Die Wiener NGO „None Of Your Business“ (NOYB) hat bei der österreichischen Datenschutzbehörde eine Beschwerde eingelegt: Aus Sicht der Aktivist:innen sind die neu eingeführten Abos für Instagram und Facebook, die gegen monatliche Gebühren Tracking- und Werbefreiheit versprechen, rechtswidrig. Geht es nach der NGO, soll die Datenschutzbehörde ein Bußgeld gegen Meta verhängen und die „illegale Verarbeitung“ von persönlichen Daten per Dringlichkeitsverfahren unterbinden.
NOYB-Jurist Felix Mikolasch argumentiert gegenüber netzpolitik.org wie folgt gegen die neu eingeführte Abo-Variante: „Das EU-Recht verlangt, dass die Einwilligung den freien Willen der Nutzer:innen darstellt. Im Widerspruch zu diesem Gesetz erhebt Meta eine ‚Datenschutzgebühr‘ von bis zu 250 Euro pro Jahr, wenn jemand es wagt, sein Grundrecht auf Datenschutz wahrzunehmen.“
Wer Datenschutz will, muss zahlen – gängige Praxis oder rechtswidrig?
Wer keine Werbung ausgespielt bekommen will, muss zahlen: In vielen Medienhäusern ist das Konzept, das Meta mit seinen neuen Abo-Modellen adaptieren will, gängige Praxis. Zur Transparenz: Auch t3n setzt auf so ein sogenanntes „Pur“-Abo – das allerdings deutlich günstiger bepreist ist als die neuen Meta-Bezahlmodelle.
Was die Medienhäuser angeht, hat die Konferenz der deutschen Datenschutzbehörden die „Pur-Abos“ durchaus als legale Praxis bestätigt. Ob allerdings auch die Betreiberfirmen sozialer Netzwerke Gebühren dafür verlangen dürfen, dass sie die Daten ihrer User nicht mehr Tracken und für die Ausspielung von Werbung nutzen, ist dagegen noch ungeklärt.
Aus Sicht der NOYB-Aktivist:innen, an deren Spitze Datenschützer Max Schrems steht, ist der Preis, den Meta für sein Abo-Modell veranschlagt, unverhältnismäßig hoch. Schrems bezeichnet das Vorgehen von Meta als „erbärmlich“.
„Grundrechte gelten normalerweise für alle“, so Schrems gegenüber netzpolitik.org. Und weiter: „Wie viele Menschen würden noch von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, wenn sie 250 Euro dafür bezahlen müssten? Es gab Zeiten, da waren Grundrechte den Reichen vorbehalten. Es scheint, als wolle Meta uns mehr als hundert Jahre zurückversetzen.“
Die NGO argumentiert, dass sich mit Metas Modell finanziell schwächer gestellte Menschen Datenschutz schlichtweg nicht leisten können – und dass andere Plattformbetreiber mit ähnlichen Bezahl-Abos nachziehen könnten.
Zudem sprachen sich laut einer NOYB-Umfrage von 2019 zwar ein Großteil der Befragten für den Schutz ihrer Daten aus, in einer anderen Studie erklärte der CEO eines „Pur-Abo“-Dienstleisters allerdings, dass viele User im Anbetracht eines Bezahl-Abos doch die Tracking-Variante in Kauf nehmen würden. „Wenn nur drei Prozent der Menschen schwimmen wollen, aber 99,9 Prozent im Wasser landen, weiß jedes Kind, dass das keine ‚freie‘ Entscheidung war“, sagt Schrems dazu.
Instagrams Bezahlmodell: Metas Antwort auf EU-Datenschutzrichtlinien
Seit Jahren befindet sich Meta mit der EU im Dauerstreit zum Thema Datenschutz. Der wird aus Sicht der EU-Behörden nämlich immer wieder von Meta verletzt, das Unternehmen muss regelmäßig Strafzahlungen in Millionen-, teils sogar Milliardenhöhe leisten. Im September waren erste Spekulationen zu Bezahlmodellen für die EU ins Rollen gekommen, seit Anfang Oktober hat Meta dann tatsächlich sein Werbefrei-Angebot ausgerollt.
Für Kritik hatte dabei unter anderem die Preisgestaltung gesorgt, die nicht nur hoch, sondern auch uneinheitlich ist: User, die die Plattform über den Browser nutzten, bekamen ein Angebot über 9,99 Euro ausgespielt, App-User sollten dagegen 12,99 Euro berappen.
Damit nicht genug: Während der angebotene Abo-Preis bis März für alle verknüpften Konten einer Person gilt, will Instagram ab dem Frühjahr 2024 für jedes weitere Konto einer Person zwischen sechs und acht Euro zusätzlich ansetzen. Auch hier hängt der von Instagram veranschlagte Preis davon ab, ob Browser oder App für den Kaufprozess genutzt werden.