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Ratgeber

Finanzen und Steuern: Das ändert sich 2024

Von Elterngeld bis Balkonkraftwerk: Das neue Jahr kommt mit vielen Änderungen. Das Wichtigste für Arbeit, Steuer und die eigenen Finanzen.

Von Nadine Graf
3 Min.
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Finanzen und Steuern: Das ändert sich 2024. (Foto: Bacho/Shutterstock) 

2024 wird für viele Deutsche wieder ein teures Jahr. Das werden wir nicht nur an der Tankstelle und bei den Heizkosten merken. Auch Restaurantbesuche könnten teurer werden. Doch im Gegenzug soll es auch finanzielle Entlastungen geben. Ein Überblick darüber, was das neue Jahr bringt.

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Steuer: Grundfreibetrag, Restaurants und Bitcoin-Verkäufe

Um Steuerzahlende weniger zu belasten, hat die Regierung beschlossen, dass weniger von unserem monatlichen Einkommen versteuert werden muss. Die Einkommensgrenze, ab der überhaupt Steuern fällig werden, steigt in Deutschland im kommenden Jahr von 10.908 Euro auf mindestens 11.604 Euro. Eine weitere Anhebung wird noch diskutiert. Auch der Freibetrag für Kinder soll steigen.

Mehr Steuern zahlen ab 2024 Gastronomen. Die Mehrwertsteuer war als Hilfsmaßnahme während der Pandemie auf sieben Prozent gesenkt worden und soll künftig wieder auf das normale Niveau von 19 Prozent angehoben werden.  Geben die Gastronomen die Differenz an die Kund:innen weiter, werden Restaurantbesuche teurer.

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Für die Steuererklärung könnt ihr euch bereits vormerken, dass sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter künftig bis zu 1.000 Euro statt wie bisher nur mit maximal 800 Euro direkt abgesetzt werden können. Das betrifft zum Beispiel Einkäufe, die für die Arbeit benötigt werden – wie ein neuer Laptop.

Weniger Steuern zahlen Deutsche auch für private Veräußerungsgeschäfte, wie zum Beispiel beim Kauf von Gold oder Kryptowährungen. Bislang waren Gewinne unter 600 Euro steuerfrei. Ab Januar 2024 soll diese Grenze bei 1.000 Euro liegen. Die Haltefrist von einem Jahr für den steuerfreien Verkauf von Gütern wie Krypto-Token bleibt gleich.

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Wohnen: Neue Heizungen und Balkonkraftwerke

Im neuen Jahr tritt das Gebäude-Energie-Gesetz in Kraft. Das sogenannte Heizungsgesetz betrifft alle Eigentümer:innen von Immobilien. Demnach sollen zum Beispiel Öl- und Gasheizungen bis 2044 abgeschafft werden. Heizungen, die neu eingebaut werden, sollen außerdem umweltfreundlicher sein: Sie müssen mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien wie Photovoltaik, Bioöl, Biogas oder Holzpellets betrieben werden.

Außerdem werden die Hürden für Balkonkraftwerke gesenkt. Die Anlagen sollen nicht länger auf 600 Watt beschränkt sein. Ab 2024 sollen Wechselrichter mit bis zu 800 Watt verwendet werden dürfen. Bei vielen Anlagen ist eine einfache Umrüstung per Softwareupdate möglich.

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Balkonkraftwerke sollen zudem nicht mehr von Vermietenden oder Wohneigentümergemeinschaften verhindert werden können. Sie haben allerdings noch ein Mitspracherecht, zum Beispiel wenn es um die Art der Anbringung der Kraftwerke geht.

Arbeiten: Inflationsbonus und ein höherer Mindestlohn

Der Inflationsbonus wird verlängert. Seit Ende 2022 können Arbeitgebende bis zu 3.000 Euro steuerfrei an ihre Mitarbeitenden ausschütten. Unternehmen, die den Bonus noch nicht ausgeschüttet haben, können das noch bis Ende 2024 machen.

Der Mindestlohn steigt von 12 Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Steigt der Mindestlohn zukünftig, soll auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs ansteigen. Im Januar wird sie von 520 Euro auf 538 Euro monatlich angehoben. So können Minijobbende auch bei steigendem Mindestlohn ihre Stundenanzahl beibehalten.

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Auch Auszubildende sollen finanziell profitieren: Ihre Mindestvergütung steigt ab Januar auf 649 Euro im ersten Ausbildungsjahr. Im zweiten Jahr müssen sie mindestens 766 Euro und im dritten mindestens 876 Euro verdienen.

Familie: Kinderfreibetrag, Elterngeld und Düsseldorfer Tabelle

Zusammen mit dem Grundfreibetrag steigt der steuerliche Freibetrag für Kinder an. Pro Kopf sollen es statt 6.024 Euro ab dem kommenden Jahr 6.384 Euro sein. Auch hier ist eine weitere Erhöhung im Laufe des Jahres denkbar.

Beim Elterngeld gibt es ebenfalls Änderungen: Die Einkommensgrenze für den Anspruch auf die Leistung sinkt von 300.000 Euro auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr. Das gilt für Paare, deren Nachwuchs nach dem 1. April 2024 auf die Welt kommt. Bei Alleinerziehenden soll die Grenze auf 150.000 Euro sinken. Weitere Einschnitte sind geplant: Ein Jahr später soll die Grenze bereits bei 175.000 Euro pro Paar liegen. Außerdem soll eine gemeinsame Elternzeit für beide Elternteile (Partnermonate) zukünftig nur noch einen Monat lang möglich sein.

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Bei getrennt lebenden Familien soll im nächsten Jahr der Mindestunterhalt angehoben werden. Laut der rechtlich nicht bindenden Düsseldorfer Tabelle sollen Kinder bis sechs Jahre 480 Euro bekommen, Kinder bis zwölf Jahre 551 Euro und Jugendliche bis 18 Jahre 645 Euro. Im Gegenzug steigt aber auch die Höhe des Eigenbedarfs des Unterhalt zahlenden Elternteils.

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