Neues Patent: Könnte die Switch 2 ein weiterentwickelter Nintendo DS sein?

Eine neue Patentanmeldung des japanischen Unterhaltungsunternehmens Nintendo weist auf eine tragbare Spielkonsole hin, dessen zwei Bildschirme gemeinsam oder als getrennte Geräte genutzt werden können. So könnten Spieler:innen gegeneinander auf dem gleichen Gerät spielen.
Das wäre eine Abkehr von bisherigen Konzepten und würde ebenso das an sich sehr erfolgreiche Hybridmodell der Switch, die bekanntlich als Handheld, aber auch als TV-Konsole verwendet werden kann, aufgeben.
Nintendos neue Patentanmeldung zeigt ein Gerät, das entfernt einem 3DS ähnelt. Es kann in zwei Hälften geteilt werden. So könnten zwei Spieler:innen kabellos gegeneinander antreten. Wenn die Hälften indes verbunden bleiben, verhält sich das Gerät in etwa wie ein DS oder 3DS.

Darstellung aus Nintendos Patentanmeldung. (Quelle: Gamerant)
An der Außenseite des Geräts befindet sich zudem ein Touchscreen, mit dessen Hilfe das Gerät auch im geschlossenen Zustand bedient werden kann. Gamerant spekuliert nun darüber, dass das Gerät dazu dienen könnte, DS-Spiele in den Nintendo-Shop zu bringen, um sie auf zeitgemäßerer Hardware spielbar zu erhalten.
Wie stets bei Patentanmeldungen muss darauf hingewiesen werden, dass die wenigsten von ihnen sich späterhin als Produkte am Markt wiederfinden. Gerade Nintendo ist sehr innovativ und reicht regelmäßig eine Vielzahl an Patenten ein.
Vor allem die Wahrscheinlichkeit, dass das neue Gerät eine Abkehr vom Hybridkonzept der Switch einleiten könnte, dürfte als sehr weit hergeholt zu betrachten sein. Viel zu erfolgreich ist das Konzept für den Hersteller.
Wäre der designierte Nachfolger, die Switch 2, zudem tatsächlich weit vom Ursprungskonzept entfernt, hätten wir davon sicherlich bereits gehört. Immerhin wurde das kommende Gerät auf der Gamescom hinter verschlossenen Türen bereits gezeigt.
Bestätigt ist zudem der Plan, den Umstieg zwischen den Generationen rein über das persönliche Nintendo-Konto abzuwickeln. Das bedingt eine hohe Ähnlichkeit, mindestens Kompatibilität zwischen Vorgänger und Nachfolger.
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien
Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.
Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.
Dein t3n-Team