Anzeige
Anzeige
News

Gericht urteilt: Amazon darf in Deutschland Mitarbeiter überwachen

Ein deutsches Gericht hat Amazon die permanente Datenerfassung von Tätigkeiten seiner Mitarbeiter:innen über deren Handscanner erlaubt. Leicht hat es sich die zuständige Richterin nicht gemacht, das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.

Von Jörn Brien
1 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige
Amazon-Mitarbeiter im Logistikzentrum Winsen. (Bild: Amazon)

Im Oktober 2020 hatte die niedersächsische Datenschutzbeauftragte einer Tochterfirma von Amazon untersagt, Daten von Mitarbeiter:innen permanent über deren Handscanner zu erheben. Amazon hatte dagegen geklagt – daher wurde weiter überwacht.

Anzeige
Anzeige

Gericht befindet: Steuerung ist erforderlich

Jetzt hat das Verwaltungsgericht Hannover der Amazon Logistik Winsen GmbH diese Form der Datenerfassung erlaubt. Die Vorsitzende Richterin Andrea Reccius sagte, das Gericht habe erkannt, „dass diese Steuerung erforderlich ist“.

Dabei, so Reccius, würden lediglich logistische Abläufe gesteuert. Persönliche Eigenschaften würden nicht überwacht. Die Richterin gestand aber ein, dass ihr die Abwägung in diesem Fall schwergefallen sei. „Wir hätten uns gewünscht, dass der Gesetzgeber tätig geworden wäre oder noch wird“, so Reccius.

Anzeige
Anzeige

Datenschutzbeauftragte sieht Verstöße

Während die Datenschutzbeauftragte meinte, dass „die ununterbrochene Erhebung der entsprechenden Leistungsdaten der Beschäftigten rechtswidrig sei und gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoße“, sah Amazon das anders.

Der E-Commerce-Konzern erklärte, dass die Daten benötigt würden, um „auf Schwankungen in einzelnen Prozesspfaden durch Verschiebungen reagieren zu können“. Zudem wolle das Unternehmen die Stärken und Schwächen der Mitarbeiter:innen „bei der flexiblen Einsatzplanung berücksichtigen“.

Anzeige
Anzeige

Amazon verteidigt Überwachungssystem

Auch als „objektive und faire Bewertungsgrundlagen für Feedback und Personalentscheidungen“ würden die Daten gebraucht, so Amazon. Das bestehende System entspreche dem deutschen Recht und den EU-Vorschriften, zeigte sich Amazon überzeugt.

Diese Art der Überwachung werde auch an anderen Amazon-Standorten genutzt, schreibt t-online.de. Mitarbeiter:innen in Winsen hatten dagegen von einem „Arbeitsklima der Angst“ berichtet, wie es heißt.

Anzeige
Anzeige

Gericht lässt Berufung zu

Noch ist das letzte Wort in der Angelegenheit nicht gesprochen. Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Möglichkeit einer Berufung zugelassen. Über diese würde dann aller Voraussicht nach am Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden werden.

PS5, Schrotflinten und Drogen: Wenn Amazon-Bestellungen nach hinten losgehen Quelle:

In Winsen betreibt Amazon eines von 20 großen Logistikzentren in Deutschland. Die 1.950 Mitarbeiter:innen arbeiten meist in einem Drei-Schichtenmodell, wie Spiegel Online berichtet. Nach Angaben des Betriebsrat verdienen die Beschäftigten, die die Pakete abfertigen, den Mindestlohn.

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare

Community-Richtlinien

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige