Es dürfte ein Versehen gewesen sein: Google hat am 16. Mai ein neue Version seiner Sicherheits-App unter dem Namen „2023.04.27.532191641.8-dogfood“ im Play-Store veröffentlicht. Die verriet aufmerksamen Beobachter:innen, dass der Tech-Konzern wohl an einer Dashcam-Funktion für Smartphones arbeitet.
Dashcam-Funktion auf dem Google-Smartphone: So soll sie funktionieren
Schon länger kann die Notfall-App von Google, die zum einen auf den hauseigenen Google-Pixel-Modellen, zum anderen beispielsweise auf dem Nothing-Phone läuft, Autounfälle registrieren und als Konsequenz einen Notruf absetzen.
Im Quellcode der „dogfood“-Version hat das Team des Blogs 9to5Google jetzt allerdings auch Hinweise auf eine Dashcam-Funktion entdeckt. Die dürfte – sobald sie offiziell verfügbar ist – in der Menürubrik „Auf Notfälle vorbereiten“ auftauchen und Audio- und Video-Aufnahmen während der Fahrt ermöglichen.
Die Idee dahinter: Passiert ein Unfall, ist er somit möglichst genau dokumentiert. Während die Aufnahme läuft, kann das Smartphone entweder in den Stand-by-Modus versetzt oder ganz normal weiter genutzt werden – zum Beispiel für die Navigation oder zum Telefonieren.
Damit der Smartphone-Speicher nicht im Handumdrehen voll wird, komprimiert die App die Videos auf durchschnittlich „30 MB pro Minute“ und nimmt maximal 24 Stunden auf. Clips, die nicht explizit gespeichert werden, werden zudem nach drei Tagen automatisch gelöscht.
Dashcam-Aufnahmen in Deutschland: Rechtlich kompliziert
Wie 9to5Google berichtet, können Video- und Audiodokumentation zum einen manuell gestartet werden, es gibt aber auch eine Einstellung, über die das Smartphone automatisch anfängt aufzunehmen, wenn es mit einem bestimmten Bluetooth-Gerät – zum Beispiel dem System des Autos – verbunden wird.
Ein Manko, das im Test aufgefallen ist: Stand jetzt sei es nicht möglich, explizit auszuwählen, mit welcher Kamera die Notfall-App aufnimmt. Das wäre aber gerade angesichts der Ultraweitwinkelkamera, die zum Beispiel im Pixel 7 verbaut ist, eine spannende Option.
Fraglich ist zudem auch, ob die Dashcam-Funktion in Deutschland zulässig ist. Zwar können entsprechende Unfallaufnahmen hierzulande durchaus als Beweismittel genutzt werden – permanente Aufzeichnungen des Straßenverkehrs verstoßen aber gegen den Datenschutz.