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Zalando soll Manager:innen im Ausland wie Leiharbeiter beschäftigt haben – um Steuern zu sparen

Der Modehändler Zalando soll auch Manager:innen mit sechsstelligen Gehältern im Ausland über Arbeitnehmerüberlassung und Leiharbeit beschäftigt haben. Ging es dabei um die Vermeidung von Unternehmenssteuern, könnte die Sache noch ein Nachspiel bei den dortigen Steuerbehörden haben.

3 Min.
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Zalando-Paket. (Foto: dpa)

Ein ehemaliger Mitarbeiter des Bekleidungsversenders Zalando erhebt Vorwürfe gegen den Ex-Arbeitgeber. Wie das Portal Business Insider zuerst berichtet, soll das Unternehmen Manager:innen im Ausland über das Berliner Startup Workmotion im Ausland wie Leiharbeiter:innen angeheuert und beschäftigt haben. Wie das Portal aus ihm vorliegenden Unterlagen belegen will, habe Zalando in größerem Umfang Manager:innen wie Leiharbeiter:innen engagiert – wohlgemerkt für Tätigkeiten wie Strategieentwicklung, die Verwaltung von Millionenbudgets und andere Aufgaben, die ein Unternehmen für gewöhnlich nicht an Leiharbeitskräfte überträgt.

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Auch wenn Zalando versichert, man zahle „Körperschaftssteuer in Übereinstimmung mit den OECD- und lokalen Richtlinien, die die Steuerbemessungsgrundlage nach der Verteilung des Schlüsselpersonals, der Entscheidungsfindung und der Unternehmensinfrastruktur aufteilen“, könnte das für Zalando noch steuerrechtlich schwierig werden. Denn die Beschäftigung von Führungskräften in Anrainerstaaten kann dazu führen, dass der Fiskus von einer dortigen Betriebsstätte ausgeht – mit allen Folgen für die Unternehmenssteuerpflicht.

Mindestens ungewöhnlich: Top-Manager:innen auf Leiharbeitsbasis

Laut Zeugen und Betroffenen, die Business Insider zitiert, habe Zalando für die Beschäftigungsverhältnisse bewusst nicht die sonst in diesem Bereich übliche Festanstellung gewählt, sondern sich auf Leiharbeit verlegt. In einem Letter of Intent wurden die groben Konditionen dazu festgehalten, darunter auch das Aufgabengebiet und der Jobtitel, das angestrebte Gehalt, die Benefits sowie teilweise die Erklärung, man arbeite zunächst im „Homeoffice“ und wolle in Zukunft eine Repräsentanz dort gründen. Dann würde – so hieß es mündlich oder schriftlich – der Vertrag in einen festen Arbeitsvertrag mit der dortigen Repräsentanz umgewandelt. Zudem gab es einen Arbeitsvertrag mit einer lokalen Leiharbeitsfirma, der unter anderem erklärt, dass die Arbeitskraft Zalando exklusiv zur Verfügung stehe.

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Laut Zalando soll es aber nur eine zweistellige Zahl an Manager:innen sein, die Zalando (unter 17.000 Mitarbeitenden) auf diese Weise beschäftigt oder beschäftigt hat. Doch eine Tätigkeit als „Employer of Record“ (EoR), also in der klassischen Arbeitnehmerüberlassung, ist auf der Hierearchieebene eines General Managers oder Direktors, bei einem Gehalt von rund 200.000 Euro im Jahr, doch eher kritisch zu bewerten, wie Arbeitsrechtler:innen und Steuerexpert:innen bestätigen. Zumal dieser Leiharbeitsstatus zumindest nicht in allen Fällen wirklich freiwillig gewesen sei, sondern eher eine für die Beteiligten unsichere Notlösung darstellte.

Dabei ist Zalando offenbar nicht der einzige große Konzern, der sich, speziell angesichts der unsicheren Situation in der Pandemie, diese „agile Verfahrensweise“ gesichert habe. Doch auch wenn Workmotion das System mehreren Dax-Unternehmen angeboten hat, wird es deswegen nicht weniger problematisch. Das Startup will hier als „externe Personalabteilung“ agieren, doch die Steuerbehörden in den jeweiligen Anrainerstaaten könnten bei einer solchen Exklusivtätigkeit durchaus auch auf das Unternehmen, für das gearbeitet wird, zugehen und auch für die indirekte Anstellung Unternehmenssteuern einfordern. Denn eine Betriebsstätte entstehe automatisch, so erklärt es ein Steuerexperte, wenn das Unternehmen über leitende Mitarbeitende im jeweiligen Land tätig werde. Laut Business Insider sollen die ausländischen Leih-Manager:innen von Zalando die dafür erforderlichen Kriterien durchaus weitgehend erfüllt haben, indem sie etwa in den Niederlanden und Großbritannien an entsprechenden Verträgen mitgewirkt hätten.

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Wie Homeoffice im Ausland zum juristischen Problem werden kann

Problematisch ist all das aus dreierlei Gründen: Es zeigt zum einen, wie auch große Konzerne die Internationalisierung nutzen, um selbst Personen im Top-Management steuersparend einzusetzen – ein Umstand, von dem manches kleinere Unternehmen nur träumen kann. Es zeigt auch, dass die Zwei-Klassen-Anstellungsverhältnisse via Leiharbeit, die wir zur Genüge bei vielen weniger anspruchsvollen Tätigkeiten kennen, selbst vor dem Management nicht haltmachen, was Arbeitnehmervertreter:innen schon länger ein Dorn im Auge ist.

Und es zeigt nicht zuletzt, dass die Homeoffice-Freiheiten mitsamt Tätigkeit im Ausland und der Möglichkeit, den Mitarbeitenden Flexibilität in ihrem Arbeitsalltag zu gewähren, für Unternehmen reichlich problematisch werden können, wenn die Steuerbehörden bei einer längeren Tätigkeit auf diese Weise von einer Auslandsdependance ausgehen. Unternehmen jedweder Größe müssen daher bei längerfristigen Tätigkeiten dieser Art genau aufpassen.

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Dass die Geschichte für Zalando heikel ist, hat das Unternehmen aber offenbar jetzt verstanden. Denn laut Business Insider verlangt das Unternehmen nun (mit einem möglichen, aber nicht sicheren Zusammenhang), dass Mitarbeitende in Zukunft ganz oder teilweise in Deutschland arbeiten müssen oder sich nach einer anderen Stelle umschauen sollen. Begründet wird dies mit steuerlichen Risiken. Und in mehreren Fällen soll das Unternehmen die betreffenden Personen zur Verschwiegenheit bezüglich ihrer Tätigkeit für den Modehändler auffordern. Manager:innen sollten nach ihrem Ausscheiden auch unterschreiben, dass sie noch nie für Zalando gearbeitet haben.

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