
Seit Juli können sich Käufer von Elektroautos über eine Verdopplung des staatlichen Zuschusses freuen – die sogenannte Innovationsprämie. Der doppelte Umweltbonus beläuft sich noch bis Ende des nächsten Jahres auf bis zu 6.000 Euro Zuschuss. Hinzukommt noch der Herstelleranteil. Insgesamt sind so bei reinen Stromern bis zu 9.000 Euro, bei Plug-in-Hybriden bis zu 6.750 Euro möglich. Die Erhöhung der Förderung hat den Run auf E-Autos kräftig angekurbelt. Im September sind so viele Anträge auf den Umweltbonus gestellt worden wie nie.
284.482 Anträge auf E-Auto-Kaufprämie seit 2016
Konkret sind bei der Bafa im abgelaufenen Monat 27.436 Anträge eingegangen, gut 5.000 mehr als noch im August, wie electrive.net berichtet. Damit haben von Januar bis September schon 119.903 Elektroautokäufer einen Antrag auf die Kaufprämie gestellt. Im Vergleich zum Neunmonatszeitraum 2019 bedeutet das ein Plus von 140 Prozent. Seit Einführung der Kaufprämie im Juni 2016 sind damit jetzt 284.482 Anträge auf die Kaufprämie bei der Bafa eingegangen.
Das mit der Innovationsprämie einhergegangene Kumulationsverbot – der Umweltbonus darf nicht mehr mit anderen Förderungen von Bund oder Ländern kombiniert werden – hat dafür gesorgt, dass der verdoppelte Umweltbonus jetzt die attraktivste Förderung sein dürfte. Auch das ein Baustein für den Boom bei den Förderanträgen seit Juli. Vor einigen Wochen hieß es, dass die Bundesregierung die Doppelförderung bei Elektroautos wieder erlauben könnte. Das würde vor allem Fuhrparkmanagern und Leasinggesellschaften zugute kommen. Bisher gibt es dazu aber keine weiteren Informationen.
Schnellere Bearbeitung der Umweltbonus-Anträge
Dafür soll immerhin die Bearbeitung der Anträge künftig schneller gehen. Dafür sollen ein neues Sammelantragsverfahren und ein automatischer Datenaustausch zwischen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und Bafa sorgen. So kann die Prämie für bis zu 500 modellgleiche Fahrzeuge auf einen Schlag beantragt werden. Daten wie Hersteller, Modell und Halterhistorie können – nach vorheriger Zustimmung der Antragsteller – automatisch per Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) beim KBA abgerufen werden.