Streaming-Werbung und Einspeisevergütung: Das ändert sich im Februar für euch
An der Fleischtheke gibt es künftig mehr Transparenz über die Herkunft. Das ist aber nicht das einzige, was sich im Februar für Verbraucher:innen ändert. Auch digital gibt es neue Regeln. So will nun auch Amazon seinen Zuschauer:innen bei Prime Video Werbung anzeigen. Anders als bei Netflix oder Disney Plus gibt es jedoch kein optionales Abo.
Werbung auf Amazon Prime Video
Kund:innen des kostenpflichtigen Angebotes Amazon Prime müssen sich ab dem 5. Februar auf Werbung gefasst machen, wenn sie Filme oder Serien per Streaming schauen. Wer das nicht will, muss monatlich 2,99 Euro zusätzlich zu seinen Prime-Gebühren zahlen.
Digitalregeln auch für kleine Firmen
Die europäischen Regeln (Digital Services Act – DSA) für Angebote im Netz gelten vom 17. Februar an auch für kleinere Betreiber. Der DSA verpflichtet sie, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen. Für die Überwachung von Onlineriesen wie Google ist bereits die EU-Kommission zuständig. Für kleinere Anbieter ist das in Deutschland die Bundesnetzagentur.
Einspeisevergütung bei Solaranlagen
Eine kleine Änderung kommt auf Besitzer:innen jener Solaranlagen zu, die ab dem 1. Februar in Betrieb genommen werden. Laut Verbraucherzentrale sinkt die Einspeisevergütung dann um etwa ein Prozent – Besitzer:innen bekommen also etwas weniger Geld, wenn sie Strom ins Netz abgeben.
Ein Tag plus
Weil 2024 ein Schaltjahr mit 366 Tagen ist, verlängert sich der Februar um einen auf 29 Tage. Warum ist das noch gleich so? Weil die Erde für die Umrundung der Sonne genau 365 Tage, 5 Stunden, 48 Minuten und 46 Sekunden braucht und der Kalender nur aus ganzen Tagen bestehen kann, muss die überschüssige Zeit irgendwie ausgeglichen werden. Also wird in diesem Februar mal wieder ein zusätzlicher Tag eingebaut.
(men)