Urteil zu Netflix-Gebührenerhöhungen: Bekommst du dein Geld zurück – oder doch nicht?
Seit 2014 ist der US-amerikanische Streaminganbieter Netflix in Deutschland aktiv. Seitdem hat das Unternehmen sein Angebot stark ausgebaut – und in den vergangenen Jahren mehrmals die Preise für seine verschiedenen Abovarianten erhöht. In einem erst kürzlich bekanntgewordenen Urteil vom 16. Dezember 2021 hatte das Landgericht Berlin die Netflix-Preiserhöhungen für unfair und damit für unwirksam erklärt. Grund: Netflix kann laut seinen AGB die Preise einseitig erhöhen – und soll dies auch getan haben. Das bestreitet der Streaminganbieter jetzt.
Rechtsstreit um Netflix-Gebührenerhöhungen
In den Nutzungsbedingungen von Netflix, gegen die der Verbraucherzentrale Bundesverband geklagt hatte, heißt es: „Wir sind berechtigt, den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln.“ Das Berliner Gericht befand, dass diese Formulierung unklar sei. Auch sei nicht erkennbar, dass Verbraucher:innen gerichtlich prüfen lassen könnten, ob das Unternehmen die Interessen der Kund:innen bei Preiserhöhungen fair berücksichtigt habe.
Das Fazit der Richter:innen: Durch die Regelung würden Verbraucher:innen benachteiligt, sie sei damit unwirksam. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist – Netflix hatte Berufung eingelegt –, zeigten sich Expert:innen überzeugt, dass auch das für die Berufung zuständige Kammergericht in Berlin und der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigen würden. Damit könnten Kund:innen ihr Geld zurückfordern, dass sie seit 2014 mehr als zu Beginn zahlen. Wer etwa schon seit Ende 2016 ein Netflix-Premium-Abo gestartet hat, könnte 226 Euro zurückbekommen, so die Stiftung Warentest, die auch einen entsprechenden Musterbrief bereitstellt, damit man die Erstattung richtig zurückfordern kann.
Am Freitag gab es dann allerdings eine Kehrtwende. Netflix, das sich zunächst auf Anfrage der Warentester:innen nicht gemeldet hatte, ließ auf einmal wissen, dass es bei den Preiserhöhungen durchaus rechtmäßig gehandelt habe. „Wir haben die Preise gar nicht wie in den Nutzungsbedingungen vorgesehen einseitig erhöht, sondern stets die ausdrückliche Zustimmung jedes einzelnen Abonnenten eingeholt“, teilte Netflix gegenüber test.de mit. Dies sei mindestens 30 Tage vor dem Start neuer Preise über einen Banner geschehen. Abonnent:innen hätten dann der Preiserhöhung zustimmen oder nach einem günstigeren Abo suchen müssen. Kund:innen, die nicht zustimmten, sei das Abo vor Inkrafttreten der höheren Preise gekündigt worden.
Höhere Preise: Hat Netflix Zustimmung eingeholt?
Ob das tatsächlich der Fall gewesen ist, lässt sich freilich nicht ohne Weiteres nachprüfen. Von test.de befragte Netflix-Nutzer:innen konnten sich zum großen Teil zwar nicht an solche Banner erinnern. Mindestens eine Leserin will die Aufforderung zur Zustimmung zu den höheren Preisen aber erhalten haben. Das würde dann bedeuten, dass die Netflix-Preiserhöhungen rechtmäßig gewesen wären, auch wenn die Klausel in den AGB es nicht ist. Dann würden Nutzer:innen, die auf eine Rückerstattung gehoffte hatten, leer ausgehen. Laut test.de muss Netflix die Zustimmung der Kund:innen aber im Streitfall beweisen.
Hi,
der Link zum Musterbrief existiert leider nicht ;) Könnt ihr den aktualisieren?
Danke!
Hi Vohcys,
der Link zum entsprechenden Artikel der Stiftung Warentest sollte jetzt wieder funktionieren.
Liebe Grüße
Elisabeth