Google bringt ein praktisches Feature für dein Smarthome zurück – darum war es so lange weg
Die Lautstärke von Lautsprechern im Smarthome gleichzeitig nach oben oder unten zu regeln, klingt nach einem praktischen Feature, das eigentlich bei jeder Lösung an Bord sein sollte. Dennoch mussten Nutzer:innen von Google-Geräten einige Jahre auf die sogenannte Multiroom-Steuerung verzichten.
Patentstreit mit Sonos killte Funktionen
Das lag an einem Patentstreit mit dem Smartspeaker-Hersteller Sonos. Nach dessen Ende 2021 eingereichter Klage, die im Mai 2023 zunächst pro Sonos entschieden wurde, entfernte Google die betroffenen Features – und musste 30 Millionen US-Dollar zahlen.
Im Oktober 2023 wurde das Urteil allerdings in Teilen wieder aufgehoben. Das machte den Weg frei für das Comeback bestimmter Smarthome-Funktionen wie eben der Multiroom-Steuerung. Nachdem Android-15-Betatester:innen die Lautstärke mehrerer Lautsprecher schon seit einigen Tagen wieder zeitgleich regeln können, ist das Feature jetzt auch für die Google-Home-App freigeschaltet worden, wie Androidpolice berichtet.
So verwendet ihr die Funktion
Um das Feature nutzen zu können, öffnet ihr die App und startet eine Wiedergabesitzung. Anschließend tippt ihr auf den Miniplayer und fügt Wiedergabegeräte hinzu. Wer schon eine Lautsprechergruppe hat, kann auch diese auswählen. Jetzt lässt sich die Lautstärke für die ausgewählte Gerätegruppe gleichzeitig regeln.
Möglich ist es jetzt auch wieder, die Multiroom-Steuerung per Sprachbefehl zu verwenden. Denn auch der Google Assistant beherrscht jetzt wieder die Fähigkeit, die Lautstärke bestimmter Gerätegruppen gleichzeitig zu steuern. Geplant ist auch die Multiroom-Steuerung über den Sperrbildschirm von Android-Smartphones und die Displays smarter Geräte wie Googles Nest Hub. Ersteres kommt wohl mit Android 15.
Verschwindet das praktische Feature wieder?
Allerdings hat Sonos schon Einspruch erhoben, was das Comeback der Steuerungsmöglichkeiten bei Google angeht. Möglich also, dass die Features nur vorübergehend zurückkehren und im Falle einer neuen Klage oder eines anderen Urteils wieder verschwinden. Aber bis dahin könnt ihr die praktischen Funktionen getrost nutzen.