5 Dinge, die du diese Woche wissen musst: Sonys neue VR-Brille und gefälschte Wahlen auf Bestellung

Während Apple das angeblich geplante Mixed-Reality-Headset Medienberichten zufolge doch erst später im Jahr vorstellen soll, hat Sony eine neue Version des VR-Headsets für die Playstation vorgestellt. Die bleibt aber vor allem ein reines Gaming-Zubehör. Ob erweiterte oder virtuelle Realität uns wirklich in das Metaverse führen werden, bleibt daher nach wie vor fraglich.
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1. Playstation VR 2: Wir haben Sonys neue VR-Brille getestet
Sonys VR-Headset ist in die Jahre gekommen: Schon mehr als sechs Jahre ist es her, dass der Konzern seine erste VR-Brille vorgestellt hat. Jetzt ist der Nachfolger da und wir haben ihn uns für euch angeschaut.
Sony hat bei der Playstation VR2 endlich mit dem nervigen Kabelsalat des Vorgängers aufgeräumt. Auf- und Abbau werden dadurch enorm beschleunigt. Gleichzeitig wurde auch die Performance merklich verbessert. Die neuen OLED-Bildschirme sorgen für ein deutlich klareres Bild.
Völlig neu ist die Blickerfassung. Die neue VR-Brille misst also nicht mehr nur eure Kopfbewegung, sondern erkennt auch, auf welchen Punkt ihr euren Blick ausrichtet. Das bietet einige neue Möglichkeiten bei der Bedienung von Menüs, aber auch für interessante neue Spielmechaniken. In dem Horrorspiel „The Dark Pictures: Switchback VR“ dürft ihr in einer Sequenz beispielsweise nicht blinzeln.
2. Verleger wollen KI zur Kasse bitten
Mit der Integration eines KI-Chatbots in Microsofts Suchmaschine Bing und dem geplanten Konkurrenzangebot von Google kommt die Technologie demnächst im Alltag von Millionen von Menschen an. Allerdings stammen die Informationen, an denen sich die KI bedient, nicht von deren Erstellern, sondern von Online-Publikationen, Bloggern und Foren-Nutzer:innen.
„Wenn die Google-Suche eigene KI-Inhalte gegenüber konkurrierenden Verlagsinhalten in Ranking, Ausführlichkeit und Sichtbarkeit bevorzugt, ist das eine Selbstbegünstigung und Diskriminierung der Wettbewerber durch einen Monopolisten“, warnt der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger und fordert zugleich einen finanziellen Ausgleich für die Nutzung redaktioneller Inhalte durch KI-Systeme.
Ähnlich äußert sich auch Markus Runde, Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaft Corint Media. Wann immer urheberrechtlich geschützte Inhalte genutzt werden, müsse dafür eine Erlaubnis eingeholt werden. Außerdem müsse für die kommerzielle Nutzung der Inhalte bezahlt werden.
3. Unternehmen bietet Wahlbeeinflussung als Dienstleistung an
Zwischen 50.000 und 15 Millionen US-Dollar konnten Unternehmen, Geheimdienst oder Leiter politischer Kampagnen bezahlen, damit „Team Jorge“ in eine Wahl oder ein Referendum eingreift und Accounts hackt, Desinformationskampagnen startet oder sonstigen Einfluss nimmt. Das hat ein internationales Team von Journalist:innen herausgefunden.
Besonders brisant ist dabei, dass die Gruppierung um den Israeli Tal „Jorge“ Hanan auch mit Cambridge Analytica zusammengearbeitet haben soll. Das Unternehmen hatte es zu Bekanntheit gebracht, weil es im Präsidentschaftswahlkampf von Donald Trump mitgemischt hatte.
4. Jetzt also doch: Amazon erhöht den Mindestbestellwert für versandkostenfreie Lieferung
Mindestens 39 Euro musst du bei Amazon jetzt ausgeben, um den Einkauf versandkostenfrei geliefert zu bekommen. Der Onlinehändler hatte diesen Schritt bereits im Januar angeteasert – dann aber noch einmal einen Rückzieher gemacht. Wer Waren für weniger als 39 Euro bestellt, zahlt je nach Produktgruppe zwischen 2,99 und 9,99 Euro Versandkosten.
Bücher, Hörbücher und Kalender werden allerdings weiterhin gebührenfrei versandt.
5. Praxistipp der Woche: Google Maps offline nutzen
Wie oft hast du dich inmitten der Wildnis wiedergefunden, ohne Orientierung und – noch schlimmer! – ohne Internet? Okay, den meisten von uns passiert das nicht ständig, aber vielleicht beruhigt es dich doch, dass es auch dafür eine praktische Lösung für den Weg zurück zur Zivilisation gibt: Du kannst Google Maps nämlich auch offline nutzen! Dazu musst du die entsprechende Karte zuvor herunterladen und kannst sie dann ganz bequem auf dem Smartphone nutzen – vorausgesetzt, du hast noch genug Akku …
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