Das immer noch sehr beliebte Free-to-Play Battle Royale „Fortnite“ könnte bald auf iOS zurückkehren. Der CEO von Epic Games, Tim Sweeney, gab zumindest einen Hinweis dazu auf Twitter.
Der Tweet lautet schlicht „Next year on iOS!“, also „Nächstes Jahr auf iOS“. Der Tweet stammt vom 31. Dezember 2022, weshalb das Jahr 2023 gemeint ist. Das unterstreicht ein Screenshot im folgenden Tweet von Sweeney. Hier ist ein Charakter aus „Fortnite“ zu sehen und die Zahl 2023 als Feuerwerk.
Fortnite 2020 aus dem App-Store entfernt
Das Spiel ist bereits seit 2020 nicht mehr im App-Store von Apple verfügbar. Nach einem Streit zwischen Entwickler Epic Games und Apple hatte der iPhone-Konzern das Spiel aus dem Store entfernt und die Entwickler-Accounts des Studios gesperrt.
Auslöser war eine Provokation seitens Epic gewesen. Dessen Entwickler hatten eine Möglichkeit in ihr Spiel eingebaut, die In-Game-Währung V-Bucks zu kaufen und dabei den Bezahlmechanismus des App-Stores zu umgehen. So musste Epic nicht die 30 Prozent an Apple abdrücken, die bei jedem Kauf im App-Store fällig werden.
Apple hat das natürlich nicht gefallen und sich dagegen gewehrt. Nach einem Streit vor Gericht verbannte Apple das Spiel schließlich aus dem Store.
Apple öffnet sich für alternative App-Stores
Sweeneys Ankündigung könnte damit zu tun haben, dass Apple sein Betriebssystem angeblich für alternative Stores und Sideloading öffnet. Die Gerüchte stammen von Bloombergs Apple-Insider Mark Gurman und basieren auf dem europäischen Digital Markets Act.
Der soll 2024 in Kraft treten, und damit müsste Apple das eigene Ökosystem für alternative App-Stores öffnen. Das würde bedeuten, dass Epic Games einen eigenen Store auf iOS-Geräte bringen könnte. Hier könnten sie dann „Fortnite“ und andere Inhalte aus dem Epic-Games-Store anbieten und Apples Anteil von 30 Prozent ganz legal umgehen.
Über Umwege ist es allerdings auch jetzt schon möglich, „Fortnite“ auf einem iPhone zu spielen. Nutzt ihr Microsofts Could-Gaming-Dienst Xbox-Cloud-Gaming, steht dort das Spiel zur Verfügung.