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NFT: Erste Klage wegen Insiderhandels mit Krypto-Assets erhoben

Der erste Fall von Insiderhandel mit digitalen Werten kommt in den USA vor Gericht. Das FBI verhaftete dazu den ehemaligen Produktmanager bei Opensea.

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Unter den NFT-Sammlern und -Tradern befinden sich einige schwarze Schafe.
(Foto: Proxima Studio/Shutterstock.com)

Die US-Staatsanwaltschaft meldet ihre erste Anklage wegen Insiderhandels im Krypto-Sektor. Dem ehemaligen Produktmanager Nathaniel Chastain wirft sie vor, Betrug und Geldwäsche begangen zu haben. Chastain wählte in seiner Position die NFT aus, die auf dem Marktplatz erscheinen sollten. Heimlich habe er Token vor ihrer Veröffentlichung gekauft und sie später zu dem zwei- bis fünffachen Preis wieder verkauft. Das erklärte der Staatsanwalt für den südlichen Bezirk von New York, Damain Williams, dem Wirtschaftsmagazin Bloomberg.

Dank Blockchain wusste die Szene, wer es war

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Opensea-CEO Devin Finzer gab im Herbst letzten Jahres zu, dass ein Fall von Insiderhandel in seinem Unternehmen aufgetreten war. Ein Mitarbeiter habe NFT gekauft, weil er gewusst habe, dass sie auf Opensea gehandelt werden würden. Den Namen verrieten Finzer und das Unternehmen nicht. Doch findige Krypto-Kenner forschten in der Blockchain und stießen auf verdächtige Bewegungen in den öffentlichen Wallets von Nate Chastain. Nun kam heraus, dass er zusätzlich anonyme Konten und digitale Geldbörsen für seine Geschäfte genutzt hat, um die Transaktionen zu verschleiern.

Chastain plädiert auf „nicht schuldig“

Staatsanwalt Williams sagte: „Nathaniel Chastain hat Opensea verraten, indem er dessen vertrauliche Geschäftsinformationen benutzt hat, um Geld für sich selbst zu verdienen.“ Das sieht der Angeklagte anders. Er plädierte bei der Anhörung am gestrigen Mittwoch, dem 1. Juni, auf „nicht schuldig“. Sein Anwalt David Miller richtete aus, man sei zuversichtlich, dass Chastain entlastet würde, wenn alle Fakten bekannt seien. Der ehemalige Manager befindet sich gegen 100.000 Dollar Kaution auf freiem Fuß. Am 15. Juni muss er zum Prozessauftakt wieder vor Gericht erscheinen. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu 20 Jahre Haft.

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