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Unter strengen Auflagen: Binance kann Einfrieren des US-Geschäfts abwenden

Die Kryptobörse kann aufgrund einer Einigung ihr US-Geschäft erst einmal weiterführen – allerdings unter strengen Auflagen. Der wahre Schlagabtausch mit der US-Börsenaufsicht steht erst noch bevor.

Von Ulrike Barth
2 Min.
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Binance kann das Geschäft in den USA erst einmal weiterführen. (Foto: Ymcgraphic/Shutterstock)

Die weltgrößte Kryptobörse Binance hat sich mit der US-Börsenaufsicht SEC auf Bedingungen geeinigt, unter denen das US-Geschäft erst einmal fortgesetzt werden kann. Die SEC hatte zuvor bei einem Bundesgericht das Einfrieren der Assets von Binance.US beantragt, nachdem sie eine umfangreiche Klage gegen die Kryptobörse erhoben hatte.

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Am Freitagabend haben beide Seiten nun einen Kompromiss ausgehandelt. Demnach muss die US-Tochter von Binance alle Kundenmittel in neue digitale Wallets überführen, auf die weder die globale Binance-Einheit noch ihr Gründer Changpeng Zhao Zugriff haben.

Nur in den USA tätige Mitarbeiter oder unabhängige Dritte dürfen noch über die Kundengelder verfügen. Auch der Transfer von Unternehmens-Assets wird eingeschränkt. Sie sind nur noch erlaubt, um den laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten, zudem müssen die Ausgaben der SEC gegenüber offengelegt werden.

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Heftige Vorwürfe gegen Binance

In ihrer Klage hatte die US-Börsenaufsicht unter anderem die engen Verflechtungen zwischen Binance.US und der globalen Binance-Einheit sowie Gründer Zhao kritisiert. So sollen Zhao und Binance nur zum Schein US-Kunden von Transaktionen auf Binance.com ausgeschlossen haben. Hinter den Kulissen seien die eigenen Kontrollsysteme gezielt umgangen worden, um den lukrativen US-Kunden weiterhin das Handeln auf der Binance.com-Plattform zu ermöglichen.

Außerdem habe Binance Kundenvermögen nach Belieben vermischt und umgeleitet, unter anderem über zwei von Zhao kontrollierte Unternehmen: Sigma Chain und Merit Peak Limited. Die Vorwürfe gegen Binance sind damit deutlich umfangreicher als die gegen die US-Plattform Coinbase, die nur einen Tag später ebenfalls von der SEC verklagt worden ist.

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In beiden Klagen geht es aber um die Klärung der Grundsatzfrage, ob Krypto-Assets als Wertpapier behandelt werden müssen und damit einer strengeren Regulierung durch die Börsenaufsicht unterliegen. Die SEC definiert immer mehr Token als Wertpapiere, darunter auch Kryptowährungen wie Solana, Cardano und Polygon. Coinbase und Binance wehren sich gegen diese Sichtweise.

Trotz der aktuellen Einigung mit der SEC bleibt das Geschäft von Binance in den USA unter Druck. Nach der SEC-Klage haben die Banking-Partner der Kryptobörse bereits angekündigt, ihre Geschäftsbeziehungen zu Binance auf Eis zu legen. Die Kryptobörse hatte daraufhin Dollareinzahlungen und Abhebungen in Fiat-Währungen in den USA ausgesetzt. Außerdem wurden mehrere Währungspaare aus Krypto-Assets ausgelistet.

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In Europa auf dem Rückzug

Aus europäischen Märkten zieht sich Binance immer mehr zurück. So hat die Kryptobörse bereits den Handel in den Niederlanden eingestellt. Zuvor war Binance hier mit dem Versuch gescheitert, eine Lizenz als Virtual Asset Service Provider zu erhalten.

Auch in Großbritannien hat die Binance Markets Limited (BML) bereits im Mai einen Lizenzantrag zum Handel zurückgezogen. In Frankreich wird gegen die Kryptobörse ermittelt, dort werden ihr Geldwäschevergehen vorgeworfen. Binance hat seine Europazentrale in Paris. In Frankreich hat die Kryptobörse schon vor mehr als einem Jahr eine Registrierung von der französischen Aufsichtsbehörde AMF (Autorité des marchés financiers) erhalten.

Einige Manager, die die Europaexpansion von Binance vorantreiben sollten, hatten die Kryptobörse zuletzt verlassen, darunter auch Europa-Director Michael Wild und weitere Mitglieder aus dem deutschsprachigen Team. Der neue Deutschland-Chef von Binance, Jonas Jünger, sagte in der vergangenen Woche der Börsen-Zeitung, dass man hierzulande weiterhin auf eine Lizenzierung durch die Finanzaufsicht Bafin warte. Die Zulassung wäre „ein starkes Signal für den Finanzstandort Deutschland“, so Jünger.

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