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EU entscheidet über Mica-Regulierung: Das hat sie mit Bitcoin und Co. vor

Die EU schafft einheitliche Regeln für Kryptowährungen und Stablecoins. Spektakulären Pleiten wecken aber das Misstrauen von Politik und Aufsicht. Schon wird von einer Mica-II-Regulierung gesprochen.

3 Min. Lesezeit
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Die EU macht Regeln für Bitcoin und Co. (Bild: Shutterstock/AlyoshinE)

Am 19. April findet im EU-Parlament die finale Aussprache über die „Markets in Crypto Assets“-Regulierung (Mica) statt, einen Tag später, 20. April, soll sie verabschiedet werden. Mit der Richtlinie, die sich an der Anlegerschutzrichtlinie Mifid orientiert, stößt die EU ihre Kryptoregulierung an. Zeitgleich zur Mica-Debatte soll im Europäischen Parlament auch über die umstrittene neue Geldwäscheverordnung „Transfer of Funds“ (TFR) gesprochen werden. Darin war einmal ein Verbot der sogenannten Self-Hosted Wallets vorgesehen, das dann aber nach heftigen Diskussionen wieder vom Tisch genommen wurde.

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Ziel der Mica ist es, für Anleger mehr Transparenz in der Welt der Kryptodevisen zu schaffen. Das Kaufen und Verkaufen, Halten und Tauschen von Kryptowährungen soll sicherer werden. Allerdings greifen die neuen Regeln europaweit erst ab 2024. Unternehmen, die entsprechende Dienstleistungen anbieten, müssen dann unter anderem Transparenz- und Offenlegungspflichten für die Emission und den Handel mit Kryptowerten einhalten.

Was die Mica regelt – und was nicht

Die Verordnung regelt unter anderem die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten, den Betrieb von Handelsplattformen, den Tausch von Krypto-Assets gegen gesetzliche Zahlungsmittel sowie gegen andere Kryptodevisen und die Ausführung von Kundenaufträgen sowie die Beratung dazu.

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Allerdings umfasst die Mica nicht alles, was es in der Kryptowelt so gibt. Die Verordnung unterscheidet grundsätzlich verschiedene Arten von Kryptowerten:

  • vermögenswertbezogene Token (Asset Referenced Tokens, ART), deren Wert an einen Korb anderer Vermögenswerte gekoppelt ist,
  • Stablecoins (Eelectronic Money Token, EMT), deren Wert an eine einzelne Fiat-Währung gekoppelt ist,
  • alle Kryptowerte, die nicht ART noch EMT sind,
  • und Utility-Token, die den digitalen Zugang zu einer Ware oder Dienstleistung ermöglichen sollen.

Gängige Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum fallen damit auf jeden Fall unter die Mica. Nicht erfasst sind dagegen die meisten Non-Fungible Token (NFT) und auch Plattformen für Kryptokredite und -verleihdienste bleiben erst einmal außen vor. Nicht direkt regelt die Mica zudem die Arbeit von Influencern. Sie müssen natürlich die geltenden Regeln für Werbung einhalten, aber auch darauf achten, nicht die Schwelle zur geschäftsmäßigen Beratung zu Kryptowerten zu überschreiten. Denn dann würden sie im Sinne der Verordnung als Anbieter von Kryptodienstleistungen gesehen.

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Das gilt für Bitcoin und Co.

Unternehmen, die in der EU Kryptowährungen emittieren und verkaufen wollen, brauchen dafür künftig eine Lizenz, die von den nationalen Aufsichtsbehörden ausgestellt wird. Die europäische Finanzmarktaufsicht ESMA wird zudem über große Kryptounternehmen wachen. Außerdem müssen die Anbieter von Kryptowerten im Rahmen der Mica vor der Ausgabe des Token ein Whitepaper mit Basisdaten veröffentlichen.

Außerdem müssen die Dienstleister bei Transaktionen Informationen über Sender und Empfänger erheben. Die EU will so Ermittlungen in Geldwäsche- oder Terrorismusverdachtsfällen erleichtern. Der direkte Transfer zwischen Inhabern von plattformunabhängigen Krypto-Wallets bleibt dabei außen vor, es geht vor allem um den Moment, in dem Kryptodevisen in Fiat-Währungen umgetauscht werden.

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So werden Stablecoins geregelt

Emittenten von sogenannten Stablecoins, also Kryptowährungen, deren Wert immer an eine nationale Währung, einen Währungskorb oder andere Vermögenswerte angelehnt sind, müssen künftig ein Mindestniveau an Liquidität vorhalten. Ihre Firma muss einen Sitz in der EU haben. Außerdem garantiert die Verordnung Kunden den Rücktausch der Stablecoins.
Die Projekte dürfen auch eine bestimmte Größe nicht überschreiten und brauchen ab einer bestimmten Schwelle eine Mica-Erlaubnis. Wird ein Stablecoin zu einem allgemein anerkannten Zahlungsmittel, muss die Ausgabe neuer Token eingestellt werden.

Was jetzt diskutiert wird

Weil die Mica nicht alle Kryptodienstleistungen abdeckt, wird schon jetzt über neue Regelwerke gesprochen, die auf die Verordnung folgen könnten. Denn nach spektakulären Pleiten etwa rund um den Stablecoin Terra und die Kryptobörse FTX hat das Vertrauen in die Kryptobranche gelitten, die Rufe nach mehr Regulierung nehmen weltweit zu. So fahren verschiedene Aufsichtsbehörden in den USA gerade eine harten Anti-Kryptokurs und setzen große Unternehmen wie etwa die Kryptobörse Binance unter Druck.

EZB-Chefin Christine Lagarde hat bereits im Juni 2022 erklärt, dass es eine zweite Mica-Verordnung geben soll. Die würde dann unter anderem Krypto-Asset-Staking und -Lending regulieren. Die EZB-Präsidentin sieht Europa als führend auf dem Weg zur Kryptoregulierung – will hier aber nicht stehen bleiben. „Es muss eine Mica II geben, die die Regulierung und Aufsicht noch umfassender macht. Das ist dringend notwendig“, sagte sie.

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Auch die EZB-Bankenaufseherin Elizabeth McCaul sieht noch große Lücken in der EU-Kryptoregulierung. In einem Blogbeitrag auf der Seite der Behörde machte sie gerade erst Schwachpunkte bei der Ermittlung der Bedeutung eines Kryptodienstleisters aus. Gemäß den Mica-Regeln wäre zum Beispiel FTX nicht als signifikanter Kryptodienstleister eingestuft worden.

Das liegt daran, dass Börsen wie FTX oder Binance oft Konzernstrukturen nutzen, die Mica sieht aber nur die Bewertung von Einzelunternehmen vor. Daher braucht es laut McCaul einen „konsolidierten Ansatz“, auch wenn dies Anpassungen in der bestehenden Gesetzgebung erforderlich mache. Für als bedeutend eingestufte Kryptodienstleister fordert sie zudem schärfere Vorschriften und eine stärkere Überwachung.

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