da stehe ich auf der Liste – aber die Tagesbetreuungen planen erst im Januar, wenn die Kita-Bescheide rausgegangen sind. Bei manchen hieß es: „Meld dich im Dezember oder Januar nochmal.“

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Die Tagesmütter starten die Aufnahme erst im August, weil sie sich an der Schule orientieren. Dann gibt es vier Wochen Eingewöhnung, das heißt, ich kann erst im September wieder arbeiten. Bis zum elften Mai bekomme ich Elterngeld. Danach nicht mehr, ich habe also ein paar Monate Leerlauf. Da müssen wir gucken, wie wir das stemmen. Viele Tagesmütter haben freitags verkürzte Zeiten – das ist problematisch, weil ich natürlich nicht Freitag eher frei habe. Manche machen freitags ganz zu. Das heißt: Einer von beiden kann nicht in Vollzeit zurückkehren oder muss in vier Tagen die 40 Stunden abreißen.“

David Kelm, Geschäftsführer von IT-Seal, Darmstadt (Hessen)

„Wir haben den Kleinen zwei Tage nach der Geburt für die Kita angemeldet. Nach zwölf Monaten, ab Januar, wollten wir ihn in die Betreuung geben – bisher hat es nur Absagen gehagelt. Es ist schon wie ein Damoklesschwert, das über uns hängt. Meine Frau macht zwölf Monate Elternzeit und trägt die Hauptlast mit der Pause vom Beruf. Zum Glück ist ihr Arbeitgeber sehr flexibel, wann sie wieder anfängt. Aber sie will wieder einsteigen und irgendwann gibt es eben kein Elterngeld mehr. Es ist halt eine Unsicherheit, ob meine Frau im Januar, März oder erst im September oder so wieder arbeiten gehen kann. Dank Betreuungsanspruch kriegen wir auf jeden Fall einen Platz, kann nur eben sein, dass der ewig weit weg ist.

Ich spreche gerade mit der IHK, dem Jugendamt und sieben anderen Unternehmen: Wir wollen eine eigene Kita aufmachen. Da will ich aus Unternehmensperspektive was machen. Hier im Haus hat ein Vermieter leere Flächen. Er ist aber skeptisch, weil sich andere Mieter, also Unternehmen, dadurch gestört fühlen könnten. Deswegen haben wir eine Umfrage mit den aktuellen Mietern im Haus gemacht. Das Feedback war überwältigend positiv: Alle haben gesagt, dass es super geil wäre, wenn es hier in der Nähe eine Kita gäbe. Mal gucken, ob wir ihn überzeugt kriegen – weil ohne Fläche wird es natürlich schwierig, dann kippt es insgesamt.

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Ein benachbartes Unternehmen hatte Tagesmütter eingestellt und Räume zur Verfügung gestellt, die hatten eine betriebliche Kita. Das gefällt dem Jugendamt nicht, die untersagen das jetzt. Das Problem ist wohl, dass alle Arbeitnehmer und ihre Kinder von außerhalb sind und da gebe es eine Quote, wie viele Kinder aus anderen Kommunen betreut werden dürfen. Das verärgert das Unternehmen und die Arbeitnehmer verständlicherweise. Und das macht es nicht einfacher, eine Betreuung zu finden, wenn du zumindest für ein paar Kinder eine Lösung schaffst, und dann darfst du das nicht, aus gefühlt ausgedachten Gründen.“

Lisa*, Hilden (Nordrhein-Westfalen)

„Dass hier in unmittelbarer Nähe gerade ein Platz bei einer Tagesmutter frei war, war pures Glück. Ich bin erleichtert, einen Platz zu haben, aber es hat mich von Anfang an sehr betroffen gemacht, dass Jonas* beim Abgeben morgens so ein Drama macht. Das kann seine Persönlichkeit sein, oder aber, dass es ihm dort nicht gefällt. Ob er dort wirklich glücklich ist und ob es woanders besser wäre, weiß ich nicht und das macht mich ziemlich fertig. Man kann die Einrichtungen nicht ausprobieren, weil es keinen ganzen Probetag gibt. Dieses Jahr müssen wir wieder einen Kita-Platz suchen, unsere Tagesmutter betreut die Kinder nur bis zum dritten Geburtstag.

