Am Freitag hatte die chinesische Volksbank (People’s Bank of China, PBOC) neue Richtlinien für den Umgang mit Bitcoin und Co veröffentlicht, die den Handel mit und das Mining von Kryptowährungen unter Strafe stellen. Das De-facto-Verbot betrifft insbesondere in China aktive internationale Kryptobörsen, die schon ihre Konsequenzen gezogen haben. So schließen etwa Binance und Huobi chinesische Nutzer:innen künftig vom Kryptohandel aus. Jetzt zieht die E-Commerce-Plattform Alibaba dem Verkauf von entsprechender Hardware den Stecker.
Alibaba löscht Blockchain-Miners-Kategorien
Ab 8. Oktober will der Konzern den Handel mit Mining-Equipment stoppen, wie Alibaba mitteilte. Alibaba machte für den Schritt aber nicht nur die chinesische Regulierung, sondern auch die instabile Rechtslage im Kryptobereich auf verschiedenen internationalen Märkten verantwortlich. Neben Hardware betrifft das auch Software und Tutorials. Dazu werden die beiden Kategorien „Blockchain Miner Accessories“ und „Blockchain Miners“ gelöscht, wie Coindesk berichtet.
Drittanbieter:innen auf der Plattform haben noch bis 15. Oktober Zeit, ihr Angebot entsprechend zurechtzustutzen. Anschließend drohen empfindliche Strafen bei Zuwiderhandlung. Dazu gehören das Löschen von Produktangeboten oder Konten von Händler:innen. Auch die Einschränkung von Website-Funktionen ist möglich.
Mining-Hardware und Kryptohandel untersagt
Neben dem Verkaufsstopp für Mining-Rigs und ähnliche Hardware soll bei Alibaba auch der Handel mit Kryptowährungen selbst verboten werden. Als Beispiele nennt Alibaba Bitcoin, Litecoin, Beaocoin, Quarkcoin und Ethereum. Zu Alibaba gehören verschiedene weitere E-Commerce-Plattformen in China wie Taobao und Xianyu sowie Tmall. Aber auch zu Alibaba gehörende internationale Shopping-Plattformen wie Aliexpress oder Lazada sind von dem Kryptoverbot betroffen.
Wer sich dedizierte Mining-Hardware wie den Bitmain Antminer E9 besorgen will, muss sich künftig andere Plattformen suchen. Allerdings ist Hardware wie Prozessoren oder Grafikkarten, die sich ebenfalls zum Schürfen von Kryptowährungen einsetzen lassen, von dem Verkaufsverbot nicht erfasst, wie Notebookcheck schreibt.