Gericht urteilt: Amazon darf in Deutschland Mitarbeiter überwachen
Im Oktober 2020 hatte die niedersächsische Datenschutzbeauftragte einer Tochterfirma von Amazon untersagt, Daten von Mitarbeiter:innen permanent über deren Handscanner zu erheben. Amazon hatte dagegen geklagt – daher wurde weiter überwacht.
Gericht befindet: Steuerung ist erforderlich
Jetzt hat das Verwaltungsgericht Hannover der Amazon Logistik Winsen GmbH diese Form der Datenerfassung erlaubt. Die Vorsitzende Richterin Andrea Reccius sagte, das Gericht habe erkannt, „dass diese Steuerung erforderlich ist“.
Dabei, so Reccius, würden lediglich logistische Abläufe gesteuert. Persönliche Eigenschaften würden nicht überwacht. Die Richterin gestand aber ein, dass ihr die Abwägung in diesem Fall schwergefallen sei. „Wir hätten uns gewünscht, dass der Gesetzgeber tätig geworden wäre oder noch wird“, so Reccius.
Datenschutzbeauftragte sieht Verstöße
Während die Datenschutzbeauftragte meinte, dass „die ununterbrochene Erhebung der entsprechenden Leistungsdaten der Beschäftigten rechtswidrig sei und gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoße“, sah Amazon das anders.
Der E-Commerce-Konzern erklärte, dass die Daten benötigt würden, um „auf Schwankungen in einzelnen Prozesspfaden durch Verschiebungen reagieren zu können“. Zudem wolle das Unternehmen die Stärken und Schwächen der Mitarbeiter:innen „bei der flexiblen Einsatzplanung berücksichtigen“.
Amazon verteidigt Überwachungssystem
Auch als „objektive und faire Bewertungsgrundlagen für Feedback und Personalentscheidungen“ würden die Daten gebraucht, so Amazon. Das bestehende System entspreche dem deutschen Recht und den EU-Vorschriften, zeigte sich Amazon überzeugt.
Diese Art der Überwachung werde auch an anderen Amazon-Standorten genutzt, schreibt t-online.de. Mitarbeiter:innen in Winsen hatten dagegen von einem „Arbeitsklima der Angst“ berichtet, wie es heißt.
Gericht lässt Berufung zu
Noch ist das letzte Wort in der Angelegenheit nicht gesprochen. Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Möglichkeit einer Berufung zugelassen. Über diese würde dann aller Voraussicht nach am Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden werden.
In Winsen betreibt Amazon eines von 20 großen Logistikzentren in Deutschland. Die 1.950 Mitarbeiter:innen arbeiten meist in einem Drei-Schichtenmodell, wie Spiegel Online berichtet. Nach Angaben des Betriebsrat verdienen die Beschäftigten, die die Pakete abfertigen, den Mindestlohn.