Anzeige
Anzeige
News

Urteil zu Netflix-Gebührenerhöhungen: Bekommst du dein Geld zurück – oder doch nicht?

Ein Gericht hat die Gebührenerhöhungen von Netflix in Deutschland seit 2014 als rechtswidrig eingestuft. Theoretisch können Kund:innen sich ihr Geld zurückholen – bis zu 226 Euro. Der Streaminganbieter sieht sich derweil im Recht. Was stimmt denn nun?

2 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige

Netflix: Gebührenerhöhungen unwirksam? (Foto: Vantage_DS/Shutterstock)

Seit 2014 ist der US-amerikanische Streaminganbieter Netflix in Deutschland aktiv. Seitdem hat das Unternehmen sein Angebot stark ausgebaut – und in den vergangenen Jahren mehrmals die Preise für seine verschiedenen Abovarianten erhöht. In einem erst kürzlich bekanntgewordenen Urteil vom 16. Dezember 2021 hatte das Landgericht Berlin die Netflix-Preiserhöhungen für unfair und damit für unwirksam erklärt. Grund: Netflix kann laut seinen AGB die Preise einseitig erhöhen – und soll dies auch getan haben. Das bestreitet der Streaminganbieter jetzt.

Rechtsstreit um Netflix-Gebührenerhöhungen

Anzeige
Anzeige

In den Nutzungs­bedingungen von Netflix, gegen die der Verbraucherzentrale Bundes­verband geklagt hatte, heißt es: „Wir sind berechtigt, den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamt­kosten wider­zuspiegeln.“ Das Berliner Gericht befand, dass diese Formulierung unklar sei. Auch sei nicht erkennbar, dass Verbraucher:innen gerichtlich prüfen lassen könnten, ob das Unternehmen die Interessen der Kund:innen bei Preiserhöhungen fair berücksichtigt habe.

Das Fazit der Richter:innen: Durch die Regelung würden Verbraucher:innen benachteiligt, sie sei damit unwirksam. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist – Netflix hatte Berufung eingelegt –, zeigten sich Expert:innen überzeugt, dass auch das für die Berufung zuständige Kammerge­richt in Berlin und der Bundes­gerichts­hof das Urteil bestätigen würden. Damit könnten Kund:innen ihr Geld zurückfordern, dass sie seit 2014 mehr als zu Beginn zahlen. Wer etwa schon seit Ende 2016 ein Netflix-Premium-Abo gestartet hat, könnte 226 Euro zurückbekommen, so die Stiftung Warentest, die auch einen entsprechenden Musterbrief bereitstellt, damit man die Erstattung richtig zurückfordern kann.

Anzeige
Anzeige

Am Freitag gab es dann allerdings eine Kehrtwende. Netflix, das sich zunächst auf Anfrage der Warentester:innen nicht gemeldet hatte, ließ auf einmal wissen, dass es bei den Preiserhöhungen durchaus rechtmäßig gehandelt habe. „Wir haben die Preise gar nicht wie in den Nutzungs­bedingungen vorgesehen einseitig erhöht, sondern stets die ausdrück­liche Zustimmung jedes einzelnen Abonnenten einge­holt“, teilte Netflix gegenüber test.de mit. Dies sei mindestens 30 Tage vor dem Start neuer Preise über einen Banner geschehen. Abonnent:innen hätten dann der Preiserhöhung zustimmen oder nach einem günstigeren Abo suchen müssen. Kund:innen, die nicht zustimmten, sei das Abo vor Inkrafttreten der höheren Preise gekündigt worden.

Anzeige
Anzeige

Höhere Preise: Hat Netflix Zustimmung eingeholt?

Ob das tatsächlich der Fall gewesen ist, lässt sich freilich nicht ohne Weiteres nachprüfen. Von test.de befragte Netflix-Nutzer:innen konnten sich zum großen Teil zwar nicht an solche Banner erinnern. Mindestens eine Leserin will die Aufforderung zur Zustimmung zu den höheren Preisen aber erhalten haben. Das würde dann bedeuten, dass die Netflix-Preiserhöhungen rechtmäßig gewesen wären, auch wenn die Klausel in den AGB es nicht ist. Dann würden Nutzer:innen, die auf eine Rückerstattung gehoffte hatten, leer ausgehen. Laut test.de muss Netflix die Zustimmung der Kund:innen aber im Streitfall beweisen.

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare (2)

Community-Richtlinien

Vohcys

Hi,
der Link zum Musterbrief existiert leider nicht ;) Könnt ihr den aktualisieren?

Danke!

Elisabeth Urban

Hi Vohcys,
der Link zum entsprechenden Artikel der Stiftung Warentest sollte jetzt wieder funktionieren.
Liebe Grüße
Elisabeth

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige