Comeback für Homeoffice-Pflicht wegen Gaskrise? FDP offen für „flexible Regelungen“

Bis Ende März 2022 bestand in Deutschland eine sogenannte Homeoffice-Pflicht – um in der Corona-Pandemie das Risiko einer Ansteckung am Arbeitsplatz zu minimieren. Unternehmen waren verpflichtet, ihren Mitarbeiter:innen das Arbeiten von zu Hause aus – wenn möglich – zu ermöglichen. Mitarbeiter:innen mussten bei einer entsprechenden Anweisung durch den Arbeitgeber das Angebot zur Arbeit im Homeoffice annehmen. Jetzt könnte die Homeoffice-Pflicht zurückkommen. Dieses Mal wäre aber nicht Corona schuld, sondern die befürchteten Engpässe bei der Gasversorgung.
Ein – noch nicht offiziell vorgestellter – EU-Notfallplan sieht im Falle eines Gaslieferstopps vor, dass öffentliche Gebäude, Büros und kommerzielle Gebäude ab Herbst bis maximal 19 Grad beheizt werden sollen. Manche Unternehmen wollen da noch einen Schritt weitergehen. Konsumgüterhersteller Henkel etwa erwägt, die Temperatur in den Büros stark herunterzufahren, während die Mitarbeiter:innen „zu Hause im normalen Umfang heizen könnten“, sagte Henkel-Chef Carsten Knobel Anfang Juli der Rheinischen Post.
Die Idee könnte Schule machen. Auch die Deutsche Bundesbank will im Herbst und Winter Büros schließen. Außerdem will sie prüfen, ob man nur bestimmte Etagen oder Gebäudeteile mit Wärme versorgen könne, wie die Welt am Sonntag berichtet. Die FDP will solche Initiativen unterstützen. Flexible Homeoffice-Regelungen für Arbeitgeber würden im Fall von Versorgungsengpässen „natürlich nicht an der FDP scheitern“, so Fraktionschef Christian Dürr.
Nicht bei allen kommt der FDP-Vorstoß gut an. Die Linkspartei etwa sieht hinter entsprechenden Regelungen einen Trick der Unternehmen. Co-Fraktionsvorsitzende Amira Mohamed Ali sagte der Welt am Sonntag, dass ihrer Meinung nach Unternehmen die entstehenden Energiekosten der Arbeitnehmer übernehmen müssten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert, dass Mitarbeiter:innen selbst entscheiden dürfen müssten, ob sie ins Homeoffice wechseln wollen oder nicht. Außerdem will der DGB eine dauerhafte Einrichtung der Homeoffice-Pauschale im Steuerrecht sowie den Verzicht auf die Begrenzung der abziehbaren Aufwendungen auf 600 Euro, wie Golem schreibt.
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