Es ist eine lange E-Mail, die Spotify seinen Kunden schickt. Darin informiert der Dienst über Veränderungen an seinen Nutzungsbedingungen. Die habe man nun übersichtlicher gestaltet und lesbar gestrafft. In acht Spiegelpunkten erklärt der Dienst die Änderungen grob.
Spotify fügt Preisanpassungsklausel in Nutzungsbedingungen ein
Interessant ist dabei vor allem Punkt 6. Ziemlich weit unten in der Kunden-E-Mail informiert Spotify, dass man sich vorbehalten habe, „bei steigenden Gesamtkosten für die Spotify-Dienste eine Anpassung der Abogebühren vorzunehmen, damit Du auch in Zukunft weiterhin in den Genuss unseres vollen Streaming-Erlebnisses kommst“.
Dieser bislang vollständig fehlende Passus dürfte als deutlicher Hinweis auf eine bevorstehende Preissteigerung zu werten sein. Um juristische Probleme zu vermeiden, musste Spotify sich die Möglichkeit der Preiserhöhung überhaupt erst einmal erlauben. Inwieweit dafür eine einseitige Willenserklärung, der der Kunde innerhalb einer Frist widersprechen müsste, ausreichend ist, dürfte durchaus streitig diskutiert werden.
Butterweiche Formulierung soll Spotify Preisanpassungsrecht verschaffen
Vor allem die Formulierung des Punkts 4.3 der Neufassung der Nutzungsbedingungen dürfte zu interpretieren sein. Spotify möchte sich vorbehalten, „nach billigem Ermessen die Abonnementgebühren und sonstigen Preise ändern“ zu können, „um die gestiegenen Gesamtkosten für die Bereitstellung der Spotify-Dienste auszugleichen“.
Und „Spotify kann etwa eine Preiserhöhung erwägen, wenn z.B. die Kosten für Inhalte, die Kosten für die IT-Infrastruktur von Spotify und die allgemeinen Gemeinkosten steigen, was zu einer Erhöhung der Gesamtkosten für die Bereitstellung der Spotify-Dienste führt.“
Das Wörtchen „etwa“ ist so zu lesen, dass die Aufzählung möglicher Gründe nicht als abschließend betrachtet werden kann. Mit anderen Worten: Spotify will nach Gusto Preise ansetzen können.
Negativbeispiel: Netflix unterliegt vor Gericht
Mit einem ähnlichen Ansinnen hatte sich Netflix im Dezember 2019 eine blutige Nase beim Kammergericht Berlin geholt. Netflix hatte sich Preiserhöhungen für sein Angebot vorbehalten, aber nicht erklärt, wie, wann und warum es zu solchen Erhöhungen kommen könnte. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte den Streaming-Riesen daraufhin wegen verschiedener Verstöße gegen das Bürgerliche Gesetzbuch verklagt und vollumfänglich Recht bekommen (Urteil als PDF).
Fazit des Urteils: Ein Streaming-Dienst muss eine Preiserhöhung glaubhaft und nachvollziehbar begründen können. Eine bloße Ankündigung, es könne passieren, reicht nicht.
30 Tage Zeit: Wer nicht zustimmt, fliegt?
Nachdem Spotify nun seine Kunden über die neuen Bedingungen informiert hat, haben die bis zum 30. Juni 2021 die Möglichkeit, ihre Zustimmung zu verweigern. Für diesen Fall weist Netflix auf sein Sonderkündigungsrecht hin.
Nach Ablauf der Frist, also in (vorläufiger) Gültigkeit der neuen Bedingungen, dürfte Spotify alsbald seine Preiserhöhung verkünden, die dann wiederum nach 30 Tagen und zum Beginn der nächsten Abrechnungsperiode vollzogen werden würde. Mit anderen Worten: Ab August wird das Streamen teurer – voraussichtlich.
So sehen die Preise in anderen europäischen Ländern aus
In anderen europäischen Ländern bestehen Schutzregelungen wie jene zur Preisanpassungsklausel des BGB nicht. Dort hat Spotify die Preiserhöhung bereits umgesetzt. Die meisten Abos werden dabei um einen Euro teurer. Die Kosten für das Premium-Abo steigen von 10 auf 11 Euro pro Monat. Spotify Duo steigt wohl von 13 auf 14 Euro. Das Familien-Abo dürfte sich indes um drei Euro auf 18 Euro pro Monat verteuern.
Nachdem die letzte Preiserhöhung in Deutschland gut acht Jahre her ist, dürfte der Dienst selbst im Streitfall gute Argumente haben, die moderat steigenden Preis zu erläutern. Immerhin sind seitdem etliche Features und etliche Künstler mit ihren Songs dazu gekommen. Seit gut zwei Jahren arbeitet Spotify an der Verstärkung seines Podcast-Portfolio und hat dafür ebenfalls einiges investiert.
Spotify Hifi: Wird der angekündigte Dienst in Audio-CD-Qualität von der kommenden Preiserhöhung umfasst sein?
Inwieweit die zu erwartende Preiserhöhung direkt das für den Herbst erwartete Angebot „Spotify Hifi“ mit Streams in Audio-CD-Qualität abdeckt, ist unklar, aber nicht unwahrscheinlich. Immerhin hatte Apple Music jüngst vorgelegt und angekündigt, seinen kompletten Katalog im Lossless-Format ohne Zusatzkosten zugänglich zu machen. Amazon hatte noch am gleichen Tag nachgelegt und auf die bisherigen Zusatzkosten für sein bereits bestehendes hochauflösendes Musikangebot verzichtet.