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Analyse

Neue Regeln bei Disney Plus – der Streamingdienst will nicht nur gegen Account-Sharing vorgehen

Disney Plus macht Ernst im Kampf gegen Account-Sharing. Wie Netflix ermöglicht der Streamingdienst jetzt eine kostenpflichtige Zusatzmitgliedschaft. Das steht außerdem in den neuen Nutzungsbedingungen.

Von Sebastian Milpetz
2 Min.
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Abonnent:innen von Disney Plus müssen sich auf Neuerungen einstellen. (Foto: Ivan Marc/Shutterstock)

Wenn du User:in von Disney Plus bist, hast du heute (12. Juni 2024) sicher schon die Mail dazu in deinem Postfach gefunden: Der Streamingdienst hat seinen Nutzungsvertrag geändert. Die meisten in der ausführlichen Mail genannten Änderungen sind aber bereits mit der Fassung von 2023 in Kraft getreten.

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Zusatzmitgliedschaften als nächster Schritt gegen Passwort-Sharing

Die Neuerungen der 2024er-Version betreffen vor allem sogenannte „Zusatzmitgliedschaften“. Man ahnt es schon: Disney Plus macht damit den nächsten Schritt im Kampf gegen das Teilen von Accounts. Bob Iger, CEO des Mutterkonzerns Disney, hatte kürzlich angekündigt, dass im Juni die ersten Maßnahmen gegen das Passwort-Sharing greifen sollen. „Wir stellen klar, in welchem Rahmen es dir erlaubt ist, dein Konto mit anderen Personen zu teilen“, schreibt Disney Plus jetzt zu den Nutzungsänderungen.

Diese Regeln gelten für Zusatzmitglieder

Es gibt eine „Umstrukturierung des Nutzungsvertrags und neue Regelungen, damit ein Abonnent einem ‚Zusatzmitglied‘ den Zugang zu Disney Plus ermöglichen kann“, heißt es in der Mail. Was bedeutet dies konkret? Wenn du Inhaber:in eines Kontos des Streamingdienst bist und es mit einer Person teilen willst, die nicht zu deinem Haushalt gehört, kannst du sie als Zusatzmitglied hinzufügen. Diese Mitgliedschaft ist kostenpflichtig, du musst sie als Betreiber:in des Hauptkontos bezahlen.

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Das ominöse „Zusatzmitglied“ muss mindestens 18 Jahre alt sein, dies legen die neuen AGBs fest. Den Tarif oder ähnliche Modalitäten können die Mitnutzer:innen nicht ändern. Dies kannst nur du als Hauptabonnent:in. Die „Zusatzmitglieder“ dürfen ihre Kontozugänge natürlich nicht weitergeben. Sie dürfen es auch nicht mit einer anderen Person teilen, heißt es in den AGBs. Damit sind wahrscheinlich Personen aus dem Haushalt des Nebennutzers gemeint.

Solltest du bemerken, dass jemand unberechtigterweise dein Abo nutzt, musst du dies an Disney+ melden. Für Schäden, die aus so einer missbräuchlichen Verwendung entstehen, ist der Streaminganbieter laut seinen Bedingungen nicht haftbar zu machen.

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Ad-Blocker und VPN verboten

Neben dem „Zusatzmitglied“ gibt es noch weitere Änderungen. So verbietet Disney Plus explizit die Verwendung von Ad-Blockern. Wie Netflix setzt auch der Dienst des Entertainmentgiganten verstärkt auf Abos, die Werbung enthalten. Diese Reklame zu blockieren ist untersagt. Wer dabei erwischt wird, muss damit rechnen, dass sein Konto nach einer ersten Warnung gesperrt oder sein Abo gekündigt wird.

Auch die Nutzung eines VPN-Client ist verboten, um im Ausland günstigere Abos abzuschließen oder Inhalte zu sehen, die hierzulande nicht verfügbar sind. Dafür erwähnen die Verantwortlichen, dass sie „nach unserem Ermessen zusätzlich ermöglichen können, Disney Plus-Inhalte außerhalb des Vertragsgebiets zu streamen“.

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Disney Plus geht den erfolgreichen Weg von Netflix

Disney Plus verfolgt mit diesen Maßnahmen denselben Weg, den Konkurrent Netflix bereits gegangen ist. Der Streamingmarktführer geht bereits entschieden gegen Account-Sharing vor und bietet ebenfalls die Option einer Art Zusatzmitgliedschaft außerhalb des eigenen Haushalts. Zusatz­abonnent:innen kosten bei Netflix jeweils 7,99 Euro mehr im Monat.

Netflix hatte mit diesen Maßnahmen durchaus Erfolg. Während es in Europa zunächst eine Abwendungswelle gab, hat sich in den USA die Zahl der legalen Nutzer deutlich erhöht.

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Kommentare (1)

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Ollixx

Es gibt keine AGBs….. Es heißt AGB ganz einfach…

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