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Autonomes Fahren: Deutsches Gericht verbietet Tesla Autopilot-Werbung

Ein deutsches Gericht hat Tesla verschiedene Slogans bei der Bewerbung des Autopilot-Systems untersagt. Klägerin war die Wettbewerbszentrale, die darin falsche Werbeversprechen sah.

2 Min.
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Autopilot in Tesla-Fahrzeug. (Foto: Tesla)

Ende Oktober hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, auch Wettbewerbszentrale genannt, erklärt, sie habe eine Unterlassungsklage beim Landgericht München eingereicht. Tesla, so die Kritik der Wettbewerbszentrale, erwecke den Eindruck, seine Fahrzeuge könnten auf deutschen Straßen komplett autonom fahren. Dabei seien einige Funktionen hierzulande gar nicht zugelassen. Jetzt haben die Münchener Richter dieser Ansicht zugestimmt – und Teslas Autopilot-Werbung verboten, wie die Wettbewerbszentrale mitteilt.

Tesla: „Autopilot inklusive“ ist irreführend

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Konkret sind demnach Werbeaussagen wie etwa „Autopilot inklusive“, „Volles Potenzial für autonomes Fahren“ oder „Bis Ende des Jahres: … automatisches Fahren innerorts“ als irreführend verboten worden. Diese Slogans hatte Tesla auf seiner Homepage für seine Fahrzeugassistenz-Funktionen, den sogenannten Autopilot, verwendet, wie die Wettbewerbszentrale moniert.

Mit diesen Aussagen habe Tesla den Eindruck erweckt, die so beworbenen Fahrzeuge hätten bis Ende des Jahres 2019 autonom fahren können und dürfen, wie Richter am Landgericht München urteilten. Dabei seien einige der genannten Funktionen in Deutschland bis heute rechtlich noch gar nicht im Straßenverkehr zugelassen. Die Tesla-Anwälte wiederum meinten, dass die Autos zumindest technisch die Werbeversprechen einhalten können. Zudem seien die Kunden auf Einschränkungen beim autonomen Fahren hingewiesen worden.

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Der Rechtsanwalt der Wettbewerbszentrale, Andreas Ottofülling, jedenfalls sprach kurz nach dem Urteil von einem ersten Etappensieg. „Da ein autopilotiertes und autonomes Fahren auf Level-5-Ebene derzeit weder rechtlich zulässig noch technisch bei dem fraglichen Fahrzeug möglich ist, muss sich auch Tesla an die Spielregeln halten und darf keine falschen Werbeversprechen machen“, so Ottofülling. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Tesla könnte noch Einspruch erheben, wie die FAZ schreibt.

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Elon Musk sieht Level-5-Technologie schon 2020

Tesla-Chef Elon Musk hatte erst in der vergangenen Woche die mögliche Verfügbarkeit der technischen Grundlagen von Level-5-Autonomie noch für dieses Jahr verkündet. Er sehe für das vollautonome Fahren nach Level 5 kaum mehr nennenswerte Hürden, sagte Musk in einer Videobotschaft. Bevor Tesla-Fahrer sich allerdings komplett auf die Fahrkünste ihres Autos verlassen können, müssen neben den technologischen Herausforderungen auch noch die rechtlichen Beschränkungen aufgelöst werden. In Deutschland sollen die Voraussetzungen dafür bis zum Ende der Legislaturperiode 2021 geschaffen werden.

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