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Richter lässt Twitter-Alternative Parler in Amazon-Streit abblitzen

Die bei Trump-Anhängern beliebte Twitter-Alternative Parler ist mit ihrem Versuch gescheitert, per Gerichtsbeschluss auf die Cloud-Infrastruktur von Amazon zurückzukehren. Es lägen keine überzeugenden Beweise gegen einen Verstoß Amazons vor.

2 Min.
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Parler scheitert vor Gericht. (Foto: Ascannio / Shutterstock)

Parler habe nicht die Voraussetzungen für eine einstweilige Verfügung erfüllt, urteilte ein Richter im US-Bundesstaat Washington am Donnerstag, nachdem die Plattform gegen den Amazon-Rausschmiss vorgegangen war.

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Amazons Cloud-Tochter AWS war der technische Dienstleister von Parler, kündigte den Vertrag aber nach der Attacke der Anhänger von Präsident Donald Trump auf das Kapitol. Parler ging daraufhin vom Netz und hat den Dienst immer noch nicht wiederhergestellt. Mit anderen Anbietern brachte Parler inzwischen zumindest seine Website online. Amazon begründete den Rauswurf damit, dass bei Parler Aufrufe zur Gewalt auch nach Hinweisen auf der Plattform geblieben seien.

Parler behauptete in der Klage, Amazon habe sich mit dem Konkurrenten Twitter abgesprochen und damit Wettbewerbsrecht verletzt. Zudem habe Amazon mit der schnellen Kündigung Vertragsbedingungen verletzt. Der Richter kam jedoch zu dem Schluss, dass Parler keine überzeugenden Argumente vorlegen konnte, die eine einstweilige Verfügung rechtfertigen würden. So habe es keine Beweise für eine Absprache zwischen Amazon und Twitter gegeben – und Parler habe selbst gegen den Vertrag mit Amazon verstoßen, weil Gewaltaufrufe online geblieben seien.

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Drohendes Aus ist nicht genug

Für eine einstweilige Verfügung muss ein Kläger in den USA unter anderem zeigen, dass er Aussichten auf einen Erfolg in der Sache habe, ihm ein nicht wiedergutzumachender Schaden entstehen könne und eine solche Entscheidung im öffentlichen Interesse sei. Der Richter räumte ein, dass Parler durch Amazons Vorgehen das Aus drohe – das allein reiche aber nicht für eine einstweilige Verfügung aus.

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Parler bezeichnete sich als eine auf Redefreiheit fokussierte Online-Plattform. In der Realität war es eine Art Twitter, bei der alles erlaubt war. Amazon hatte vor Gericht auf Parler-Beiträge verwiesen, in denen unter anderem zum „Bürgerkrieg“ und zur Ermordung von Politikern nach der Übergabe des Präsidentenamts von Donald Trump an Joe Biden am 20. Januar aufgerufen worden war.

Angesichts eines zunehmend härteren Vorgehens von Twitter und Facebook gegen Gewaltaufrufe und Verschwörungstheorien wanderten schon in den vergangenen Monaten Trump-Anhänger zu Parler ab. Der bei Twitter und Facebook bis auf Weiteres gesperrte Trump verliert mit Parler eine weitere Plattform zur direkten Kommunikation. dpa

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