Tesla wirft weiter und mit Nachdruck dem Unternehmen Rivian Automotive vor, Mitarbeiter abzuwerben und dabei Geschäftsgeheimnisse zu stehlen. Vor 14 Monaten war die Klägerin bereits aktiv geworden. Nun sagt der Marktführer für Elektroautos, das habe das Startup nicht davon abgehalten, weiterhin so zu verfahren. Darüber berichtete Automotive News.
Neuerlicher Diebstahl angezeigt
Das zeige ein Fall aus dem Sommer, bei dem Tesla-Abtrünnige auf frischer Tat dabei ertappt worden seien, wie sie Kerntechnologien für die Batterie der nächsten Generation stahlen. Tesla nennt die Stromspeicher in diesem Zusammenhang das wichtigste Element in einem Elektroauto. „Nach fast einem Dutzend Jahren, in denen kein einziges kommerzielles Fahrzeug produziert wurde, steht Rivian nun offenbar unter dem Druck der Investoren und hat seine unrechtmäßigen Bemühungen verstärkt“, vermutet Tesla weiter.
Rivian will an die Börse
Rivian hingegen behauptet, Tesla sei seit Juli 2020 nur schleppend mit dem Nachweisen vorangekommen. So habe die Klägerin bis dato nicht ausreichend spezifiziert, welche Geheimnisse angeblich gestohlen worden seien und inwiefern sie sich von dem unterscheiden, was bereits der Öffentlichkeit bekannt ist. „Für mehrere Geschäftsgeheimnisse hat Tesla so wenig Details zur Verfügung gestellt, dass Rivian nicht in der Lage ist, festzustellen, was Tesla als das eigene geistige Eigentum beansprucht, geschweige denn, ob das, was das Unternehmen anführt, geheim ist oder sein könnte“, schreibt Rivian. Das Startup möchte noch in diesem Jahr an die Börse gehen. Rivian erwartet einen Börsenwert von 80 Milliarden US-Dollar.
Richter gestattet Anhänge an bestehendes Verfahren
Peter Manoukian vom Superior Court erlaubte Tesla, die neuen Behauptungen dem Verfahren hinzuzufügen. Rivian hatte Einspruch erhoben, da die Aussagen nicht durch Fakten gestützt würden. Im März forderte das Startup bereits Manoukian auf, die Klage abzuweisen – ohne Erfolg. Der Richter betonte, das das Ausweiten des Falles keineswegs die Begründetheit der Ansprüche darstelle. Vielmehr schreib er: „Hier behaupten die Beklagten, dass Tesla keine plausiblen Fakten vorgebracht hat, um seine Behauptung zu untermauern, dass die Beklagten vertrauliche Batterieinformationen erworben haben. Diese Behauptung hat etwas für sich.“