Anzeige
Anzeige
News

Urteil gegen Netflix: Diese Vertragsklausel ist rechtswidrig

Eine Klausel in den Netflix-Nutzungsbedingungen war Verbraucherschützenden negativ aufgefallen. Auch das Landgericht Berlin urteilt: Die betroffene Passage ist nicht zulässig, weil zu intransparent.

2 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige
Das Landgericht Berlin hat einer Klage gegen Netflix Recht gegeben. (Foto: Shutterstock/Gorodenkoff)

Unklare Formulierungen, die Spielraum für willkürliche Preiserhöhungen bieten: Das wirft der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) dem Streaminganbieter Netflix vor.

Anzeige
Anzeige

Konkret geht es in der Vertragsklausel, die in die Kritik geraten ist, um Änderungen an den Abo-Preisen. Weil eben die aus Sicht der Verbraucherschützer:innen nicht transparent genug geregelt sind, hatte der Bundesverband gegen Netflix geklagt – mit Erfolg.

Netflix-Abo: Schwammige Formulierung erleichtert Preiserhöhung

Netflix hatte es sich durch die Klausel vorbehalten, die Preise für Abos „von Zeit zu Zeit“ und „nach billigem Ermessen“ zu ändern. Die Begründung: Man könne damit „Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten“ in die Bepreisung einbeziehen. Zu den Gesamtkosten hatte Netflix beispielsweise System-, Lizenz- und Produktionskosten gerechnet, aber auch finanzielle Aufwendungen für Marketing, Personal und vieles mehr.

Anzeige
Anzeige

Welcher der zahlreichen aufgezählten Faktoren dann letztendlich für eine Preiserhöhung verantwortlich sei, werde für Verbraucher:innen nicht ersichtlich, so die Argumentation des VZBV. Die Bedingungen für die einseitige Preisänderung seien „derart unklar formuliert, dass sie dem Konzern Spielraum für willkürliche Preiserhöhungen bieten“, zitiert der Bundesverband seine Rechtsreferentin Jana Brockfeld.

Anzeige
Anzeige

Netflix hingegen argumentiert unter anderem, Abonnent:innen, die sich benachteiligt fühlen würden, könnten den Dienst ja immerhin bedingungslos und unbefristet kündigen.

Netflix-Urteil: Passage nicht zulässig – Streaminganbieter legt Berufung ein

„Eine Preisanpassungsklausel muss den Anlass und den Modus der die Entgeltänderung prägenden Umstände so transparent darstellen, dass die Kunden die etwaigen Änderungen der Entgelte anhand klarer und verständlicher Kriterien vorhersehen können“, heißt es vom Landgericht Berlin im Urteil, das bereits im Dezember erfolgt ist und nun vom VZBV veröffentlicht wurde.

Anzeige
Anzeige

So wie der global agierende Konzern seine Klausel formuliert habe, sei für die Nutzer:innen nicht ersichtlich, „welche Kosten Einfluss auf den von den Kunden in Deutschland geforderten Preis haben“. Es ließe sich nicht erkennen, „dass von den weltweit entstehenden Kosten der Netflix Inc. […] nur solche Kosten berücksichtigt werden dürfen, die einen konkreten Bezug zu den Kosten der Bereitstellung des Dienstes in Deutschland haben“. Fazit: Laut Gericht ist die Klausel unwirksam, Netflix müsste sie präziser gestalten.

Das Urteil richtet sich letztendlich gegen eine Tochterfirma des US-Konzerns, die in den Niederlanden sitzt und dort als Netflix International B.V. die Geschäfte des Streamingdienstes in Deutschland verwaltet. Sie hat vor dem Berliner Kammergericht Berufung gegen das Urteil eingelegt – das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen.

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Schreib den ersten Kommentar!
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Melde dich mit deinem t3n Account an oder fülle die unteren Felder aus.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Anzeige
Anzeige