Hier bewirbt man sich für Kita-Plätze über ein Portal. Das ist aber insofern Augenwischerei, als dass du ohnehin bei jeder Einrichtung persönlich vorstellig werden musst. Dort trägst du dich in eine Liste ein. Und wenn du nicht auf beiden Listen stehst (bei der Kita und im Portal), bekommst du keinen Platz. Für eine Tagesbetreuung muss man persönlich zum Amt gehen. Man sagt dem Sachbearbeiter, was für eine Person man sich vorstellt, wie viele Stunden Betreuung man braucht und so weiter. Der sucht dann höchstens zwei raus – die muss man dann abtelefonieren, Besichtigungstermine vereinbaren, alles selber besprechen und am Ende einen Vertrag unterschreiben. Sind die zwei voll, muss man wieder zum Amt.

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Auf der Website der Stadt gibt es in einer Satzung eine Kostentabelle. Wenn man die Behördensprache nicht kennt, hat man keine Ahnung, welche Kosten auf einen zukommen – man wird ja auch in eine Einkommensklasse eingestuft, die man sich erst ausrechnen muss. Es kommen auch Extrakosten für Essen, Ausflüge und so weiter dazu, die nicht veröffentlicht und bei jeder Einrichtung anders sind. Darüber wurde ich nur auf Nachfrage beim Besuch der einzelnen Kitas informiert. Der Caterer unserer Tagesmutter kostet im Monat 50 Euro.

* Disclaimer: Die befragte Person möchte anonym bleiben, daher haben wir ihren und den Namen des Kindes geändert.

Marei Schulz, Leiterin einer traumapädagogischen Wohngruppe, Haldensleben (Sachsen-Anhalt)

„Als ich im fünften Monat schwanger war, haben wir uns bei der Stadt angemeldet. Die haben tatsächlich zu uns gesagt, dass wir schon spät dran sind. Bella hat dann einen Platz in einem privaten, kirchlichen Kindergarten bekommen. Da war wahrscheinlich ausschlaggebend, dass ihr Vater getauft ist. Damit hatten wir wahrscheinlich bessere Voraussetzungen, um angenommen zu werden. Da hat es relativ reibungslos geklappt, sodass ich pünktlich wieder arbeiten gehen konnte. Ich höre das aber momentan immer mehr von Freundinnen, dass die keinen Platz kriegen und eigentlich nur ein Jahr zu Hause bleiben wollten, aber dann monatelang in der Luft hängen. Und dann wird dir halt irgendein Kindergarten zugeteilt, der nicht mal im selben Ort sein muss. Wir hatten da echt großes Glück. Die Kinderbetreuungskosten in Sachsen-Anhalt sind relativ gering. Wir mussten bei der privaten Kita nur so viel bezahlen wie für die städtische, das waren 139,50 Euro für täglich neun Stunden Betreuung.“

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Theresa, Hannover (Niedersachsen)

„Wir haben gesucht, sobald er auf der Welt war. Ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag, der lief damals im Januar aus, da war er ein halbes Jahr alt. Ich war da noch in Elternzeit, da zahlt das Amt das Elterngeld. Ich konnte nur ein Jahr zu Hause bleiben, sonst hätte das Geld nicht gereicht. Ich wäre ab September nicht mehr versichert und müsste mich selbst versichern, weil ich ja arbeitslos bin. Das Amt würde nichts mehr zahlen, dafür müsste ich mich arbeitssuchend melden, aber ich kann mich nicht arbeitssuchend melden, wenn ich keinen Betreuungsplatz habe.

Wir haben uns dann überall eingetragen. Dann kamen die Absagen, von manchen Einrichtungen haben wir gar nichts gehört. Das war total durcheinander, du musstest selber überall nachfragen, ob du einen Platz hattest. Auch bei der Wunsch-Kita kam die Absage. Dann haben wir uns entschieden, Klage einzureichen, weil dir ein Betreuungsplatz rechtlich zusteht. Wir haben das Schriftstück aufgesetzt, Dienstag oder Mittwoch eingereicht und am Donnerstag kam ein Anruf von unserer Wunsch-Kita, dass es einen Platz gäbe. Richtig klagen mussten wir dann nicht mehr. Der Beitrag von der Krippe wurde dann von meinem neuen Arbeitgeber bezahlt, das haben wir in den Gehaltsverhandlungen vereinbart – das wurde zusätzlich auf mein Gehalt draufgeschlagen. Das ist Verhandlungssache, geht aber eigentlich super, weil darauf wohl keine Steuern fallen.

Im Nachhinein hieß es, dass in den Kitas wohl Plätze zurückgehalten werden, für Leute, die klagen – damit müssen sie rechnen, und wenn sie da keinen Spielraum hätten, müsste die Stadt ansonsten für den Verdienstausfall zahlen. Wenn jemand fragt, sag ich immer: Wenn ihr nichts kriegt, reicht Klage ein. Ihr habt da Anspruch drauf.“

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