Unklare Formulierungen, die Spielraum für willkürliche Preiserhöhungen bieten: Das wirft der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) dem Streaminganbieter Netflix vor.
Konkret geht es in der Vertragsklausel, die in die Kritik geraten ist, um Änderungen an den Abo-Preisen. Weil eben die aus Sicht der Verbraucherschützer:innen nicht transparent genug geregelt sind, hatte der Bundesverband gegen Netflix geklagt – mit Erfolg.
Netflix-Abo: Schwammige Formulierung erleichtert Preiserhöhung
Netflix hatte es sich durch die Klausel vorbehalten, die Preise für Abos „von Zeit zu Zeit“ und „nach billigem Ermessen“ zu ändern. Die Begründung: Man könne damit „Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten“ in die Bepreisung einbeziehen. Zu den Gesamtkosten hatte Netflix beispielsweise System-, Lizenz- und Produktionskosten gerechnet, aber auch finanzielle Aufwendungen für Marketing, Personal und vieles mehr.
Welcher der zahlreichen aufgezählten Faktoren dann letztendlich für eine Preiserhöhung verantwortlich sei, werde für Verbraucher:innen nicht ersichtlich, so die Argumentation des VZBV. Die Bedingungen für die einseitige Preisänderung seien „derart unklar formuliert, dass sie dem Konzern Spielraum für willkürliche Preiserhöhungen bieten“, zitiert der Bundesverband seine Rechtsreferentin Jana Brockfeld.
Netflix hingegen argumentiert unter anderem, Abonnent:innen, die sich benachteiligt fühlen würden, könnten den Dienst ja immerhin bedingungslos und unbefristet kündigen.
Netflix-Urteil: Passage nicht zulässig – Streaminganbieter legt Berufung ein
„Eine Preisanpassungsklausel muss den Anlass und den Modus der die Entgeltänderung prägenden Umstände so transparent darstellen, dass die Kunden die etwaigen Änderungen der Entgelte anhand klarer und verständlicher Kriterien vorhersehen können“, heißt es vom Landgericht Berlin im Urteil, das bereits im Dezember erfolgt ist und nun vom VZBV veröffentlicht wurde.
So wie der global agierende Konzern seine Klausel formuliert habe, sei für die Nutzer:innen nicht ersichtlich, „welche Kosten Einfluss auf den von den Kunden in Deutschland geforderten Preis haben“. Es ließe sich nicht erkennen, „dass von den weltweit entstehenden Kosten der Netflix Inc. […] nur solche Kosten berücksichtigt werden dürfen, die einen konkreten Bezug zu den Kosten der Bereitstellung des Dienstes in Deutschland haben“. Fazit: Laut Gericht ist die Klausel unwirksam, Netflix müsste sie präziser gestalten.
Das Urteil richtet sich letztendlich gegen eine Tochterfirma des US-Konzerns, die in den Niederlanden sitzt und dort als Netflix International B.V. die Geschäfte des Streamingdienstes in Deutschland verwaltet. Sie hat vor dem Berliner Kammergericht Berufung gegen das Urteil eingelegt – das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen.