Die Umbenennung des Facebook-Konzerns in Meta im Oktober 2021 hatte eine ganze Reihe von gleichnamigen Firmen auf den Plan gerufen, die dadurch ihre Markenrechte verletzt sahen. Wenige Tage nach der Umbenennung hatte etwa das US-Startup Meta PC geklagt. Andere Unternehmen, wie die auf Installationskunst spezialisierte Firma Meta, hatten sich in monatelange – letztlich erfolglose – Verhandlungen mit dem Meta-Konzern begeben, bevor sie klagten. So auch das kleine Unternehmen Meta („METAx LLC“), das der US-Amerikaner Justin Bolognino 2010 gegründet hatte.
VR- und AR-Firma Meta gegen Meta/Facebook
Hier ist der Fall allerdings etwas anders gelagert. Denn Bologninos zwölf Jahre alte Firma ist auf die Erschaffung von Virtual- und Augmented-Reality-Erfahrungen für Events wie das Coachella-Festival spezialisiert. Und sein Geschäft sei seit dem Zeitpunkt der Umbenennung Facebooks in Meta nahezu komplett zum Erliegen gekommen, wie Bolognino gegenüber CNBC ausführte. Bolognino hat sich daher jetzt entschlossen, den Meta-Konzern wegen Markenrechtsverletzung und unfairen Wettbewerbs zu verklagen.
Der Klage vorausgegangen waren acht Monate währende Verhandlungen zwischen den beiden Firmen. Bologninos Rechtsanwältin Dyan Finguerra-DuCharme ist eigenen Angaben zufolge sofort nach Bekanntwerden der Umbenennung auf Facebook/Meta zugegangen, um dem Konzern mitzuteilen, dass er die geistigen Eigentumsrechte ihres Mandanten verletze. In den folgenden Monate seien Tausende Seiten an Informationen ausgetauscht worden, um das Problem zu lösen. Zu einer Einigung sei es aber nicht gekommen.
Jetzt also die Klage, von der Bolognino sich eine – nicht konkret benannte – finanzielle Entschädigung erwartet. Schließlich sei sein Geschäft „irreparabel und unwiderruflich geschädigt“ worden, weil die Kund:innen fälschlicherweise annähmen, dass Facebook/Meta hinter seinen Dienstleistungen stecke, so Bolognino.
Jura-Professorin sieht Erfolgschancen
Die auf Markenrecht spezialisierte Jura-Professorin Jessica Litman von der University of Michigan sieht jedenfalls gute Chancen für einen Erfolg der Klage. Für Facebook/Meta wäre es sicherlich günstiger, sich mit Meta auf einen Vergleich und die Zahlung einer bestimmten Summe zu einigen, wie CNBC Litman zitiert. Allerdings bestünde dann die Gefahr, dass sich noch mehr Firmen mit dem Namen Meta ermutigt sähen, eine Klage anzustreben.