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Lebt die „Krypto-Queen“ doch noch? Podcaster findet Spur der Onecoin-Betrügerin

Ruja Ignatova, die sich einst selbst als „Krypto-Queen“ bezeichnete, steht im Mittelpunkt eines milliardenschweren Betrugs. Ab 2015 soll sie mit der frei erfundenen Kryptowährung Onecoin leichtgläubige Investor:innen um rund vier Milliarden US-Dollar erleichtert haben. Betroffen waren 60.000 Deutsche.
Im Jahr 2017, nachdem der Betrug aufgeflogen war, verschwand die in Bulgarien geborene Deutsche. Zwei Jahre später wurde sie in den USA unter anderem wegen Geldwäsche und Wertpapierbetrugs verurteilt – freilich in Abwesenheit. In Deutschland gab es mindestens ein Verfahren gegen Beteiligte des Onecoin-Schwindels.
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Ignatova gehört zu den zehn meistgesuchten Personen des FBI und steht auch auf der entsprechenden Europol-Fahndungsliste ziemlich weit oben. In den vergangenen fünf Jahren fand sich aber offenbar keine Spur zu der Kryptobetrügerin.
Manche Beobachter:innen des Falls gingen schon davon aus, dass Ignatova möglicherweise auf der Flucht etwas zugestoßen sein könnte. Die Mutmaßungen reichten soweit, dass ein:e Kompliz:in sie getötet haben könnte.
Jetzt gibt es aber wohl eine neue Spur. Entdeckt hat sie der Investigativreporter und Podcaster Jamie Bartlett. Konkret geht es um ein Penthouse in London, das eigentlich Ignatova gehört, aber für 13 Millionen Dollar verkauft werden sollte.
An diesem Punkt dürfte Ignatova sich veranlasst gesehen haben, ihre Deckung aufzugeben, wie die Futurezone schreibt. Während bisher der Name ihrer Briefkastenfirma für den Besitzeintrag bei britischen Immobilien ausreichend war, müssen sich Wohnungsbesitz:innen wie Ignatova nach einem neuen Gesetz jetzt mit vollem Namen dafür eintragen.
Um den Anspruch auf das zum Verkauf stehende Penthouse nicht zu verlieren, habe Ignatova also kurz auftauchen müssen, so die Vermutung des Podcasters Bartlett. Möglicherweise ein verhängnisvoller Fehler.
Denn, wenn die Behörden es mit der Suche nach Ignatova wirklich ernst meinen würden, dürften sie in den entsprechenden Dokumenten oder bei Befragungen von Makler:innen und Notar:innen fündig werden.
Auch möglich, so Bartlett, wäre jetzt eine Beschlagnahmung dieser – und potenzieller weiterer – Immobilie(n). Dann könnten die bisher leer ausgegangenen Investor:innen wenigstens einen kleinen Teil ihrer Anlagen zurückbekommen.
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