Bundestag und Bundesrat beschließen Solarpaket: Was sich für Balkonkraftwerke ändert
Ein Balkonkraftwerk oder Steckersolargerät ist einer der einfachsten Wege für Bürger:innen, um sich an der Energiewende zu beteiligen. Die kleinen Anlagen gibt es mittlerweile im Baumarkt und beim Discounter für wenige Hundert Euro zu kaufen. Sie sind schnell aufgebaut und können beim Stromsparen helfen.
In den vergangenen Monaten ist die Nachfrage nach Balkonkraftwerken folgerichtig gestiegen. Laut einem Bericht der von tagesschau.de sind mehr als 400.000 Anlagen in Deutschland im Betrieb. Das geht aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur hervor. Mitte 2023 lang die Zahl noch bei 230.000 Anmeldungen. Die Dunkelziffer dürfte sogar noch höher liegen, denn nicht jeder meldet seine Anlage auch an.
Solarpaket I soll bürokratischen Aufwand minimieren
Dem Bericht zufolge geht der Bundesverband Solarwirtschaft davon aus, dass die Nachfrage in diesem Jahr noch zunehmen wird. Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig erwartet allerdings ebenfalls, dass das Marktwachstum zurückgehen wird. Helfen könnte die vereinfachte Registrierung, die die Bundesnetzagentur am 1. April auf den Weg gebracht hat.
Die Anlagen durfte man bislang schließlich nicht ohne Weiteres betreiben. Wer zum Beispiel im Garten ein Balkonkraftwerk installieren wollte, musste es vorher beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden und brauchte außerdem einen Stromzähler mit Rücklaufsperre. Das wird sich nun ändern, denn Bundestag und Bundesrat haben am 26. April 2024 das Solarpaket I beschlossen.
Das Gesetzespaket sieht etwa weniger Aufwand bei der Anmeldung vor. Statt die Anlage an gleich zwei Stellen registrieren zu müssen, soll künftig eine vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister genügen. Der Vorgang soll dabei auf „wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt werden“, heißt es von der Bundesregierung.
Habt ihr zu Hause noch einen alten Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre, braucht ihr zur Inbetriebnahme des Balkonkraftwerkes auch nicht mehr zwingend sofort einen neuen. Bis zur Installation einer neuen Messeinheit will das Ministerium übergangsweise rückwärts laufende Stromzähler dulden.
Eine weitere Vereinfachung gibt es bei der Wahl des Steckers für den Anschluss. So wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz den Einsatz von Schutzkontaktsteckern zum Anschluss erlauben. Verboten ist das auch heute nicht. Die derzeitig gültige Norm schreibt allerdings eine Energiesteckdose vor. Deren Einbau ist mit Kosten verbunden. Diese Norm muss allerdings noch gemeinsam mit den Verbänden überarbeitet werden. Laut Heise ist das ein Vorgang, der noch Monate in Anspruch nehmen wird.
Mehr Leistung, weniger Leistung
Ein weiterer wichtiger Punkt: Das Gesetz sieht eine Erhöhung der zulässigen Leistung von Wechselrichtern vor. Die liegt bislang bei 600 Watt. Sie wird auf 800 Watt ansteigen, wenn die zugehörige Norm ausgearbeitet wurde. Praktisch: Einige Hersteller verkaufen seit längerem Sets mit upgradefähigen Wechselrichtern. Deren Leistung ist zunächst auf 600 Watt gedrosselt, kann aber nachträglich auf 800 Watt erhöht werden.
Umgekehrtes gilt künftig für Solarpaneele. Für die gibt es vorher keine Leistungsgrenze. Künftig liegt die Modulleistung bei maximal 2.000 Watt.
Änderungen waren schon lange geplant
Die genannten Änderungen kommen nun mit einiger Verzögerung. Das Kabinett hatte das Solarpaket bereits Mitte August 2023 beschlossen. Am 15. Dezember sollte der Bundestag darüber abstimmen, hatte zunächst aber nur einen Teil des Entwurfs verabschiedet. Weitere Teile des Pakets wurden auf 2024 verschoben.
Verbraucherschützer:innen kritisierten das Vorgehen. „Der Bundestag muss das Solarpaket zeitnah verabschieden“, fordert Mitte Dezember 2023 etwa Thomas Engelke, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) in einer Meldung desselbigen. Das sei wichtig, weil Verbraucher:innen an der Energiewende mitwirken möchten, dafür aber entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen bräuchten. Diese sind nun im Bundestag und auch im Bundesrat beschlossen. Nun muss das Gesetz noch ausgefertigt und verkündet werden.