Im Jahr 2018 hatte Tesla-Chef Elon Musk per Twitter erklärt, dass er genug Geld zusammenbekommen würde, um den Elektroautobauer zu einem Preis von 420 US-Dollar von der Börse zu nehmen. Dass das wirklicht gestimmt hat, wird bezweifelt. Aber der Kurs der Tesla-Aktie kletterte nach dieser Nachricht nach oben. Konsequenz: Die US-Börsenaufsicht verklagte das Unternehmen und Musk auf eine Zahlung von jeweils 20 Millionen Dollar. Musk trat als Chairman des Tesla-Boards zurück und stimmte zu, seine Tweets von Anwält:innen überprüfen zu lassen. Gegen Letzteres klagt jetzt wiederum Musk.
Unerbittlicher regulatorischer Druck durch US-Börsenaufsicht?
In einer bei einem New Yorker Bezirksgericht eingereichten Klage ließ Musk wissen, er sei zu der Vereinbarung aus dem Jahr 2018 „gezwungen“ worden. Grund: Die US-Börsenaufsicht habe „unerbittlichen regulatorischen Druck“ ausgeübt. Zudem schwebte noch das Damoklesschwert einer behördlichen Untersuchung in Verbindung mit der damaligen Produktionskrise beim Model 3 über Tesla und Musk, wie die Washington Post schreibt. Die US-Börsenaufsicht ihrerseits hatte 2019 kritisiert, dass sich Musk nicht an die Regelung zur Vorabprüfung potenziell kursbewegender Tweets halte. Diese Regelung will Musk jetzt ganz loswerden.
Im Februar hatte der Tesla-Chef in einem Brief an die zuständige Richterin erklärt, dass die US-Börsenaufsicht ihn davon abhalten wolle, sein Recht auf freie Meinungsäußerung auszuüben. Damals war es zu keiner Verhandlung in der Angelegenheit gekommen, wie Teslamag schreibt. Mit der jetzt eingereichten Klage dürfte das aber anders sein. Zumal Musk und die Tesla-Anwält:innen der US-Börsenaufsicht darin vorwerfen, die Möglichkeit des damals finanziell angeschlagenen E-Autobauers, Geld aufzunehmen gefährdet habe.
Tesla-Aktien: Insider-Geschäft der Musk-Brüder?
Auch in einem ähnlich gelagerten Fall will Musk eine Entscheidung der US-Börsenaufsicht anfechten. Die hatte Tesla formell aufgefordert, interne Informationen über Vorgänge rund um die von Musk initiierte Abstimmung über den Verkauf von zehn Prozent seiner Tesla-Aktien zu liefern. In diesem Zusammenhang soll Musks Bruder Kimbal zum Höchstkurs eigene Anteile verkauft haben. Die Börsenaufsicht sieht hier ein mögliches Insider-Geschäft. Musk dagegen wirft der Behörde vor, ihre Kompetenzen bei den Ermittlungen zu überschreiten. In der Klage wird jetzt gefordert, diese Anordnung aufzuheben.