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Bis zum 2. Oktober haben Steuerpflichtige in Deutschland Zeit, die Erklärung für 2022 einzureichen. Wir haben fünf Tipps zusammengetragen, die beim Ausfüllen der Dokumente helfen oder dich vor Streit mit dem Finanzamt bewahren.
Tipp 1: Du musst die Steuererklärung nicht allein ausfüllen
Die Steuererklärung zu machen ist für viele Menschen eine lästige Aufgabe. Die Beratung bei dem:der Steuerexpert:in ist allerdings vielen Privatpersonen zu teuer. Eine günstigere Alternative können Lohnsteuerhilfevereine sein.
Mitglied werden und Hilfe beanspruchen können Personen, die arbeiten oder Rentner:innen sind. Selbstständige, Gewerbetreibende oder Angestellte, die zusätzlich selbstständig arbeiten, können sich nicht beraten lassen. Das ist so gesetzlich festgelegt.
Je nach Einkommen kostet die Mitgliedschaft zwischen 40 und 400 Euro im Jahr. Die Beratung von Lohnsteuerhilfevereinen ist so ausgerichtet, dass die Steuerpflichtigen alle Zulagen und Freibeträge ausschöpfen. Die Vereine erledigen nicht nur die Steuererklärung, sondern unterstützen ihre Mitglieder zum Beispiel auch, wenn es gerichtlichen Streit mit dem Finanzamt gibt.
Tipp 2: Fristverlängerung durch Beratung
Wer sich von einem:r Steuerberater:in oder von einem Lohnsteuerhilfeverein bei der Erklärung helfen lässt, hat länger Zeit. Sieben Monate mehr gewährt das Finanzamt diesen Personen automatisch. Bei der Steuererklärung für 2022 endet die reguläre Einreichfrist am 2. Oktober 2023. Wer sich beraten lässt, hat bis zum 31. Juli 2024 Zeit.
Tipp 3: Achte bei der Steuersoftware auf Qualität
Wer sich nicht von einem Steuerberater oder einem Verein beraten lassen möchte, muss trotzdem nicht auf Hilfe bei der Steuererklärung verzichten. Viele Tools und Apps helfen bei dieser Aufgabe. Diese Tools müssen nicht immer teuer sein. Oft gibt es günstige Angebote auch bei Discountern. Mehr Vorsicht ist allerdings geboten bei Apps oder Browseranwendungen.
In Deutschland gibt es drei große Anbieter für Steuersoftware, deren Programme über 20 Jahre erprobt und weiterentwickelt wurden, sodass sie zuverlässig arbeiten. Das sind Wiso Steuer, das es in zahlreichen Varianten von Buhl*, Quick Steuer* und Taxman* von Lexware* gibt sowie die Steuersparerklärung* und Steuer Easy von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft.
Wer weniger Wert auf Privatsphäre und Datenschutz legt, kann seine Steuererklärung auch per App oder im Browser machen. Eine Übersicht zu den geeigneten Tools dafür findet ihr hier.
Tipp 4: Homeoffice-Pauschale ohne Nachweise ausschöpfen
In den Jahren der Coronapandemie 2020 bis 2022 gilt für die Steuererklärung eine Pauschale für die Heimarbeit von maximal 600 Euro. Arbeitnehmende können pro Tag, der zu Hause gearbeitet wurde, fünf Euro absetzen, ohne dafür Nachweise zu erbringen.
Ab 2023 wird die Pauschale noch üppiger: Wenn du mindestens 210 Arbeitstage komplett im Homeoffice verbracht hast, kannst du die erhöhte Pauschale von 1.260 Euro ausschöpfen. Dafür musst du zwar keine Nachweise erbringen, kannst aber nicht gleichzeitig Fahrten zur Arbeitsstätte absetzen. Zusätzlich ist es aber möglich, Kosten für Arbeitsmittel geltend zu machen.
Noch mehr Ausgaben von der Steuer absetzen können Personen, die einen eigenen Arbeitsraum zu Hause eingerichtet haben. Welche Voraussetzungen dieses Arbeitszimmer erfüllen muss, lest ihr hier. Unter bestimmten Umständen können sogar zwei Homeoffice-Zimmer in einer Wohnung abgesetzt werden.
Tipp 5: Gewinn von Kleinanzeigen-Verkäufen notieren
Wer Gebrauchtes auf Online-Portalen wie kleinanzeigen.de weiterverkauft, sollte sich notieren, wie viele Gegenstände wie teuer den Besitzenden gewechselt haben. In Einzelfällen könnte das Finanzamt hier nachfragen.
Seit Anfang dieses Jahres gibt es ein Gesetz für mehr Steuertransparenz, das auch Privatpersonen mit Online-Verkäufen betreffen kann. Dabei geht es in den meisten Fällen um die Freigrenze für private Veräußerungsgewinne: Alles unter 600 Euro im Jahr ist nicht steuerpflichtig.
Anders kann es aussehen, wenn Empfangende von Transferleistungen wie Bürgergeld mit ihren Verkäufen die Grenzen für den Zuverdienst sprengen. Betreiber von Verkaufsplattformen sollen nach dem Gesetz dem Finanzamt berichten, wenn Personen entweder mehr als 2.000 Euro Verkaufserlöse erzielt oder über 30 Verkäufe gemacht haben.