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„Crypto Bullshitting“: Nächster US-Promi zahlt Millionenstrafe

Die US-Börsenaufsicht SEC hat Anklage gegen den ehemaligen NBA-Spieler Paul Pierce erhoben, weil er für die Kryptowährung Emax geworben hatte, ohne offenzulegen, dass er für die Werbung bezahlt wurde. Außerdem habe Pierce falsche und irreführende Aussagen über die Token gemacht, die in voller Länge Etherum Max heißen.
Beobachter beschreiben die Währung als „noch nicht kollabiert“. Pierce hatte über 244.000 Dollar für Tweets erhalten. Er zeigte etwa Screenshots von riesigen Beständen, die allerdings nicht ihm zuzurechnen sind. Die SEC hatte angekündigt, 2023 einen Kryptowerbeschwerpunkt zu setzen. Die Szene spricht von „Crypto-Bullshitting“, wenn Prominente quasi wertlose Token per Social Media bewerben.
Pierce war beim Sportsender ESPN nach merkwürdigen Aussagen gefeuert worden und twitterte später: „ESPN, ich brauche euch nicht. Ich habe mit Emax mehr Geld in einem Monat gemacht als mit euch in einem Jahr.“ Die Angabe stimmte nicht, außerdem hätte Pierce angeben müssen, wie viel Geld er für den Tweet erhalten hatte.
Die SEC stellt in ihrer Pressemitteilung fest, die Klage sei eine weitere Warnung an Prominente, die Offenlegungsklauseln zu beachten. Demnach müssen sie bei Werbung für Wertpapierinvestitionen darauf hinweisen, wer und wie viel dafür bezahlt hat. „Und sie dürfen Investoren nicht anlügen, wenn Sie ein Wertpapier anpreisen“, so die Behörde weiter.
Pierce habe gegen die Anti-Werbe- und Betrugsvorschriften verstoßen. Der Ex-Sportler zahlte freiwillig 1.115.000 Dollar und 240.000 Dollar an Rückerstattungen und Vorfälligkeitszinsen. Zudem versprach er, die nächsten drei Jahre keine Kryptowertpapiere zu bewerben.
Zuletzt musste Kim Kardashian 1,26 Millionen Dollar Strafe an die SEC zahlen, auch für Werbung für Emax. Davor waren der Behörde Boxstar Floyd Mayweather und Hip-Hop-Star DJ Khaled wegen Schleichwerbung ins Netz gegangen.
Schleichwerbung ist auch in Deutschland verboten. Speziell gegen Werber, die Kinder als Zielgruppe haben, gehen Verbraucherschützer immer wieder vor. Die Gerichte entscheiden jedoch unterschiedlich hart. So urteilte der BGH im Fall von Instagram-Aktivitäten des B‑Promis Cathy Hummel, dass es für Fans offensichtlich sei, dass die Frau dort gewerblich aktiv sei. Daher sah es nicht alle Werbekennzeichnungen als nötig an.
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