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Verbrenner-Aus: Wie Volker Wissings E-Fuels-Regelung noch scheitern könnte

Am Samstag teilte Bundesverkehrsminister Volker Wissing mit, es sei jetzt der „Weg frei für Fahrzeuge, die ausschließlich CO2-neutrale Kraftstoffe tanken“. Gemeint sind damit sogenannte E-Fuel-Autos, also Fahrzeuge, die synthetische Kraftstoffe tanken.
Diese sind – wenn zur ihrer Herstellung ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen genutzt wird – CO2-neutral. Allerdings ist der CO2-Abdruck dieser Fahrzeuge immer noch schlechter als jener von Elektroautos. Und auch der Wirkungsgrad ist schlecht.
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Oder wie es t3n-Kollege Frank Feil zusammenfasst: „E‑Fuels haben eine fragwürdige Klimabilanz, einen schlechten Wirkungsgrad – und sind darüber hinaus auch noch teuer in der Herstellung.“ Selbst VW sieht statt in E-Fuels in der E-Mobilität die Zukunft.
Ungeachtet aller Kritik hatte Wissing – für Außenstehende überraschend – am 1. März 2023 das vor der Verabschiedung stehende Verbrennerverbot auf EU-Ebene ab 2035 ausgehebelt. Um dem Beschluss eine Ausnahmeregelung für E-Fuel-Fahrzeuge hineinzuschreiben.
In den vergangenen drei Wochen hatten EU und Bundesregierung um eine Einigung gerungen – die am Freitag offenbar zustande gekommen ist. Offiziell soll die Abstimmung am Dienstag, 28. März 2023, über die Bühne gehen, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) schreibt.
Geplant ist demnach, dass zunächst einmal eine neue Fahrzeugkategorie geschaffen wird, die mit E-Fuels betankt werden. Diese Autos sollen ab 2035, nach dem Aus für Verbrenner, weiter fahren können.
Während Wissmann und EU-Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans davon ausgehen, dass alles in Sack und Tüten sei, gibt es noch einige Stolpersteine. Diese könnten das ganze Vorhaben noch zum Kippen bringen, wie die FAZ berichtet.
Damit die E-Fuel-Autos nach 2035 weiter fahren können, ist ein „delegierter Rechtsakt“ erforderlich. Dieser könnte – Stolperstein – vom Europaparlament abgelehnt werden. Wissing sieht aber laut FAZ keine Mehrheit für eine solche Blockade.
Der „delegierte Rechtsakt“ beinhaltet aber einen weiteren Stolperstein, juristischer Art. Denn es gibt keine rechtliche Grundlage für diesen Rechtsakt in dem entsprechenden Gesetz. Daher könnte der Europäische Gerichtshof das Ganze noch kippen, wie Golem schreibt.
Aus dem Europaparlament gibt es schon Stimmen, die eine entsprechende Klage ins Spiel gebracht haben. Sollte der „delegierte Rechtsakt“ abgelehnt werden, soll die EU-Kommission – nach den Vorstellungen von Wissing – einen Gesetzesvorschlag bringen. In diesem Fall sollen die CO2-Vorgaben für Autos revidiert werden.
Doch hier liegt das Problem in der Zeit, die dafür bliebe. Denn Wissing will das Verbrenner-Aus mit E-Fuels-Ausnahme bis Herbst 2024 unter Dach und Fach haben. Allerdings finden schon im Frühjahr 2024 die nächsten Wahlen zum Europaparlament statt.
Ein kompletter Gesetzgebungsprozess dürfte in dieser kurzen Zeit kaum mehr realisierbar sein. Beobachter:innen gehen aber ohnehin davon aus, dass sich das Ringen um das Verbrennerverbot noch Monate hinziehen könnte – abseits der politischen Bühne.
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