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Whatsapp gibt massenhaft persönliche Nutzerdaten an Facebook weiter

Whatsapp teilt bisherigen Gerichtsurteilen zum Trotz fortan viele Nutzerdaten mit seinem Mutterkonzern Facebook. Auch deutsche Nutzer sind nicht mehr davor gefeit.

3 Min.
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(Foto: Shutterstock)

Seit der Ankündigung des Datenaustauschs im Jahr 2016 zwischen Facebook und Whatsapp schlagen Datenschützer – in Deutschland vor allem der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar – Alarm. Klagen gegen die Datenweitergabe waren in Deutschland bislang erfolgreich.

Whatsapp: Datenweitergabe an Facebook trotz DSGVO

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Zuletzt bestätigte im März 2018 das Oberverwaltungsgericht Hamburg die Anordnung Caspars: Facebook durfte nicht massenhaft Daten seiner Tochterfirma Whatsapp für eigene Zwecke verwenden. Das Urteil untersagte nicht nur die Reichweitenmessung sowie die Optimierung für Werbung, sondern auch für die Plattform- und Nutzersicherheit. Also letztlich für alle Gründe, die Facebook für die beabsichtigte Datenweitergabe angegeben hatte.

Im März 2018 bestätigte das Unternehmen, Daten erst dann wieder weiterzuleiten, wenn es „in voller Übereinstimmung“ mit der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) erfolgen könne. Einen Weg, den Auflagen der DSGVO mehr oder weniger zu entsprechen, scheint Whatsapp durch ein Schlupfloch respektive eine schwammige Formulierung gefunden zu haben.

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Dabei scheint Whatsapp sich auf das sogenannte „berechtigte Interesse“ zu berufen. Dabei muss bei der Weitergabe der Daten indes Rücksicht auf die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person genommen werden. Ein weiterer Faktor für die Datenweitergabe bei deutschen Nutzern ist laut Caspar die Änderung der Verantwortlichkeiten. Mit dem „Inkrafttreten der DSGVO ist Irland künftig federführende Behörde für Facebook“, so der Datenschutzbeauftragte gegenüber Golem.de. Damit könne er das bestätigte Urteil nicht mehr durchsetzen.

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Whatsapp teilt mehr als eure Telefonnummer mit Facebook

Whatsapp: In den Datenschutzrichtlinien ist nichts über die Datenweitergabe zu finden. (Foto: t3n.de)

Die Informationen zur Datenweitergabe sind bei Whatsapp nicht unter den aktualisierten Datenschutzrichtlinien zu finden, sondern in der FAQ unter dem Punkt „So arbeiten wir mit Facebook zusammen“. Daraus geht hervor, dass das Unternehmen zurzeit die „Telefonnummer, die du bei der Registrierung für Whatsapp verifiziert hast, einige Geräteinformationen (Gerätekennung, Betriebssystemversion, App-Version, Plattforminformation, Ländervorwahl der Mobilnummer, Netzwerkcode sowie Markierungen, die es erlauben, deine Zustimmung zu Aktualisierungen und Steuerungsoptionen nachzuverfolgen) und einige deiner Nutzungsinformationen“ nutzt. Zu letzteren gehören etwa, wann Whatsapp zum letzten Mal genutzt wurde, wann man das Konto angelegt hat und die Art und Häufigkeit der Nutzung von Features. Auf eure Nachrichten können weder Whatsapp noch Facebook zugreifen – denn seit 2016 bietet der Messenger eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Trotzdem weiß Whatsapp immer noch, mit wem ihr chattet.

Weiter geht aus der FAQ hervor, dass die gesammelten Daten nicht nur mit Facebook, sondern auch mit „vertrauenswürdigen Drittanbietern“ geteilt werden. Als Grund für die Weitergabe schreibt Whatsapp, dass sie „in der Lage sein müssen, Informationen zu all unseren Benutzern zu teilen, um nützliche Dienste von den Facebook-Unternehmen in Anspruch nehmen und die wichtigen Ziele erfüllen zu können“. Immerhin sollen die Whatsapp-Kontakte nicht mit Facebook geteilt werden – es sei künftig auch nicht geplant.

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Whatsapp-Datenweitergabe laut Caspar nicht zulässig

Whatsapp informiert nur in den FAQ über die Datenweitergabe an Facebook. (Foto: t3n.de)

Caspar sieht in der Datenweitergabe einen eindeutigen Verstoß gegen die DSGVO. Er begründet seine Aussage damit, dass in Whatsapps eigentlicher Datenschutzrichtlinie die relevanten Informationen nicht zu finden seien. Es sei jedoch nicht einmal klar, dass es sich bei den Informationen überhaupt um personenbezogenen Daten von Nutzern handele: „Es bleibt alles im Ungefähren.“

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte ist der Auffassung, dass eine Prüfung erfolgen müsse, ob das sogenannte Kopplungsverbot der EU-Verordnung seitens Facebook eingehalten werde. Ferner hält er das „berechtigte Interesse“ des Unternehmens an der Datenweitergabe für nicht ausreichend, um auf eine Einwilligung der Betroffenen verzichten zu können. Es sei regelrecht absurd, sollte der Einstieg in die DSGVO durch einen Massenaustausch der Daten von Millionen von EU-Nutzern erfolgen, der Unternehmen nach dem alten Recht untersagt war, so Caspar.

Die einzige Möglichkeit, die Datenweitergabe sicher zu verhindern, besteht in der Löschung des Accounts. Alternativ bietet Whatsapp zwar eine Widerspruchsmöglichkeit an, diese kann allerdings auch aus bestimmten Gründen abgelehnt werden. Unter anderem wenn „unsere legitimen Interessen (oder die von Dritten) deine Interessen oder Grundrechte und -freiheiten überwiegen“, so Whatsapp.

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