Es drohe ein „Desaster“, sagt Axel Schäfer. Der Geschäftsführer des Fuhrparkverbandes spricht dabei das nahende Ende der Stromerprämie „Umweltbonus“ und die Lieferschwierigkeiten der Hersteller an. Wer das bestellte Elektroauto nicht bis zum 31. Dezember 2022 zugelassen hat, schaut bei starken Verzögerungen in die Röhre und verliert die 9.000-Euro-Subvention. Im Hinblick auf die Elektrifizierung ganzer Flotten sei dieses Risiko vielen zu hoch, so der Verband. Schon zuvor hatten andere Verbände gefordert, die Prämie angesichts hoher Weiterverkäufe ins Ausland zu reformieren.
Verfahren soll mit Bestellung starten
Der Bundesverbandverband Fuhrparkmanagement lobt die Förderung als Anstoß für Elektrifizierungspläne. Allerdings sei das Risiko der Bestellung zu groß. Er setzt sich dafür ein, dass die Anträge schon nach der Bestellung und einer Karenzfrist geprüft und genehmigt werden. Die Auszahlung könne ja dann nach der Zulassung erfolgen. Der Vorteil: Die Besteller wissen unabhängig von der Lieferung frühzeitig, dass sie die staatliche Zuwendung auch wirklich erhalten. Zuvor hatte sich bereits der Automobilklub Ace für einen Antragsstart mit Bestellungsdatum ausgesprochen. Die Wartezeiten für bestellte Elektroautos variieren zurzeit zwischen 5 und 18 Monaten.
Wiederverkäufer sollen Subventionen zurückzahlen
Der Verband schlägt vor, zusätzlich zur Haltefrist eine Rückzahlungspflicht für Wiederverkäufer einzuführen. Damit unterstützt er eine Forderung des Bundesverbandes Elektromobilität, der den massenhaften Missbrauch der Prämie angemahnt hatte. 12,4 Prozent der 2021 in Deutschland neu zugelassenen Elektroautos befänden sich nicht in Deutschland. Das „Center of Automotive Management“ gehe zudem davon aus, dass bereits rund 240 Millionen Euro der Stromer-Förderung für solche Zwischengeschäfte missbraucht wurden. Axel Schäfer fasst zusammen: „Das Zusageverfahren des Umweltbonus ist dringend zu reformieren, um die Bremsen wieder zu lockern und den Subventionsmissbrauch zu verhindern.“
Koalition plant Subventionsbremse
Die Umweltprämie läuft bis zum 31. Dezember 2022. Die Koalitionäre der Bundesregierung haben in ihrem Vertrag (Download) festgelegt, dass die Förderung ab 1. Januar 2023 „degressiv“ reformiert – also sukzessive zurückgefahren – werden soll. Zudem soll sie nur Fahrzeugen zugutekommen, die „nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird“. Für Hybridautos dürfte sie also auslaufen.