Lieferung per Drohne: Woran es in Deutschland hapert
Schon vor längerer Zeit hatten wir auf der Basis von eingereichten Patenten über Amazon und seine Pläne, per Drohne Waren zu transportieren, berichtet, jetzt wird das Thema offenbar marktreif. So hat das Unternehmen angekündigt, dass man zunächst in einzelnen weiteren Testmärkten in den USA sowie in Italien und Großbritannien mit der Zustellung von Waren mithilfe von Drohnen beginnen wird.
Bisher liefert Amazon seit dem Start Ende letzten Jahres unter dem Begriff „Prime Air“ an einzelnen Standorten Pakete mit maximal fünf Kilogramm Gewicht per Drohne aus. „In Italien und Großbritannien werden wir mit der Integration in einige unserer Fulfillment-Zentren beginnen, was Amazon-Kunden eine schnellere Lieferung einer noch größeren Auswahl an Artikeln ermöglicht“, erläutert Amazon die Pläne. Man werde in jedem Land mit einem Standort beginnen und mit der Zeit expandieren.
All das ist aber offenbar auch noch ein Vertrauensproblem, wenn man etwas genauer hinschaut: „Mit jeder Lieferung, die wir durchführen, gewinnen wir zusätzliches Kundenvertrauen in unseren Service. Wir konzentrieren uns darauf, die ultraschnelle Drohnenzustellung für so viele Amazon-Kunden zu ermöglichen, wie es unsere Technologie sicher zulässt.“ Das ist auch der Grund, warum selbst in den USA das Thema trotz des Vorstoßes von Walmart im vergangenen Jahr und trotz der dazu besser passenden Besiedlung in den ländlichen Gebieten nicht wirklich ins Rollen kommt.
Auch in der Schweiz wurden solche Zustellungen per Drohne schon 2019 wieder gestoppt. Die Drohnen wurden etwa für die zeitnahe Lieferung von Blutkonserven oder anderer medizinischer Waren genutzt, doch es gab ein paar sicherheitsrelevante Zwischenfälle.
Wir haben bei Amazon angefragt, wie die Pläne für den deutschen Markt aussehen und warum gerade Italien und Großbritannien hierbei früher starten als der aus Sicht des Unternehmens wichtige europäische Kernmarkt Deutschland. Eine diesbezügliche Antwort steht allerdings noch aus.
Deutschland: Erste zaghafte Pilotprojekte
Auch in Deutschland ist das Thema ja nicht neu, wurde aber durchaus kritisch und kontrovers betrachtet. Allerdings gilt hier ein relativ striktes Luftfahrtgesetz, das unter anderem regelt, welche Flugobjekte über private Grundstücke wie niedrig und nah fliegen dürfen. Demnach dürfen Drohnen immer dann ohne besondere Erlaubnis über ein Privatgrundstück fliegen, wenn sie nicht schwerer als 250 Gramm sind (was im Fall der Lieferdrohnen schon mal nicht gegeben ist) und keine Funksignale Dritter übermitteln oder Audio oder Video mitschneiden. Beides dürfte aber im Fall der Lieferdrohnen sinnvollerweise der Fall sein.
Gerade für die dicht besiedelten Großstädte sind Lieferdrohnen in Deutschland daher ein schwieriges Geschäft, wie auch Handelsexpert:innen erklären. Denkbar ist dagegen bestenfalls eine Lieferung leichter Waren wie Medikamente oder Dokumente über einem abgelegenen Grundstück, doch selbst da müssten meist andere Grundstücke in niedriger Höhe überflogen werden.
Erst kürzlich startete dagegen mit dem Liefermichel eine Kooperation für zunächst zwei abgelegene Gemeindeteile bei Michelstadt im Odenwald, an der auch Rewe beteiligt ist. Die dortige kombinierte „Drohnen-Lastenrad-Express-Belieferung“ hat aber feste Start- und Landeplätze und erledigt die letzte Meile eben gerade nicht aus der Luft. Die Produkte aus dem Rewe-Markt Michelstadt kommen per Wingcopter-Drohne und werden in Paketen von bis zu vier Kilogramm zu den Kund:innen gebracht. Doch noch ist auch das nur ein Test – ob es weitergeht, müssen die ersten Erfahrungen zeigen, die bis Ende des Jahres gesammelt werden.