Gericht: Musk darf auch als „Chief Twit“ nicht einfach alles twittern, was er will

Elon Musk: „Chief Twit“ muss Tesla-Tweets genehmigen lassen. (Bild: dpa)
Die Ursache für die aktuelle gerichtliche Auseinandersetzung um mögliche Aussagen Elon Musks bei Twitter reicht fast fünf Jahre zurück. Im August 2018 hatte Musk erklärt, dass er Tesla von der Börse nehmen werde – zum Preis von 420 US-Dollar pro Aktie.
Musk-Tweet zu Tesla alarmiert Börsenaufsicht
„Finanzierung gesichert“, schob Musk noch hinterher. Mit dieser Nachricht überraschte er sowohl Teslas Verwaltungsrat als auch Investor:innen. Der Börsenkurs des E‑Auto-Bauers explodierte, der Handel musste unterbrochen werden und die Börsenaufsicht SEC trat auf den Plan.
Letztlich stellte sich heraus, dass ein Plan, Tesla von der Börse zu nehmen, ebenso wenig existierte wie die dazu notwendige Finanzierung. Musk und Tesla wurden von der SEC wegen Kapitalanlagebetrugs verklagt. Im Rahmen eines Vergleichs verpflichtete sich Musk, bestimmte öffentliche Äußerungen zu Tesla von internen Jurist:innen prüfen zu lassen.
Musk verstößt gegen Vergleich, SEC klagt
Als Musk in einem TV-Interview zugab, sich nicht an diese Vorgabe zu halten, und später per Twitter damit angab, dass Tesla 2019 rund 500.000 Fahrzeuge bauen werde – letztlich waren es nicht einmal die eigentlich anvisierten 400.000 –, kam es zu einer weiteren SEC-Klage.
Wieder muss sich Musk verpflichten, zu bestimmten Themen rund um Tesla nichts zu sagen, ohne sich vorher mit der Rechtsabteilung des Konzerns abzusprechen. Doch Musk hält offenbar nichts von diesem Maulkorb.
Nächster Streitpunkt: Musk lässt seine Twitter-Follower:innen darüber abstimmen, ob er zehn Prozent seiner Tesla-Aktien verkaufen soll. Die Frage der SEC, ob das abgesprochen war, will Musk nicht beantworten. Stattdessen klagt er vor Gericht, um die Regelung aufheben oder abändern zu lassen.
Maulkorb bleibt: Gericht weist Musks Berufung zurück
Im April 2022 wird diese Klage vor einem US-Bezirksgericht abgewiesen. Musk geht in Berufung. Jetzt ist auch diese Berufung abgewiesen worden. Das Gericht sieht keine Anhaltspunkte für die von Musk ins Feld geführten Vorwürfe, er werde unfair behandelt, gar schikaniert und sein Recht auf freie Meinungsäußerung werde eingeschränkt, wie Gizmodo berichtet.
Die drei Richter:innen des zuständigen Berufungsgerichts erklärten: „Wir haben die verbleibenden Argumente des Beklagten-Beschwerdeführers geprüft und sind zu dem Schluss gekommen, dass sie unbegründet sind. Dementsprechend bestätigen wir das Urteil des Bezirksgerichts.“
Musk kündigt weitere Schritte an
Musk allerdings will sich mit dem Urteil nicht zufriedengeben. Musks Anwalt Alex Spiro erklärte gegenüber Reuters, er und sein Mandant würden „eine weitere Überprüfung anstreben und weiterhin auf das wichtige Problem der staatlichen Einschränkung der Redefreiheit aufmerksam machen“.