Anzeige
Anzeige
News

Whatsapp gibt massenhaft persönliche Nutzerdaten an Facebook weiter

Whatsapp teilt bisherigen Gerichtsurteilen zum Trotz fortan viele Nutzerdaten mit seinem Mutterkonzern Facebook. Auch deutsche Nutzer sind nicht mehr davor gefeit.

3 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige

(Foto: Shutterstock)

Seit der Ankündigung des Datenaustauschs im Jahr 2016 zwischen Facebook und Whatsapp schlagen Datenschützer – in Deutschland vor allem der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar – Alarm. Klagen gegen die Datenweitergabe waren in Deutschland bislang erfolgreich.

Whatsapp: Datenweitergabe an Facebook trotz DSGVO

Anzeige
Anzeige

Zuletzt bestätigte im März 2018 das Oberverwaltungsgericht Hamburg die Anordnung Caspars: Facebook durfte nicht massenhaft Daten seiner Tochterfirma Whatsapp für eigene Zwecke verwenden. Das Urteil untersagte nicht nur die Reichweitenmessung sowie die Optimierung für Werbung, sondern auch für die Plattform- und Nutzersicherheit. Also letztlich für alle Gründe, die Facebook für die beabsichtigte Datenweitergabe angegeben hatte.

Im März 2018 bestätigte das Unternehmen, Daten erst dann wieder weiterzuleiten, wenn es „in voller Übereinstimmung“ mit der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) erfolgen könne. Einen Weg, den Auflagen der DSGVO mehr oder weniger zu entsprechen, scheint Whatsapp durch ein Schlupfloch respektive eine schwammige Formulierung gefunden zu haben.

Anzeige
Anzeige

Dabei scheint Whatsapp sich auf das sogenannte „berechtigte Interesse“ zu berufen. Dabei muss bei der Weitergabe der Daten indes Rücksicht auf die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person genommen werden. Ein weiterer Faktor für die Datenweitergabe bei deutschen Nutzern ist laut Caspar die Änderung der Verantwortlichkeiten. Mit dem „Inkrafttreten der DSGVO ist Irland künftig federführende Behörde für Facebook“, so der Datenschutzbeauftragte gegenüber Golem.de. Damit könne er das bestätigte Urteil nicht mehr durchsetzen.

Anzeige
Anzeige

Whatsapp teilt mehr als eure Telefonnummer mit Facebook

Whatsapp: In den Datenschutzrichtlinien ist nichts über die Datenweitergabe zu finden. (Foto: t3n.de)

Die Informationen zur Datenweitergabe sind bei Whatsapp nicht unter den aktualisierten Datenschutzrichtlinien zu finden, sondern in der FAQ unter dem Punkt „So arbeiten wir mit Facebook zusammen“. Daraus geht hervor, dass das Unternehmen zurzeit die „Telefonnummer, die du bei der Registrierung für Whatsapp verifiziert hast, einige Geräteinformationen (Gerätekennung, Betriebssystemversion, App-Version, Plattforminformation, Ländervorwahl der Mobilnummer, Netzwerkcode sowie Markierungen, die es erlauben, deine Zustimmung zu Aktualisierungen und Steuerungsoptionen nachzuverfolgen) und einige deiner Nutzungsinformationen“ nutzt. Zu letzteren gehören etwa, wann Whatsapp zum letzten Mal genutzt wurde, wann man das Konto angelegt hat und die Art und Häufigkeit der Nutzung von Features. Auf eure Nachrichten können weder Whatsapp noch Facebook zugreifen – denn seit 2016 bietet der Messenger eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Trotzdem weiß Whatsapp immer noch, mit wem ihr chattet.

Weiter geht aus der FAQ hervor, dass die gesammelten Daten nicht nur mit Facebook, sondern auch mit „vertrauenswürdigen Drittanbietern“ geteilt werden. Als Grund für die Weitergabe schreibt Whatsapp, dass sie „in der Lage sein müssen, Informationen zu all unseren Benutzern zu teilen, um nützliche Dienste von den Facebook-Unternehmen in Anspruch nehmen und die wichtigen Ziele erfüllen zu können“. Immerhin sollen die Whatsapp-Kontakte nicht mit Facebook geteilt werden – es sei künftig auch nicht geplant.

Anzeige
Anzeige

Whatsapp-Datenweitergabe laut Caspar nicht zulässig

Whatsapp informiert nur in den FAQ über die Datenweitergabe an Facebook. (Foto: t3n.de)

Caspar sieht in der Datenweitergabe einen eindeutigen Verstoß gegen die DSGVO. Er begründet seine Aussage damit, dass in Whatsapps eigentlicher Datenschutzrichtlinie die relevanten Informationen nicht zu finden seien. Es sei jedoch nicht einmal klar, dass es sich bei den Informationen überhaupt um personenbezogenen Daten von Nutzern handele: „Es bleibt alles im Ungefähren.“

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte ist der Auffassung, dass eine Prüfung erfolgen müsse, ob das sogenannte Kopplungsverbot der EU-Verordnung seitens Facebook eingehalten werde. Ferner hält er das „berechtigte Interesse“ des Unternehmens an der Datenweitergabe für nicht ausreichend, um auf eine Einwilligung der Betroffenen verzichten zu können. Es sei regelrecht absurd, sollte der Einstieg in die DSGVO durch einen Massenaustausch der Daten von Millionen von EU-Nutzern erfolgen, der Unternehmen nach dem alten Recht untersagt war, so Caspar.

Die einzige Möglichkeit, die Datenweitergabe sicher zu verhindern, besteht in der Löschung des Accounts. Alternativ bietet Whatsapp zwar eine Widerspruchsmöglichkeit an, diese kann allerdings auch aus bestimmten Gründen abgelehnt werden. Unter anderem wenn „unsere legitimen Interessen (oder die von Dritten) deine Interessen oder Grundrechte und -freiheiten überwiegen“, so Whatsapp.

Anzeige
Anzeige

Mehr zum Thema: 

Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare

Community-Richtlinien

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige